Leatherman Wave II

Beitragvon Blechroller » Do 20 Nov, 2008 10:18

Einhandbedienung meint eher Springmessercharakter. Bei meinem Victoridingens geht die Klinge nicht ohne Zerren mit dem Nagel eines Fingers der anderen Hand auf. Wenn die Klingenlänge also unter 12cm ist, sollte das Ding nicht unter das Waffengesetz fallen.

Das mit dem Brotmesser wird stark situations- und was noch schlimmer ist- polizistenlauneabhängig sein.

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Beitragvon motorang » Do 20 Nov, 2008 10:19

Ich glaub der OllY färbt auf den Justus ab :-D

Ich hab übrigens eine REI Kundenkarte und kriege versandkostenfrei nach Österreich geschickt, hammse gesagt.

Wollt ich immer schon mal ausprobieren. Also Uwe, falls Du was brauchst?

http://www.rei.com

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Beitragvon Robert » Do 20 Nov, 2008 10:21

fleisspelz hat geschrieben:Seit dem 1. April 2008 gilt in Deutschland...


Schilda lebt! :roll:

Da wär ich ja in Deutschland ein gaaaanz beeser Bube - ich hab meinen Chinesen-Ledelmann an der Uniformhose vom Roten Kreuz fest montiert. Und ich benutze ihn auch noch meist als Einbruchswerkzeug :shock:

Liegt da jetzt ein berechtigtes Interesse zum Führen von Einbruchswerkzeug und Waffen vor?

Oder andersrum - das Werkzeug zum Ehebruch führe ich auch ständig mit. Mach ich mich damit bei Euch auch strafbar?


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Beitragvon fleisspelz » Do 20 Nov, 2008 10:36

Blechroller hat geschrieben:Einhandbedienung meint eher Springmessercharakter. ...

Dachte ich auch Olly, aber dann schau Dir mal die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Würzburg an
:shock:
...das Informationsblatt stammt vom bayerischen Landeskriminalamt...
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Beitragvon Blechroller » Do 20 Nov, 2008 10:39

Das neue Waffengesetz ist in einigen Punkten leicht ins Lächerlicher zu ziehen. Ich hab -obwohl ich mit Waffen so garnix am Hut habe- auch erst mal mein Unverständnis bekundet. Dann hab ich mal a weng gelesen, die Gründe des Gesetzgebers eruriert und musste feststellen, dass das Ding so daneben eben nicht ist:
Ohne solche Regelung ist es recht schwer, einem potentiellen Tunichtgut seine Waffe wegzunehmen bzw. sein Waffenführen zu sanktionieren.
Ins Lächerliche wirds natürlich immer zu ziehen sein, wenn man mit Ledermännern, Brotmessern in Muttis Campingbus usw. kömmt, aber jeder Tunichtgut ohne Waffe ist mir das wert. Und erzähl mir keiner, dass er zum Schmieren der Butterstulle unebdingt ein Springmesser mit 50cm Klingenlänge braucht.
Schlecht ist der breite, kaum definierte Ermessensspielraum für einen Polizisten und ggfalls. nachfolgend Richter, weil da tuts dann wieder menscheln :shock:

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Beitragvon Robert » Do 20 Nov, 2008 10:39

Aber Ledelmann seh ich da keinen, nur Butterflys...
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Beitragvon fleisspelz » Do 20 Nov, 2008 10:41

Robert hat geschrieben:Aber Ledelmann seh ich da keinen, nur Butterflys...

Und ein Einhandmesser mit wenigen Zentimetern Klingenlänge. Das am Wave montierte ist länger....
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Beitragvon lallemang » Do 20 Nov, 2008 10:41

Jaja Flieger. :roll:

Fast jedesmal spendier ich dem Gerona-Airport Museum of Modern Arms 'n weiteres Stück.
Nachdem die Opinel-Carbonstahl-Serie endlich komplett war und die Sammlungsexperten sich nicht für mein
Sealed-Weapons-Angebot begeistern konnten, weder für die als Krücken getarnten Schlagstöcke noch die wirklich
seltenen Körperimplantate, kam es doch noch zu einem schönen Neuerwerb.

Ein Micronunchkua mit Kunstoffgriff, regelbarem Schleuderband und 6cm-Doppelklinge mit extragrober Zahnung!
Das Bild zeigt die Waffe in gesicherter Stellung.
Bild
Einer der Juniorexperten war so aufgeregt, der hätt mich fast umarmt. ;-)

Gry§e Peter
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Beitragvon Blechroller » Do 20 Nov, 2008 10:44

fleisspelz hat geschrieben:
Blechroller hat geschrieben:Einhandbedienung meint eher Springmessercharakter. ...

Dachte ich auch Olly, aber dann schau Dir mal die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Würzburg an
:shock:
...das Informationsblatt stammt vom bayerischen Landeskriminalamt...


Meinst du das Einhandmesser?
Das ist aber extra so gebaut, dass man es mit einer Hand aufbekömmt. Vom Sinn des Erbauers kömmt mir das auch eher wie eine Waffe vor, als ein taschenmesserähnliches Ledermann.
So ein Einhandmesser ist -hat ein Bekannter ggüber der Polizei getestet- übrigens beim Klettern zulässig im Gebrauch. Da gibts die Dinger nämlich auch in klein und leicht und beabsichtigt mit Einhandbedienung, um geschwind ein Seil kappen zu können (Beliebt zum Lösen soziologischer Probleme :shock: ; ... nee, man kann sich im Sturz im Seil verheddern).

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Beitragvon Robert » Do 20 Nov, 2008 10:47

Wenn ich so überleg - ich hab meistens in der Küchekiste mein altes Glock vom Bundesheer mit - zum Brotschneiden und Feuerholz herrichten - ein deutscher Schnittlauch tät da wahrscheinlich sofort das MEK alarmieren...

