von fleisspelz » Mi 20 Nov, 2019 23:45
Oh Mann, da habe ich wieder mit einem unbedachten Halbsatz was losgetreten ...
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich undankbar rübergekommen sein sollte bezogen auf die Unterstützung durch Didi, Mike und den Mann vom TÜV, darum ging es nicht und geht es nicht.
Das Fahrzeug hatte der Mann vom TÜV ja gesehen (inclusive Beleuchtung) und für "nett" befunden. Ich war daher nicht davon ausgegangen, dass es problematisch sei. Die Anbringung der Beleuchtung hatte ich ja mit dem TÜV in Wertheim, der das Fahrzeug zugelassen hatte seinerzeit schon diskutiert. Dort war man der Auffassung, dass ein vorderer Blinker von der anderen Seite nicht zu sehen sein muss, sondern von vorne aus einem 45° Winkel, und das hielt man für gegeben. Der Anbau am Motorblock wurde mit den Vorschriften des § 54 Absatz 4 verglichen und für Vorschriftsmässig erachtet.
Das mit dem Rückstrahler stimmt, der müsste mittig angebracht sein, was er nicht ist.
Das diese Fragen eine Relevanz für die technische Änderung "Sonderauspuff haben war mir nicht bewusst und wurde auch nicht erwähnt. Es wäre kein Hexenwerk gewesen, das umzubauen, wenn ich es gewusst hätte.
Weiter habe ich vermutlich einfach einen anderen Kopf auf den Schultern, als der Vertreter des TÜV, weshalb ich einfach anders denke.
Meine Frage an den - freundlichen und kompetenten, sowie auskunftswilligen TÜV Mann war, welchen Weg er für sinnvoll und realistisch hält, um diesen Auspuff zu legalisieren. Seine Auskunft war, ich müsse eine Fahrgeräuschmessung absolvieren, die könne in Ebersberg gemacht werden, würde aber 350 Euro unabhängig vom Erfolg kosten, und wenn sie erfolgreich sei, wäre das Gutachten kein Problem. Dann hat er mir noch freundlicher Weise und ohne Kosten eine unverbindliche Standgeräuschmessung durchgeführt und empfohlen, einen zusätzlichen Endschalldämpfer einzubauen. Vermutlich ist es mein Fehler, dass ich davon ausgegangen bin, dass am Ende der Fahrgeräuschmessung automatisch das Erstellen eines Gutachtens darüber steht. Ich dachte: ich bezahle dem TÜV die Fahrgeräuschmessung, erhalte ein Gutachten und gehe damit zum Amt, um die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. Dass Fahrgeräuschmessung und Gutachten zwei getrennte Vorgänge mit gesonderter Berechnung sein könnten, auf die Idee bin ich schlicht nicht gekommen. Ich bin von meinen Auftraggebern erzogen worden, einen Endpreis zu nennen, der alle Gebühren und Steuern enthält. Ich habe mit dem einen Satz: "ich muss das nicht verstehen" lediglich meiner Verwunderung über dieses Detail Ausdruck geben wollen.
Also nochmal:
Herzlichen Dank an Didi und Mike! Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.
Herzlichen Dank an Joe für seine Beratung.
Klasse, dass das geklappt hat!
Ich will mit keinem Wort meckern, ich hab mich halt nur gewundert. Das geht weder gegen Joe, noch gegen Didi oder Mike. Bitte verzeiht.
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Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …