fleisspelz hat geschrieben:Wenn das Mopped eine COC Bescheinigung hat, dann braucht sie eine TÜV Vollabnahme und kann zugelassen werden. Falls nicht muss eventuell eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung ohne definierten Nachweis der Emissionsklasse beantragt werden. Oder auf Deutsch:
Rechtlich auf jeden Fall möglich, abhängig vom Nachweis der Emissionsklasse mit Kosten zwischen Mindestens 200 und bis zu 500 Euro nur für den bürokratischen Akt verbunden.
Hallo Justus,
irgendwie hast Du eine sehr ungnädige Zualssungsstelle.
COC und Vollabnahme schließen sich inhaltlich aus. Wenn ein COC vorhanden ist, dann braucht man keine Vollabnahme, da alle technischen Daten bekannt sind = vereinfavhtes Verfahren. Auch ohne COC (also älter oder nationale Zulassung) braucht man nur dann eine Vollabnahme, wenn die technischen Daten unklar sind, weil z.B. noch kein Teil 2 in Österreich erstellt worden war (wie bei einem uralten Typenschein, der nicht umgeschrieben wurde). War das Fahrzeug vorher - hier Österreich - angemeldet und hat gültiges Pickerl (= deutsche HU und AU), dann reicht normalerweise der österreichische Teil 2 (früher Typenschein), der Pickerl-Bericht und ein Kaufvertrag. Man erhält max. 1 Jahr TÜV und AU angerechnet, eine HU in Deutschland ist dann auch erstmal nicht notwendig.
Die Zulassung meiner Sommer (ohne COC, ohne e-Nummer, Einzeltypisierung mit in Teilen ausgetragener Abgasprüfung - also eigentlich schwerster Fall ...) war eine Sache von 3 Minuten. Zur Vorsicht kann man mit den Abgaswerten, die im Teil 2 stehen, bei seiner Zulassungsstelle VOR DEM KAUF kurz nachfragen, ob es Bedenken bezüglich der Abgaswerte gibt.
Tip für die Österreicher: Man kann mittlerweile beim Verkauf ins Ausland für den Restwert die NOVA zurückverlangen!