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Diesel HASU
Verfasst: Mi 06 Mai, 2009 21:13
von Nutzkrad Treiber
heute war ich zur HU ( und ASU- Abgas Sicht Prüfung)
ein traum sag ich euch, ein traum!!!
erstamal alarm in der halle.
traktorgeräusche ohne traktor???? stiftete leichte irritation.
ein anderer prüfer unterbrach seine prüfung um zu gucken was sich da nach "porsche traktor" anhört.
dann gings los.
ich: mußt du probefahrt machen?
prüfer: ja klar, is vorschrift! ( grinsen über beide ohren)
ich: ok, aber hier, ne, bremse links, schaltung rechts, erster oben, rest unten. kriegste bestimmt ein knoten im kopf.
prüfer prüft schon das licht... liegt halb auf dem mopped, kopf über dem rücklicht ( ohne e norm) zieht den handbremshebel, ok, bremslich geht hier.
ich steh auf der linken seite, als ich höre wie der prüfer mit seinem fuß auf dem ganghebel rumtritt...
ich: was machsten da?
prüfer: ...achso, bremse ist ja links...
gut. als nächstes geht er hinters mopped und drückt den gepäckträger nach unten. ganz fest. und guckt links drann vorbei.
prüfer: oha, ist das schwer...
es knarzt schon.
prüfer: äh, drück mal hier runter.
ich : warum?
prüfer: damit vorne das rad hochkommt, ich will das LKL prüfen.
( anmerkung , die enfield steht mit beiden rädern auch mit hauptständer auf dem boden)
ich: geht nicht, brauchen wir brettchen...
ok, dann kommt die probefahrt.
erstaunlicherweise findet er beim zurückkommen sogar den neutral
und die kiste läuft kurz im stand zur ASU Abgas Sicht Untersuchen für 18 euro, als der prüfer auf die idee kommt den killschalter am lenker zu drücken.und drückt und drückt und nochmal drückt, und ich merke schon, wie es anfängt in seinem hirn zu arbeiten.
und der andere prüfer der sich alles mal mit anschauen will fängt auch schon an zu überlegen...beide runzeln die stirn...und ich denk mir, scheiße, jetzt hamse dich...
ich: äh, das ist ein selbstzünder, der geht nicht von all...
just in diesem moment geht der motor aus, weil ja das standgas noch nicht richtig eingestellt ist.
die stirnrunzeln verschwinden bei den prüfern und der eine sagt:
"wieso, geht doch!!!"
macht 56 euro und zwei jahre ruhe...und den beiwagen wollt auch keiner sehen...
Verfasst: Mi 06 Mai, 2009 21:19
von lallemang
Verfasst: Mi 06 Mai, 2009 22:47
von Blechroller
Der Handpympelabsteller ist legal. Wissen die nur nicht. Ein Notabsteller am Lenker des Krades ist nicht Pflicht; m. W. ist ein Notabsteller überhaupt nicht pflichtig.
Die optische ASU bzw. deren Gebühr werd ich bei aktueller Rechtslage mit einer feinen Schriftsatzkorrespondenz zu meiner Unterhaltung versuchsweise bekämpfen. Bis ich aber wieder dran bin, werden die Säckel schon die Angriffspunkte verweichlichen.
OllY
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 00:25
von fleisspelz
Der Tötungsschalter ist nicht vorgeschrieben. Wenn er am Krad montiert ist, dann muss er aber funktionieren, sagt das Gesetz.
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 08:40
von dirk
fleisspelz hat geschrieben:Der Tötungsschalter ist nicht vorgeschrieben. Wenn er am Krad montiert ist, dann muss er aber funktionieren, sagt das Gesetz.
Dann muss halt das Symbol von dem Dingens geändert werden, vielleicht wäre "Tieftemperaturzusatzvorglüheinreichtung" ein geeigneter Schriftzug?
Re: Diesel HASU
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 09:11
von kahlgryndiger
Nutzkrad Treiber hat geschrieben:prüfer: damit vorne das rad hochkommt, ich will das LKL prüfen.
( anmerkung , die enfield steht mit beiden rädern auch mit hauptständer auf dem boden)
Bei meiner geht das ...
Edit sacht:
Ich habs gerade nochmal probiert. Vorder- wie auch Hinterrad lassen sich auf dem Hauptständer stehen frei drehen. Mit ein bisserl drücken

Verfasst: Do 07 Mai, 2009 10:38
von madmec
Ähh, die ASU oder sonstiges Abgasschnüffeln ist in D bei Dieseln mit weniger als 4 Rädern nicht notwendig. Das Gesetzt ist da eindeutig:
Ausgenommen sind:
Kraftfahrzeuge mit:
Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php
Stvzo §47 ; (1) ; 1. ; b
Also am besten ausdrucken, nochmal hingehen und rückerstattung fordern da unnütig und reine Geldschneiderei...
Gruss
Thomas
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 11:08
von Herbert aus Hamburg
fleisspelz hat geschrieben:Der Tötungsschalter ist nicht vorgeschrieben. Wenn er am Krad montiert ist, dann muss er aber funktionieren, sagt das Gesetz.
Meines Wissens muß er nicht funktionieren . Anders als bei Lichtgeraffel . Und er kann andere Funktionen haben , Warnblinker beispielsweise . Man sollte den Herrn
Inschinör aber vor der Testfahrt drauf aufmerksam machen .
Bei ner Warnblinkanlage staunt der nur . Wenn allerdings ein Schleudersitz...

Verfasst: Do 07 Mai, 2009 11:34
von fleisspelz
So bald da engine run/off oder irgendwas vergleichbares dransteht, muss er auch funktionieren. Wenn die Beschriftung nicht mehr lesbar ist, weil z.B. ein Stück Isolierband drüberklebt, dann ist das ein Reserveschalter ohne Funktion
Re: Diesel HASU
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 12:19
von Blechroller
kahlgryndiger hat geschrieben:Nutzkrad Treiber hat geschrieben:prüfer: damit vorne das rad hochkommt, ich will das LKL prüfen.
( anmerkung , die enfield steht mit beiden rädern auch mit hauptständer auf dem boden)
Bei meiner geht das ...
Edit sacht:
Ich habs gerade nochmal probiert. Vorder- wie auch Hinterrad lassen sich auf dem Hauptständer stehen frei drehen. Mit ein bisserl drücken

Passt schon. Bei meiner ehemaligen Enfield geht das auch
Der DD ist etwas gewichtiger und drückt sich daher beidrädrig auf den Boden. Bekanntes Thema bei den Dieslern.
OllY
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 16:34
von Nutzkrad Treiber
also der rote ( ursprüngliche ) notausschalter hat keine kennzeichnung mehr. und aucu keine funktion.
der vorbesitzer hat japanische griffamarturen verbaut, ich weis gar nicht ob enfield auch notausschalter hat ( aber wahrscheinlich schon)
problem gabs ja auch keins, es ging ja aus

nach ein paarmal drücken.
Ausgenommen sind:
Kraftfahrzeuge mit:
Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
das ist wieder dieses typische rechts deutsch was ich nicht verstehe.
der prüfer hat gesagt, das schon seit 2006 gerochen werden muß.
außerdem war ich der erste dieselkradist zur prüfung und ich möchte wetten in fulda und umland auch der einzige.
woher weis der dann das das so passt?ich weis es ja noch nicht mal.
natürlich wird der prüfer bei solchem ermessenspielraum diesen auch ausnutzen und da nichts bemängeln.
der will sich ja nicht seine kundschaft vergraulen.
und ich werd auch nicht die 18 euro einzufordern, ich will mir ja nicht meinen prüfer vergraulen, war schwer genug den zu finden.
ihr wisst ja, ich hab noch andere " anspruchsvolle" fahrzeuge... ich sag nur bundeswehr herkules und ihre parkeinrichtung...

Verfasst: Do 07 Mai, 2009 17:16
von madmec
Meiner meinung nach gibts da keinen Interpretationsspielraum:
Weniger als 4 Räder -> keine AU, rest egal
Weniger als 25km/h Höchstgeschw. -> keine AU, rest egal
Vor `77 zugelassen -> keine AU, rest egal
Aber möge sich der Olly mal dazu äussern, der ist fitter in der Juristerei...
Gruss
Thomas
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 17:56
von kahlgryndiger
Eben ... sehe ich auch so. Und wenn man die Plakette schon hat kann man ruhig ein wenig rumstreiten. Ich empfehle sowie in die Werkstatt zu gehen für HUs und sonstiges. Kostet kaum mehr und ist völlig stressbefreit.
Wollte ich zur normalen Prüfstelle des TÜV Süd, müsste ich die Enfield erst ein wenig umbauen. Werkstatt hier im Dorf -> kein Problem. Muss nicht mal zum Sommer oder Flo, nein einfach die nächste Moppedwerkstatt und gut is.
A.
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 19:02
von Blechroller
Ich mach das i. d. R. auch wie der Kahlgryndige oder ich fahr zum TUV-Süd in Garching. Das sind die, die für den gesamten TÜV-Süd die Gutachten schreiben. Die Haben wenigstens Ahnung.
Wegen der 18€ scheint es eine neue Dienstanweisung zu geben, die aber m. E. keine Rechtsgrundlage hat (bzw. ich finde keine) und schon erst recht nicht zum Gebühreneinzug berechtigt.
Dran optisieren, ob der Diesel zu stark raucht, ist m. E. schon immer Gegenstand jeder Motorenprüfung, aber ne ASU ist was anderes und da kann auch eine interne (Gebührenschinderei-)Anweisung nix dran ändern. Die 18€ wären mir den Streit persönlich nicht wert, aber das Prinzip und der Spaß bei der Schrifterei
OllY
Verfasst: Do 07 Mai, 2009 19:20
von Dreckbratze
der killschalter ist nicht vorgeschrieben, sobald das zündschloss, respektive kippschalter in lenkkopfnähe ist.