KLR 500

Re: KLR 500

Beitragvon fleisspelz » Mo 11 Mär, 2019 14:38

unleash hat geschrieben:Hallo Justus,

irgendwie hast Du eine sehr ungnädige Zualssungsstelle. :gruebel:

COC und Vollabnahme schließen sich inhaltlich aus. Wenn ein COC vorhanden ist, dann braucht man keine Vollabnahme, da alle technischen Daten bekannt sind = vereinfavhtes Verfahren. Auch ohne COC (also älter oder nationale Zulassung) braucht man nur dann eine Vollabnahme, wenn die technischen Daten unklar sind, weil z.B. noch kein Teil 2 in Österreich erstellt worden war (wie bei einem uralten Typenschein, der nicht umgeschrieben wurde). War das Fahrzeug vorher - hier Österreich - angemeldet und hat gültiges Pickerl (= deutsche HU und AU), dann reicht normalerweise der österreichische Teil 2 (früher Typenschein), der Pickerl-Bericht und ein Kaufvertrag. Man erhält max. 1 Jahr TÜV und AU angerechnet, eine HU in Deutschland ist dann auch erstmal nicht notwendig.
Die Zulassung meiner Sommer (ohne COC, ohne e-Nummer, Einzeltypisierung mit in Teilen ausgetragener Abgasprüfung - also eigentlich schwerster Fall ...) war eine Sache von 3 Minuten. Zur Vorsicht kann man mit den Abgaswerten, die im Teil 2 stehen, bei seiner Zulassungsstelle VOR DEM KAUF kurz nachfragen, ob es Bedenken bezüglich der Abgaswerte gibt. ...

1. COC und Vollabnahme schliessen sich nicht aus.
Mit der Vollabnahme bestätigt die Prüfstelle als vereidigte unabhängige Gutachterstelle dem Amt gegenüber die Übereinstimmung Deines Fahrzeuges mit den COC Papieren. Ob die Daten bekannt sind ist dabei unerheblich, es wirkt sich lediglich Preisbildend aus, ob diese ermittelt werden müssen oder nicht.
2. Eine Vollabnahme braucht man grundsätzlich immer dann, wenn das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zum Verkehr zugelassen war. Eine gültige Prüfbescheinigung aus dem EU Ausland muss derzeit noch nicht in Deutschland anerkannt werden. Es gibt einzelne Zulassungsstellen, besonders im unmittelbaren Grenzgebiet, die das tun, aber derzeit nur an der Grenze zu Österreich. Wenn Du möchtest, versuch gerne Mal ein Fahrzeug mit frischem französischen, tschechischen oder Niederländischen TÜV zuzulassen. Viel Vergnügen bei der Diskussion. Plane ausreichend Zeit ein und starke Nerven.
3. Abgaswerte sind nur ein Teilaspekt der Emissionswerte. Eine Fahrgeräuschmessung am vorbeifahrenden Fahrzeug schlägt derzeit mit etwa 1200 Euro beim TÜV Süd zu Buche.

Aus der Tatsache, dass Deine Zulassungsstelle und Dein TÜV Dich bevorzugt behandelt haben, kannst Du keine Allgemeingültigkeit ableiten.
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 25638
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Re: KLR 500

Beitragvon Straßenschrauber » Mo 11 Mär, 2019 16:53

fleisspelz hat geschrieben:
unleash hat geschrieben:irgendwie hast Du eine sehr ungnädige Zualssungsstelle. :gruebel:
Vielleicht ist ja eher die Prüfstelle das Problem? :keule:

Hier auf der Zulassungsstelle läuft das genau so, wie es unleash beschreibt.
Prüfbescheinigung aus dem EU Ausland wurden hier aber bisher nicht anerkannt, auch aus Österreich nicht.
~-o|-
Straßenschrauber
Vielschreiber
 
Beiträge: 7606
Registriert: Mo 15 Okt, 2012 20:25

Re: KLR 500

Beitragvon unleash » Mo 11 Mär, 2019 21:14

Unter anderem https://www.dekra.de/de/import-und-export-fahrzeuge/

.... die zugehörigen Gesetze wie FZO folgen daraus.

Ich stelle schlechte Erfahrungen, Fehlbehandlungen und eigene wie behördliche Unkenntnis nicht in Abrede - und ich selbst hatte schon selbst die Polizei im Büro (fehlendes Targa bei ner Guzzi, Unwissenheit der Behörde bezügl. Foglio Complementarii) sowie den Brief im Schredder (Meckenheim, nie wieder). Aber der Import kann bei halbwegs Papieren nicht verweigert werden, noch kostet es mehr, das ist alles mittlerweile easy geregelt. Das ist keine Vorzugsbehandlung, sondern mein Recht.