Naaa, ernsthaft. Obwohl in Österreich selbst nicht gerade verwöhnt, kommt mir der deutsche Regulierungswahn doch manchmal dezent übertrieben vor...
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Beitragvon fleisspelz » Do 20 Nov, 2008 10:49

Blechroller hat geschrieben:...

Meinst du das Einhandmesser?
Das ist aber extra so gebaut, dass man es mit einer Hand aufbekömmt....

:shock:
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Beitragvon Blechroller » Do 20 Nov, 2008 11:07

Robert hat geschrieben:Naaa, ernsthaft. Obwohl in Österreich selbst nicht gerade verwöhnt, kommt mir der deutsche Regulierungswahn doch manchmal dezent übertrieben vor...


Ist das jetzt soooo schwer zu verstehen?

Ein Knilch mit einem IQ knapp über Zimmertemperatur gekoppelt mit einer Aggressionsreizschwelle in der Höhe eines am Boden liegenden Blattes läfft durch die Gußgängerzone uns spielt -bis zu Änderung des WaffenG legal- lustig mit seinem Springmesser in der Jackentasche. Nun wird er mal geschwind polizeilich kontrolliert, was seine Aggression schon bis zur Blattkante hebt :twisted: .
Nach altem Gesetz wurde ihm polizeilich das Springmesser gelassen und als ihn dann 40 Sek. nach der Kontrolle mit 220 Plus gesegnet, ein daherlaufender Mensch anrempelt.... :roll:


Diejenigen, die das neue WaffenG wirklich ärgert, sind die Sportschützen usw., nicht die Leute, die ihre Brotstulle schmieren wollen und heftig konstruieren, dass das nur mit einem Einhandmesser, einer Machete oder sonstwas geht.


Ach ja: Man kann so ziemlich jeder Regelung mit den "passenden" Beispielen ins Lächerliche ziehen. Man kann auch dafür plädieren, ALLE Regelungen abzuschaffen...

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Beitragvon fleisspelz » Do 20 Nov, 2008 12:39

Ach Olly, darum geht's doch nicht. Wir sind uns ja einig bei Deinem Jungrambo. Im Fall des vom BLKA abgebildeten Einhandmessers ist die Regelungsflut halt ebenso über das Ziel hinausgeschossen, wie wenn mir das Flughafenbodenpersonal den Victorinox Schlüsselanhänger mit 15mm Klingenlänge abnimmt und das Luftpersonal dann ein Mittagessen serviert, bei dem ein feststehendes 15cm-Messer liegt.
Und der Hinweis vom T. ist natürlich immer dann richtig, wenn beim Frankfurter Flughafenzoll kein Businessman mit Krawatte seinen Leatherman aus USA einführen will, sondern ein arabisch aussehender Chines am End....
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Beitragvon T. » Do 20 Nov, 2008 13:26

fleisspelz hat geschrieben:.... sondern ein arabisch aussehender Chines am End....


Bring mich net auf dumme Gedanken.......Allah’u’Abha.... :-D
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Beitragvon Blechroller » Do 20 Nov, 2008 14:18

Justus,

du vermengst: Staatliche/europäische Regelungen der Luftfahrtsicherheit mit internen Regelungen des Luftfahrtunternehmens zur Speisenreichung mit dem deutschen Waffengesetzt mit der soziokulturellen Erwägung, dass Kleider angeblich Leute machen. Mit dieser Vermengung bekommst du zwar einen auf den ersten Blick schlüssigen Argumentationsstrang hin, bleibst aber auf recht oberflächlichem Niveau.
Man kann auch entgegnend fragen, warum du deinen Schlüsselanhänger nicht einfach ins Gepäck gesteckt hast, was du mit einem stumpfen Nudelschiebmesser im Flugzeug mehr als mit einem Schlüssel anrichten willst und warum Böse Jungs, dann wenn sie richtig böse sein wollen, den Turban gegen den Boss-Anzug tauschen.

Das gezeigte Einhandmesser ist ausschließlich als Waffe und zwar als schnell einsatzfähige Schneidwaffe entworfen worden. Braucht kein Mensch außer zum schnellen Schneiden (nur wo rein? :roll: ). Im gekonnten Einsatz sicher gefährlicher, als dein (Ex-)Wave, bei dem du erst mal die Festigkeit deines Nagels testen musst, bis die Klinge steht.
Der Gesetzgeber hat übrigens nicht DIESES Messer verboten, sondern es ist -bewußt oder unbewußt- unter die gesetzliche Regelung subsumiert worden. Fertig, kein Raum für Diskussion vor dem Richter.


Aber es wird wohl dem Geseztgeber anzuraten sein, jeden nach seinen persönlichen Befindlichkeiten und Bekleidungsstil zu fragen, um dann 80 Mio. individuelle Regelunge zu treffen, die dem Justus sein Brotmesser auch im unrasierten Zustand zulassen, dem Riege das Tragen seiner Pistolen am Gürtel, mir das Rasen mit 89km/h durch den Ort, weil ich so ein guter Fahrer bin und für den gallischen Peter bauen sie 45m breite Straßen durch die Pyrenäen, falls er mal wieder Dreirad fährt :-D
Könnte sein, dass alle zufrieden sind, könnte sein, dass 79.999.999 Mio. schreien "Aber der darf das" und die Österreicher über unsere Regelungsdichte evtl. nicht ganz unberechtigt lästern würden.


Die Kurzfassung zum Einhandmesser wäre dann die Frage, warum gerade bei 51km/h das innerörtliche Fahren gefährlich wird und nicht erst bei 69 km/h oder schon bei 24,37 Km/h.

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