In A gelten Motorradfahrverbote NICHT für Gespanne, weil ein Motorrad einspurig ist und ein Gespann mehrspurig (laut Gesetzesdefinition).
In Österreich gibt es meines Wissens lärmbeschränkte Strecken ausschließlich in Tirol:
https://www.oeamtc.at/news/tirol/fahrve ... r-38294587
(Ländersache ...)
In Österreich gibt es diesen Unterschied mit der P-Markierung in den Papieren NICHT.
Und meines Wissens auch keine scharfe Grenze wann das geändert wurde.
Siehe als Beispiel:
https://forum.xt500.org/viewtopic.php?t ... it=sebring
Da musste einer wegen langer Standzeit sein Mopped bei der Landesregierung vorführen, die haben eine Lärmmessung (am Auspuff mit e-Prüfzeichen für dieses Modell!) gemacht und das mit dem alten Wert vergleichen: zu laut, keine Zulassung. War ein bisserl ein Drama.
In Summe für den Markus:
- In Österreich gibt es relevante Strecken nur in Tirol, wo steht im ÖAMTC-Link. Dort dürften sich die Kontrollöre auch mit den Eintragungen in deutschen Papieren auskennen, und die P-Eintragung ist relevant, bei fehlendem P wird was aufgeschlagen, siehe Aynchels Links. Gemessen wird da vor Ort normalerweise nix.
Gespannausnahme ist mangels Gespann irrelevant für Dich. - Woanders in Österreich außer Tirol ist es egal, weils keine Sperrungen gibt, dort werden sich auch die Kontrollöre nicht auskennen, wenns nicht mal die anderen Landesregierungen tun.
Gryße!
Andreas, der motorang