Geh mal woanders hin, ist stressfreier. Ich meine das ernsthaft, nicht überheblich und wohlwollend. Für alles anderen ist mein Ar* hier im Forum auch zu weit unten ...
Sommer 462 Scrambler "Kat-ze" Bj. 2010
Simson SR50 B4 "Moller" Bj. 1985
MZ ES 150 "Hmmtz" Bj. 1966
Kawasaki KLX 250 "Klixe" Bj. 2009
Wanderer SP1 98 Bj. 1937
Benutzeravatar
unleash
Wenigschreiber
 
Beiträge: 562
Registriert: Mi 16 Mai, 2012 18:16
Wohnort: Kreuztal

Re: KLR 500

Beitragvon fleisspelz » Mo 11 Mär, 2019 23:30

... Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

Dein Link bestätigt genau das, was ich gesagt habe.
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 25638
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Re: KLR 500

Beitragvon Straßenschrauber » Mo 11 Mär, 2019 23:49

fleisspelz hat geschrieben:COC und Vollabnahme schliessen sich nicht aus.

Doch, und das steht so in dem zitierten Text.
fleisspelz hat geschrieben:Eine Vollabnahme braucht man grundsätzlich immer dann, wenn das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zum Verkehr zugelassen war
Nein, steht auch in dem verlinkten Text.

Hauptuntersuchung: § 29 StVZO.
Vollabnahme: § 21 StVZO.
unleash hat geschrieben:Geh mal woanders hin
na ja, bei der Prüfstelle ist das leicht, aber bei der Zulassungsstelle nicht.
Da bekommt Justus wohl eine Sonderbehandlung und muß kämpfen.
Viel Erfolg!
unleash hat geschrieben:Für alles anderen ist mein Ar* hier im Forum auch zu weit unten ...
Hier gibt's eine Rangordnung?
Das wußte ich ja gar nicht! :omg: :pray:
Und ich hab immer gedacht, das hier wäre eine präsidiale Anarchie ...
~-o|-
Straßenschrauber
Vielschreiber
 
Beiträge: 7606
Registriert: Mo 15 Okt, 2012 20:25

Re: KLR 500

Beitragvon unleash » Di 12 Mär, 2019 08:08

Eine gültige Prüfbescheinigung aus dem EU Ausland muss derzeit noch nicht in Deutschland anerkannt werden. Es gibt einzelne Zulassungsstellen, besonders im unmittelbaren Grenzgebiet, die das tun, aber derzeit nur an der Grenze zu Österreich.


§7 FZV - das geht sowohl in Österreich als auch in Deutschland (wobei dies hier die deutsche Umsetzung darstellt).
(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.

Erklärung vom WFEB:
"Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahr-zeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre (z.B. fällige Hauptuntersuchung).

Ggf. kommen die Differenzen durch Vorführpflicht an der Zulassungsstelle, wo es dann zu Mängelrügen bei der Inaugenscheinnahme kommt. Eigentlich wollte ich nur Mut machen, dass man durchaus Motorräder hier im Forum länderübergreifend kaufen und verkaufen kann und welche Dinge grundsätzlich gefordert werden. Ich stelle wie gesagt auch gar nicht in Abrede, dass solche Sachen anders ablaufen - dann aber im Detail anders begründet als von Justus. Ohne Fallbeispiel kommt man aber auch nicht weiter.

Für mich ist das Thema durch.
Sommer 462 Scrambler "Kat-ze" Bj. 2010
Simson SR50 B4 "Moller" Bj. 1985
MZ ES 150 "Hmmtz" Bj. 1966
Kawasaki KLX 250 "Klixe" Bj. 2009
Wanderer SP1 98 Bj. 1937
Benutzeravatar
unleash
Wenigschreiber
 
Beiträge: 562
Registriert: Mi 16 Mai, 2012 18:16
Wohnort: Kreuztal

Re: KLR 500

Beitragvon fleisspelz » Di 12 Mär, 2019 11:54

Ich finde es immer wieder erstaunlich, welches geballte theoretische Wissen aufgewendet wird, um darüber zu diskutieren, dass etwas nicht so sein kann, wie es in der Praxis läuft. Meine Erfahrungen der vergangenen Jahre sind die, dass weder der Import von Fahrzeugen nach Deutschland, noch die Ausfuhr von Fahrzeugen nach Österreich jemals profan, unkompliziert oder kostengünstig gewesen sind. Da wurden (selbstverständlich mit hohen Gebühren versehene) Ausnahmegenehmigungen erteilt, weil Emissionsgrenzen nicht bestätigt waren, Gutachten verlangt und alle Formen der Beutelschneiderei betrieben.

