Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschlossen

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Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschlossen

Beitragvon fleisspelz » So 17 Feb, 2019 14:26

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss am 15. Februar die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass zukünftig alle zugelassenen Prüforganisationen ein Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen können. Bisher war die Durchführung von Begutachtungen nach § 21 in den westlichen Bundesländern ausschließlich dem TÜV vorbehalten, während in den neuen Bundesländern lediglich die DEKRA diese durchführen durfte. Ein bisschen Geduld bedarf es aber noch: Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Ein konkreter Termin hierfür ist bisher noch nicht absehbar.

Im § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Dieses sogenannte Vollgutachten kommt zur Anwendung, wenn es für ein Fahrzeug keine Papiere mehr gibt, so etwa beim Neuaufbau eines Scheunenfundes. Ein weiterer Fall ist die Begutachtung von Importfahrzeugen für die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, beispielsweise wenn man ein US-amerikanisches Fahrzeug auf deutschen Straßen fahren möchte. Grund dafür ist die Tatsache, dass es nicht nach den in Europa einheitlich geltenden Voraussetzungen genehmigt und geprüft ist. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Beleuchtungs- und Signalanlage, die in den USA anderen Gestzen unterliegt.

Den größten Anteil der Gutachten betrifft aber vermutlich Teile, die für den vorgesehenen Anbau an ein bestimmtes Fahrzeug nicht genehmigt sind. Hier vor allem Tuningzubehör und Eigenbauten. Diese Teile müssen vom Begutachter umfänglich geprüft werden. Er muss unter anderem Berichte über die Festigkeit des Materials und/oder Berichte über die Materialeigenschaften einsehen und die Verwendungsfähigkeit prüfen. Wenn etwa aus einer Enduro durch einen Umbau ein Chopper wird, oder ein Seitenwagen an eine Solomaschine angebaut wird, so entsteht rein zulassungstechnisch ein neues Kraftfahrzeug. Hier geht es dann im Gutachten unter anderem um die komplette Prüfung des Fahrzeuges auf Verkehrstüchtigkeit und den Ausschluss von Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon Boscho » So 17 Feb, 2019 18:16

Hab den gleichen Text (ok, war mit Zwischenüberschriften :D ) grad auch schon hier gelesen: https://www.oldtimer-markt.de/aktuell/n ... ragraph-21

Insgesamt jedenfalls erfreulich. :smt023
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon fleisspelz » So 17 Feb, 2019 18:28

Aha
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon Dreckbratze » So 17 Feb, 2019 18:53

mal sehen wie lange die umsetzung dauert.
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon altf4 » So 17 Feb, 2019 18:56

taete sich da nicht ein ganz neuer markt oeffnen, wenn die pruefstellen ganz einfach ihr geprueftes zubehoer verkaufen wuerden?

p.s.: das laeuft ja hier genau so: mein tueffer speicht mir beispielsweise raeder ein und verkauft mir lenker mit ohne pruefzeichen, die er fuer in ordnung haelt. :floet:

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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon hiha » Mo 18 Feb, 2019 09:24

Ich hab mich schon im Herbst mit unserem lokalen KÜS-Schef darüber unterhalten. Er hat gsagt, dass weder jede Prüfstelle, noch jeder Prüfer die dafür notwendigen, kostspieligen und zeitaufwändigen Lehrgänge absolvieren werde, weil das Hauptgeschäft damit ja nicht gemacht werde. Im Prinzip werde sich deshalb zunächst nicht allzuviel ändern, sondern erstmal ein langandauernder Umstrukturierungsprozess in Gang kommen.

Gruß
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon fleisspelz » Mo 18 Feb, 2019 09:38

Bei uns in der Region schicken derzeit eine Dekra Prüfstelle und zwei GTÜ Prüfstellen je einen Mann zu den erforderlichen Lehrgängen, damit sie sofort bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung tätig werden können. Hintergrund ist die Tatsache, dass in Aschaffenburg mehrere Zulieferer ansässig sind, bei denen lukrative Mehrfachaufträge zu erwarten sind
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Re: Liberalisierung bei TÜV §21 in Deutschland ist beschloss

Beitragvon Boscho » Mo 18 Feb, 2019 09:59

hiha hat geschrieben:Ich hab mich schon im Herbst mit unserem lokalen KÜS-Schef darüber unterhalten. Er hat gsagt, dass weder jede Prüfstelle, noch jeder Prüfer die dafür notwendigen, kostspieligen und zeitaufwändigen Lehrgänge absolvieren werde, weil das Hauptgeschäft damit ja nicht gemacht werde.


Ist aktuell beim TÜV nicht prinzipiell anders - bei uns in der Region sind das meines Wissens auch nur zwei Prüfer, die dann eben zwischen den Prüfstellen umher reisen.
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