kahlgryndiger hat geschrieben:Bei meinen Moppeds steht da nur ne Zahl ohne Buchstaben. Dneprtier 89, Enfield 94. Und nu?
Aynchel hat geschrieben:moin auch
da Österreich ihre über 95 dB(A) Streckensperrung zur Dauerregelung für Tirol machen habe ich mich noch mal kurz eingelesen
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... 5-db-2020/
die Umrechnung von (P) auf (A) will mir nicht so recht einleuchten
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern
wenn ich das richtig sehe soll ich 16 dB aufschlagen um von (P) auf (A) zu kommen
wer hat Anhnung und kann mir das erklähren ?
Zimmi hat geschrieben:Steht doch in den FAQ der Ösis, die im Motorrad-Artikel verlinkt sind:16. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ein Standgeräuschwert (Nahfeldpegel) von 80N eingetragen. Darf ich die betroffenen Strecken befahren?
Das Kürzel „N“ hinter dem Wert bedeutet Nahfeldmessung, welche früher durchgeführt wurde. Um eine Umrechnung auf das heutige Standgeräusch durchführen zu können, ist der Wert von 21 dazuzurechnen, somit hätte das Fahrzeug ein Standgeräusch von 80 + 21 somit 101 dB (A) und ist folglich vom Fahrverbot betroffen.
17. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ein Standgeräuschwert (Nahfeldpegel) von 80P eingetragen. Darf ich die betroffenen Strecken befahren?
Das Kürzel „P“ hinter dem Wert bedeutet dass das Fahrzeug nach heutigen Regeln der Technik einer Standgeräuschmessung unterzogen wurde. Dieser Wert ist für das Fahrverbot 1 zu 1 zuzusetzen. Dieses Fahrzeug wäre vom Fahrverbot nicht betroffen.
Nicht dass ich das alles für sinnvoll erachte oder vollumfänglich nachvollziehen könnte...
Zimmi hat geschrieben:Beim Dneprtier ist es wurscht, weil ein Gespann in Österreich nicht als Motorrad gilt und somit nicht betroffen ist.![]()
KNEPTA hat geschrieben:Das is so nicht ganz richtig.
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Aber in Tirol dürfen sie trotzdem Fahrenn
Land Tirol - FAQ's zu Fahrverboten hat geschrieben:18. Gelten die Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder mit Beiwagen, Trikes oder Sportwagen?
Nein, die Fahrverbote gelten nur für einspurige Kraftfahrzeuge.
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