Den Lukas habe ich mit frischem TÜV nach Österreich verkauft, das hat dort kein Schwein interessiert.
Die Aprilia habe ich aus Österreich nach Deutschland importiert und bin genau den Weg gegangen, der in Deinem Link beschrieben ist. Die Zulassung in Deutschland hat unter dem Strich dennoch 536 Euro Kosten bei TÜV und Zulassungsstelle verursacht.
Mit einem 2CV Kastenwagen aus Frankreich war ich drei Mal beim TÜV, weil sich der TÜV drei Mal nicht einig war, wie er denn nun genau ausgestattet werden muss, um hierzulande zulassungsfähig zu sein, obwohl er einen frischen französischen TÜV hatte.
Bei einem DAF aus den Niederlanden, ebenfalls mit frischem NL-TÜV musste ich ohne erkennbare Begründung die vorhandenen neuen Reifen gegen Reifen mit anderer Dimension austauschen, weil der TÜV Mann errechnet hatte, daß 5.00 X 13 nicht den von mir montierten 125 R 13 entspräche und gerne 135 R 18 sehen wollte. In den niederländischen Papieren steht keine Reifengröße und ich hatte die Größe montiert, die in der Werks-Betriebsanleitung steht und vom DAF Club empfohlen wird. Natürlich kann ich dem Mann vorrechnen, dass er sich irrt, aber er hat das Dienstsiegel.
In einem Fall erklärte mir die Zulassungsstelle, die Zulassung sei nur möglich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen würde. Das habe ich getan. Dann machte mich der TÜV aufmerksam, dass ich das garnicht gebraucht hätte, weil es einen anderen Weg gäbe. Die Gebühren für die zu unrecht abverlangte Ausnahmegenehmigung habe ich nicht zurückerstattet bekommen. Weshalb? Weil ich sie beantragt hatte.

Meine erlebten Beispiele sind zahlreich. Ich habe insgesamt etwa 30 Fahrzeuge aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt und es ging nicht ein einziges Mal so, wie in Deinem Link beschrieben auch in der Realität, unabhängig von Prüfstellen und bei vielen verschiedenen Einzelfällen.
Der Tenor Deiner Aussage ist: es ist geltendes Recht und einfach und aus diesem Grund vorhersehbar und preisgünstig.
Ich widerspreche dem und sage: wenn es einen Weg gibt, das Prozedere zu verteuern, dann wird der in der Regel auch eingeschlagen werden. Ich verlasse mich lieber auf meine Erfahrungen, als auf mein Recht.
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 25638
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Re: KLR 500

Beitragvon Straßenschrauber » Di 12 Mär, 2019 22:15

unleash hat mit seiner Sommer die Erfahrung gemacht, daß sogar bei einem komplizierteren Fall die Sache völlig unkompliziert und preislich im Rahmen abgelaufen ist.
Vor kurzem hab ich bei "meinem" TÜV-Ingenieur und der hiesigen Zulassungsstelle wegen einer in Holland zugelassenen K75 von 1994 angefragt, und glaubhaft zugesagt waren normale HU/AU und ähnliche Zulassungsgebühren wie Ummeldung innerdeutsch, auf der Zulassungsstelle wäre das ein ganz normaler Vorgang, den mehrmals die Woche anliegt.
Vielleicht wäre es im Ernstfall aber ganz anders gelaufen:
fleisspelz hat geschrieben:wenn es einen Weg gibt, das Prozedere zu verteuern, dann wird der in der Regel auch eingeschlagen werden.
Da hast Du Deine Erfahrungen, und ich kann mir das auch vorstellen.
~-o|-
Straßenschrauber
Vielschreiber
 
Beiträge: 7606
Registriert: Mo 15 Okt, 2012 20:25

Re: KLR 500

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Mi 13 Mär, 2019 09:02

Mit Interesse und leider auch großem Unverständniss lese ich eure Beiträge hier.
Diese Diskussion ob und wie oder, ob doch nicht ist müßig!
Es mag vorschriften Geben noch und nöcher. gesetze wie Sand am Meer und im Einzelfall hat jeder von euch Recht.
Entscheiden tut aber immer die Behörde, was sie wil und wie sie vorgeht. (Und im Zweifel auch entgegen dem Recht und der Vorschriften :shock: )
So bleibt die einzige Verwertbare Aussage: bei diesem speziellen LRA geht genau das.... Bei dem....Stellen sie sich an, bei dem..... geht gar nix.
Spart euch eure Kräfte. :weg:
„Schlechte Vorbereitung ist eine solide Basis für Abenteuerreisen.“
Wauschi
Benutzeravatar
Uwe Steinbrecher
Vielschreiber
 
