Andreas a.d.k.G. hat geschrieben:Das Leatherman ist keine Waffe. Dafür ist die Klinge viel zu kurz. Habe ich selber schon durchexerziert. Ok ... Handgepäck wäre uncool

Streng genommen hat der T. recht. Seit dem 1. April 2008 gilt in Deutschland ein neues Waffenrecht. Unter vielen anderen Änderungen gibt es die folgende:
§ 42a WaffG
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Ein übereifriger Zöllner oder Polizist könnte also tatsächlich das aushäusige Führen des Leatherman Wave mit seinen beiden Einhand-bedienbaren Klingen als Verstoss gegen das Waffengesetz auslegen. Nach meiner Ansicht ist zwar die Bereitschaft zur Reparatur in allen Daseinslagen ein allgemein anerkannter Zweck, und es handelt sich bei dem Gesetzestext auch nicht um eine abschließende Aufzählung, aber im Zweifel muss sowas tatsächlich gerichtlich geklärt werden. Laut Gesetzgeber sollen durch Absätze 2 und 3 die für den Alltag erforderlichen Ausnahmen erfasst werden, um den sozialadäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führungsverbot zu beeinträchtigen, das spräche immerhin für meine Auslegung. Ich traue mir auch zu, weiterhin mein 20 cm langes Brotmesser an den Sölkpass mitzunehmen und einen Laib Brot danebenzulegen. Ich denke, das würde von einem vernünftigen Polizisten toleriert werden. Der gleiche Polizist würde das Messer am Eingang einer Diskothek aber beschlagnahmen. Deshalb gehe ich nicht in Diskotheken
