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Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Sa 06 Aug, 2022 07:34
von Dreckbratze
Wie lange TüV muß ein Motorrad noch haben um es zulassen zu können? War da nicht mal was mit einem halben Jahr?
Der Lehmann wäre nächsten Monat TÜV fällig und ich will den wieder zulassen, möglichst ohne mir einen Anhänger leihen zu müssen :roll:

Re: Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Sa 06 Aug, 2022 07:51
von Richy
Geht solange die HU noch nicht abgelaufen ist. Also Zulassung mit 09/22 ist am 30. September noch möglich.

Re: Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Sa 06 Aug, 2022 08:26
von nattes
Früher war das in einigen Bundesländern mal unterschiedlich geregelt. Da musste man das Fahrzeug auch schon mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorführen. :rofl:

Soweit ich weis, ist das aber inzwischen bundeseinheitlich geregelt.
Ich hab letztes Jahr noch ein Fahrzeug zugelassen, das noch eine Woche Tüv hatte.
Die Dame hat mich aber netterweise darauf hingewiesen, das die HU bald fällig ist. :lol:

Re: Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Sa 06 Aug, 2022 09:19
von Lederclaus
Wie die anderen schon schrieben: Die HU muß noch gültig sein, also im selben Monat.

Re: Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Sa 06 Aug, 2022 10:55
von Dreckbratze
Danke euch, also entspannt.

Re: Wiederzulassung

BeitragVerfasst: Mo 08 Aug, 2022 09:10
von BMW maniac
Für Dich ja aktuell kein Problem, aber das nachfolgende hatte ich mir dafür mal "weggespeichert":
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
-> Absatz (4), und hier besser erklärt:
https://www.kues-muenchen.de/faqs/darf-ich-mit-einem-abgemeldeten-fahrzeug-zur-hu-kommen/