Beiträge: 4844
Registriert: Fr 04 Feb, 2011 12:25
Wohnort: Neuenstadt

Re: KLR 500

Beitragvon fleisspelz » Mi 13 Mär, 2019 12:39

Mein Rat ist, sich nicht auf vermeintlich eindeutige Gesetzeslagen zu verlassen, sondern zu Zulassungsstelle und TÜV zu gehen und belastbare Zusagen über Prozedere und Kosten einzuholen, bevor man kauft. Wenn Du das Mopped gekauft hast und Dich auf die Gesetzeslage berufst, dann können da zähe, langwierige und kostspielige Verhandlungen resultieren, bei denen niemand bei TÜV und Amt Dir hilft. Hast Du dagegen die Zusicherung über zu erwartende Kosten und Massnahmen von Herrn Maier vom TÜV und Frau Müller von der Zulassungsstelle, dann wirst Du Dich darauf im Zweifel berufen können, weil die beiden ein Interesse haben, den Fall vom Schreibtisch zu bekommen.
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 25638
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Re: KLR 500

Beitragvon Straßenschrauber » Mi 13 Mär, 2019 13:03

Dieses längliche Hin und Her hat auf jeden Fall was gebracht:
fleisspelz hat geschrieben:Mein Rat ist, sich nicht auf vermeintlich eindeutige Gesetzeslagen zu verlassen, sondern zu Zulassungsstelle und TÜV zu gehen und belastbare Zusagen über Prozedere und Kosten einzuholen, bevor man kauft. Wenn Du das Mopped gekauft hast und Dich auf die Gesetzeslage berufst, dann können da zähe, langwierige und kostspielige Verhandlungen resultieren, bei denen niemand bei TÜV und Amt Dir hilft. Hast Du dagegen die Zusicherung über zu erwartende Kosten und Massnahmen von Herrn Maier vom TÜV und Frau Müller von der Zulassungsstelle, dann wirst Du Dich darauf im Zweifel berufen können, weil die beiden ein Interesse haben, den Fall vom Schreibtisch zu bekommen.
:check:
Mir ging's da nicht um's Rechthaben, es mich hat nur gestört, daß immer, wenn es um KFZ-Import ging, sofort nur von aberwitzigen Kosten und großen Mühen die Rede war.
~-o|-
Straßenschrauber
Vielschreiber
 
Beiträge: 7606
Registriert: Mo 15 Okt, 2012 20:25

Re: KLR 500

Beitragvon schnupfhuhn » Mi 13 Mär, 2019 13:21

Schöne Erfahrung ist es keine, hab es bei meinem Cousin mit einer Honda erlebt. Leider hat er sie nicht beim Checker-Landratsamt zugelassen sondern bei einem anderen. Nervenaufreibend, ging bis zum Abteilungsleiter hoch, über mehrere Termine.
:-) Putzt die Rahmen und stellt sie bereit! :-)
schnupfhuhn
Vielschreiber
 
Beiträge: 3772
Registriert: Fr 29 Mai, 2015 21:03
Wohnort: Wuppertal

Re: KLR 500

Beitragvon nattes » Mi 13 Mär, 2019 18:54

Letztendlich kommt es immer auf die jeweilige Prüforganisation und das Selbstverständnis der Behörde an.
Hier bei uns sieht sich das STVA als Dienstleister und nicht als preußische Behörde.
Das ist sehr angenehm und führt dazu, das miteinander statt gegeneinander gearbeitet wird.
Auch mein zuständiger Mann beim Tüv ist lösungsorientiert und hat kein Problem damit, mal den Hörer in die Hand zu nehmen und die zuständigen Leute beim Amt anzurufen.

Letztendlich ist das eigene Auftreten vielleicht noch wichtiger als alle anderen Punkte.
Ob man fordernd-ungeduldig, oder höflich gelassen auftritt, kann den entscheidenden Unterschied machen.
Gesetze lassen sich immer so oder so auslegen.

Ich würde auf jeden Fall auch vorher nett anfragen, wie der Ablauf sich gestaltet und was notwendig ist.
nattes
Flammenversteher
 
Beiträge: 4916
Registriert: Fr 02 Feb, 2007 21:41
Wohnort: OWL

Re: KLR 500

Beitragvon Bernhard S. » Mi 13 Mär, 2019 19:36

nattes hat geschrieben:Letztendlich ist das eigene Auftreten vielleicht noch wichtiger als alle anderen Punkte.

Meine Erfahrung!
Wie man in den Wald hineinruft... :smt102
A country where the media attack the opposition rather than the government is a country where freedom is under threat. - Peter Hitchens
Bernhard S.
Vielschreiber
 
Beiträge: 3572
Registriert: Mo 12 Mai, 2008 08:49
Wohnort: Chiemgau

Vorherige

Zurück zu Biete

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder