Fahrverbote für laute Motorräder

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Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Straßenschrauber » Di 16 Apr, 2024 14:55

Zur Anfahrtsplanung Sölk hätte ich gerne mal gewußt, wie das mit diesen Fahrverboten in der Praxis aussieht.
In den Papieren steht Standgeräusch 86P, Fahrgeräusch 86N. Nenndrehzahl ist 6500.

Damit sollte ich Strecken mit Fahrverboten für laute Motorräder (ab 95dB) in Ö ja befahren dürfen, oder?
Hierzulande gibt es Strecken, die für Motorräder über 90dB gesperrt sind. Dari ich da fahren?
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon nattes » Di 16 Apr, 2024 15:14

Hierzulande gibt es Strecken, die für Motorräder über 90dB gesperrt sind. Dari ich da fahren?


Das kann eigentlich nicht sein, da es dafür in D bis jetzt keinerlei gesetzliche Grundlage gibt.
Ein diletantischer Versuch der DUH (Deutsche Umwelthilfe) diese zu schaffen, ist gerade erst gescheitert.


Ich vermute mal das du dich auf die Ereignisse im Landkreis Holzminden im Weserbergland beziehst.
Der Niedersächsiche Landtag hat die Kreistagsbeschlüsse und das "Gutachten" der DHU für das diese auch noch 100000€ erhalten sollte, gerade erst vorläufig auf Eis gelegt. Wobei die 90dB Regelung definitiv nicht kommen wird und die Fahrverbote höchstwahrscheinlich auch nicht, auf jeden Fall aber nicht im geplanten Umfang.
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Straßenschrauber » Di 16 Apr, 2024 15:17

Ich wollte jetzt nicht über Fahrverbote diskutieren.
Falls es eine Strecke gibt, die für Motorräder über 90dB gesperrt ist: Darf ich mit den Angaben in meinen Papieren da fahren (s. 1. Beitrag)?
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Myke » Di 16 Apr, 2024 15:19

was würde dagegen sprechen? in bezug auf db messen arbeiten unsre behörden gleich.

was mich wundert ist, das diese unsäglichen roarlys ihr unwesen treiben dürfen. :gruebel:
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Dreckbratze » Di 16 Apr, 2024 15:53

Und wieviel db sind das jetzt, was Markus da in Phon angegeben hat? Das ist doch das, was er wissen will, oder?
Ich darf z. Bsp. mit keiner Guzzi durchs Namlostal. Und er will die Route planen.
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Straßenschrauber » Di 16 Apr, 2024 16:09

Danke Achim!
Das mit dem P hab ich bis jetzt auch als Phon verstanden. Inzwischen hab ich mir bißchen was angelesen:
Bei meiner 86er Maschine sollten die Angaben in dB sein, das P ist die aktuelle Meßmethode im Nahfeld.

Sollte also passen, oder?
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Dreckbratze » Di 16 Apr, 2024 16:27

Ah, ok.
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon superknuffi » Di 16 Apr, 2024 16:58

P steht für Polizei, wurde 1980 eingeführt und erlaubte es der Polizei ziemlich einfach am Straßenrand zu messen.
Heute veraltet, aber in alten Briefen Gold wert.
Ich darf übrigens mit allen Guzzis und sonst allem Gerümpel ins Namlostal und die Bonsai Guzzi hat Lafranconi Competitione eingetragen und montiert und fährt sie stolz durch die Gegend.
Alles unter 95 DB, oder eben P.
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Aynchel » Di 16 Apr, 2024 17:41

moin
als das Thema in Mode kam hab ich mir mal eine Memo dazu angelegt
da hat sich meines Wissens nach auch nichts geändert

siehe auch: https://www.adac.de/news/tirol-fahrverbote-motorraeder/



Tirol 95dB Regelung Stand 29.03.21
Gilt jährlich für den Zeitraum von 15.04. bis 31.10.
Gilt für Fahrzeuge, die im Fahrzeugschein unter Pos U1 ein Standgeräusch von 95 db(A) eingetragen haben.
Gilt für folgende Strecken:

Bild

Bedeutung der Zusatz Kennung hinter dem dB Wert
Quelle: https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern
Erstzulassung vor 13.09.1966 haben die Kennung D
Erstzulassung von 13. September 1966 und dem 7. November 1980 haben die Kennung N
D und N sind keine Nahfeldmessungen, deshalb wird hier umgerechnet.
Zum U1 Wert müssen 21dB + Toleranz von 5 dB also 26 dB zugeschlagen werden.

Erstzulassung ab dem 08.11.1980 haben bei deutscher ABE eine P Kennung
Erstzulassung ab dem 08.11.1980 haben bei EG ABE eine E Kennung.
„Das Kürzel „P“ hinter dem Wert bedeutet, dass das Fahrzeug nach heutigen Regeln der Technik einer Standgeräuschmessung unterzogen wurde. Dieser Wert ist für das Fahrverbot 1 zu 1 zuzusetzen. Dieses Fahrzeug wäre vom Fahrverbot nicht betroffen.“
Quelle:
https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehr ... antworten/

Die P und E Messung sind bereits Nahfeld Messungen und der A Messung gleich zu setzen.
Zuletzt geändert von Aynchel am Mi 17 Apr, 2024 09:27, insgesamt 1-mal geändert.
Aynchel aus Meddersheim


ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Dreckbratze » Di 16 Apr, 2024 17:49

I han mi dische, de Kowalski derf, 87P! :smt004
Sagt mal, in den neuen "Zulassungsbescheinigungen Teil II" steht dahingehend nix mehr drin, oder?
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Dreckbratze » Di 16 Apr, 2024 18:04

Gleich mal in die Scheine gucken. Also da finde ich nix :lol:
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Straßenschrauber » Di 16 Apr, 2024 18:08

Bei meiner 86er steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II zum Geräusch das Gleiche wie im alten Brief.
Den hab ich mir aufgehoben, weil da zusätzliche Reifengrößen drinstehen, die im neuen Schein (jetzt Zulassungsbescherinigung Teil I) nicht mehr drinstehen.
Hat gerade bei der HU sehr geholfen.

EDIT: Sorry Achim, wir haben fast zeitgleich geschrieben, das war gar nicht Deine Frage.
Sowas könnte in der ABE stehen. Ich glaube, TÜV und Konsorten können die einsehen.
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Dreckbratze » Di 16 Apr, 2024 18:18

Nee, bin mal runter in die Werkstatt, in den Scheinen wühlen.
Die Airone hat 82D, also +26 = 108 :shock:
Also nix Namlostal :roll:
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Di 16 Apr, 2024 18:40

Da gibt es noch weitere Regelungen.
Oldtimer und Gespanne sind, soweit ich weiß, von den Fahrverboten nicht betroffen!
Gespanne ist klar: Motorrad mit Beiwagen
Bei den Oldtimern wird es spannend. Ich habe bislang nichts gefunden das explizit ein H Kennzeichen fordert. Es wird aber an vielen Stellen von einem Alter von 30 Jahren gesprochen.
Das würde bedeuten alles vor 1994 hat freie Fahrt.? :Gruebel:
kann das jemand bestätigen oder wiederlegen??
„Schlechte Vorbereitung ist eine solide Basis für Abenteuerreisen.“
Wauschi
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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

Beitragvon Matchless » Di 16 Apr, 2024 20:48

also im Falle Lechtal und Seitentäler gibts es keine Ausnahme für Oldtimer !!!!!!
Trifft meine Matchless ganz hart, die 76er Triumph darf da fahren da der eingetragene Wert die Grenze unterschreitet ......

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