moin
als das Thema in Mode kam hab ich mir mal eine Memo dazu angelegt
da hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert
siehe auch:
https://www.adac.de/news/tirol-fahrverbote-motorraeder/Tirol 95dB Regelung Stand 29.03.21
Gilt jährlich für den Zeitraum von 15.04. bis 31.10.
Gilt für Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein unter Pos U1 ein Standgeräusch von 95 db(A) eingetragen haben.
Gilt für folgende Strecken:
Bedeutung der Zusatz Kennung hinter dem dB Wert
Quelle:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dernErstzulassung vor 13.09.1966 haben die Kennung D
Erstzulassung von 13. September 1966 und dem 7. November 1980 haben die Kennung N
D und N sind keine Nahfeldmessungen, deshalb wird hier umgerechnet.
Zum U1 Wert müssen 21dB + Toleranz von 5 dB also 26 dB zugeschlagen werden.
Erstzulassung ab dem 08.11.1980 haben bei deutscher ABE eine P Kennung
Erstzulassung ab dem 08.11.1980 haben bei EG ABE eine E Kennung.
„Das Kürzel „P“ hinter dem Wert bedeutet, dass das Fahrzeug nach heutigen Regeln der Technik einer Standgeräuschmessung unterzogen wurde. Dieser Wert ist für das Fahrverbot 1 zu 1 zuzusetzen. Dieses Fahrzeug wäre vom Fahrverbot nicht betroffen.“
Quelle:
https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehr ... antworten/Die P und E Messung sind bereits Nahfeld Messungen und der A Messung gleich zu setzen.