So, habe die Petition mal unterschrieben und werde die auch weiter verteilen.
Wollen wir hoffen, dass es was bringt. Wir werden sehen
Gruß Stefan
– Reifen mit gleichwertigen metrischen Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne Weiteres montiert werden.
Eine öffentlich einsehbare Liste der Zuordnung metrischer zu zölligen Reifengrößen wird beim KBA geführt.
– Wurde eine Reifengröße von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen, gilt diese Größe automatisch auf allen
baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne Weiteres montiert werden.
Eine Liste der abgenommenen Reifengrößen und Fahrzeuge wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt.
– Die bisherigen Freigaben der Reifenhersteller bleiben gültig.
– Die Reifenfabrikatsbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt.
Laternenschrauber hat geschrieben:So, habe die Petition mal unterschrieben und werde die auch weiter verteilen.
Wollen wir hoffen, dass es was bringt. Wir werden sehen
Gruß Stefan
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