Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teuer ..

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Re: Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teue

Beitragvon Arne » Di 15 Jun, 2021 07:59

ich sehe auch genug Radfahrer denen die StVO völlig egal ist und die versuchen auch jedem Klischee gerecht zu werden.
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Re: Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teue

Beitragvon Boscho » Di 15 Jun, 2021 10:33

Richy hat geschrieben:Wie gesagt, ich habe genug solcher Fahrzeuge rumfahren sehen.

Wenn in Friedrichshafen die Tuning World war, dann wimmelte der Landkreis auch von Kurzzeitkennzeichen und roten Nummern. Und Polizeikontrollen, irgendwann dann. :fiessgrinz:
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Re: Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teue

Beitragvon motorang » Do 25 Nov, 2021 12:32

Eine kleine Begebenheit:

Präsident bestellt was, Händler sitzt in Singapur, Lieferzeit 2-6 Wochen, über Ebay.
Die Nachfertigung einer Optimus-Benzinkocherpumpe, die ich nur dort bekomme. In der EU bestellen oder gar vor Ort bestellen nicht machbar.

Im Angebot wird auch Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und vom Präsidenten bezahlt.
Kosten: Ware 35USD + 10USD Versand = 45USD, davon 20% USt = 9 USD die Ebay zusätzlich einhebt und dem Verkäufer dafür eine sogenannte IOSS-Nummer mitteilt.

Der Verkäufer müsste jetzt nur diese Nummer auf dem Paketchen anbringen und alles wäre geritzt, schwupp durch den Zoll und zugestellt.
Tat er aber nicht. Deklariert war "Gift" also Geschenk und Wert 20 USD.

Also hat der Zoll die USt vom angegebenen Wert (umgerechnet 17,21 Euro) berechnet und mir in Rechnung gestellt.
Sind 3,44 Ust plus 5 Euro an die Post als Servicepauschale fürs Einheben und durchreichen der Umsatzsteuer.

Einzige Alternative: Paket nicht annehmen. Dann hätt ich jetzt keine Pumpe ...

Gryße!
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Re: Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teue

Beitragvon Therion » Do 25 Nov, 2021 13:54

Übrigens fallen auch bei Sendungen aus Norwegen trotz EWR Mitgliedschaft zusätzliche Kosten an.
In meinem Fall für einen Tonträger 5€ Pauschale für die Post + 6€ Zoll :roll:
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Re: Augen auf beim Onlinekauf aus Drittländern: es wird teue

Beitragvon SR oldman » Do 25 Nov, 2021 17:38

Hallo Andreas,

wenn ich es richtig verstehe, gibt es in der D Bucht gibt die Möglichkeit der "Rückerstattung einer Mehrwertsteuer Überzahlung". Schau doch mal ob es sowas auch für A gibt.
Habe da jetzt keine weiteren Erfahrungen damit ...aber interessant wäre, ob das für einen solchen Fall wie du ihn schilderst gedacht ist und im Endeffekt zu einer Erstattung führt.

https://www.ebay.de/help/buying/paying- ... 1#section5

Das hab ich natürlich probiert, und das kam nach Telefonat und Scan und schicken der Belege dabei raus:

vielen Dank für die Zusendung der Belege.

Leider weicht der Betrag des Versandunternehmens sehr von dem korrekten Mehrwertsteuerbetrag ab. Für die Bestellung 19-07796-64261 ist ein Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 9,00 US Dollar angefallen.
Laut dem Beleg des Zolls wurde hier ein falscher Verkaufspreis als Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer genutzt. Sie haben den Artikel für 35,00 USD Dollar erworben. Das Schreiben des Zolls gibt einen Wert von 17,21 EUR wieder. In diesem Fall müssen wir Sie bitten, sich direkt an den Zoll zu wenden, um die doppelt bezahlte Mehrwertsteuer und ggf. auch die Auslagenpauschale zurückzufordern.
In den "Einzelheiten zum Kauf" unter "Andere Aktionen" befindet sich eine Rechnung als Nachweis, dass eBay bereits die Mehrwertsteuer eingezogen und an die Steuerbehörden abgeführt hat.
Eine Erstattung unsererseits ist für diesen Fall leider nicht möglich, da wir den korrekten Mehrwertsteuersatz bereits an die Steuerbehörde übermittelt haben.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
eBay-Kundenservice


Ich könnte lediglich die 3,x Euro zuviel bezahlte USt vom Finanzamt rückfordern, auf der Postgebühr bliebe ich wohl sitzen. Weil die Post kann ja nix dafür dass der Verkäufer geschummelt hat und hat ihre vom Zoll beauftragte Leistung erbracht. Steht nicht dafür ...

Gryße!
Andreas, der motorang
Gruss
Peter

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