Moin!
Bei Bekannten mit Hochwasserschaden kommt seitens der Versicherung niemand mit Sachverstand vorbei. Wie muss nun verfahren werden, damit man nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt? Muss alles unberührt bleiben, oder darf man zur Schadensminderung aktiv werden? Wie ist das ggf. zu dokumentieren?
Konkreter Sachstand: Einfamilien-Doppelhaushälfte, unterkellert, offenes Treppenhaus über alle Etagen. Der Keller stand bis fast zur Decke unter Wasser. Im Keller ist auch der Verteilerkasten, mithin ist die Elektrik gerade funktionslos. Ein Baustromkasten ist mittlerweile vorhanden (von der Gemeinde gestellt). Das komplette Haus ist derzeit durch die aus dem Keller aufsteigende Feuchtigkeit unbewohnbar. Es besteht die Gefahr massiver Schimmelbildung.
Der Keller ist bereits komplett ausgeräumt. Die Holztüren samt Zargen sind herausgerissen. Eigentlich müssten nun Estrich und Putz herausgerissen und Bautrockner aufgestellt werden. Aber wer bezahlt das?
Danke für gute Ratschläge!
B.