Leatherman Wave II

Beitragvon Riege » Do 20 Nov, 2008 14:34

Was ich mich dann schon noch frage, ist, inwiefern das Verbot, solche Messer zu tragen, potentielle Gewalttäter davon abhalten wird, das dann auch zu tun.
Ich denke da nur daran, daß es eigentlich verboten ist, Menschen ein Messer in den Leib zu rammen, und trotzdem passiert es...
... die 12cm-Regelung ist nicht logisch, weil bereits ab 5 (!) cm Klingenlänge lebenswichtige Organe verletzt werden können.

Wenn ein kontrollierender Beamter einen Jungrambo sein Springmesser abnimmt, weils verboten ist - schön. Jungrambos sind aber in der Regel viel lernfähiger als wir "normalen", was Ausfallskonzepte (z.B. zweites Messer) anbelangt...

Was ich damit sagen will: nice try, aber es wird nicht funktionieren...

Gryße
Riege

Edit zu Blechrollers Aussage "dem Riege das Tragen seiner Pistolen am Gürtel" oder so:
ich habe zumindest theoretisch eine Möglichkeit, mir eine staatliche Erlaubnis zum Tragen meiner Pistole ausstellen zu lassen. Ganz legal. Für mein altes Herbertz-Taschenmesser gibt es diese Möglichkeit in D nicht, und das wurde definitiv nicht als "taktisches Kampfmesser" (was für ein Bullshit, rein fachlich betrachtet...) entwickelt, sondern als Taschenmesser...
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Beitragvon fleisspelz » Do 20 Nov, 2008 14:58

Na Olly, ich mag ja viel auf mir sitzen lassen, aber halt nicht den Vorwurf der Oberflächlichkeit. Ich weiss ja, dass deine Zunft so zu denken neigt, aber es passt einfach nicht in mein Weltbild, dass daraus eine Definitionshoheit abgeleitet wird. Der Jurist mag für seine Juristenwelt ja recht haben, aber der Moralphilosoph kann ihm dennoch einfach nicht zustimmen, weil er halt nicht in dieser Welt lebt.

Lass doch einfach mal für eine ganz kleine Weile deine Welt gleichwertig neben der meinen gelten, weil wir uns ja sympatisch sind und auch im Kern einig. Dort wo wir uneinig sind führen unsere Überzeugungen überdies dennoch erstaunlich häufig zu den gleichen Handlungen. Ich käm mir dann nämlich nicht immer so deppert mit meiner kleinen oberflächlichen Weltsicht vor :-)
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Beitragvon Riege » Do 20 Nov, 2008 15:03

Nochwas.

Blechroller hat geschrieben:Das gezeigte Einhandmesser ist ausschließlich als Waffe und zwar als schnell einsatzfähige Schneidwaffe entworfen worden. Braucht kein Mensch außer zum schnellen Schneiden (nur wo rein? :roll: ).


Mal abgesehen davon daß mir der Kamm schwillt, wenn mir jemand sagt, was ich brauche und was nicht - auf welche(s) Gutachten stützt sich die Aussage, daß Einhandmesser ausschließlich als schnell einsatzfähige Schneidwaffe entworfen wurden?
Ich habe mein Einhandmesser über Jahre und Jahrzehnte getragen und niemals widmungsgemäß als Schneidwaffe benutzt, sondern immer nur als normales Taschenmesser mißbraucht.
Der unterschied zu einem normalen Taschenmesser liegt nämlich weder in Klingenlänge noch -form, noch in geändertem Anschliff, anderen Schnitt- oder Sticheigenschaften, sondern einzig und allein in einem kleinen Knopf (oder Loch) an der Klingenoberseite.
Mit ein wenig Übung und ein paar Tropfen Öl kriegt man so gut wie jedes normale Taschenmesser mit dem Daumen der führenden Hand auf, ohne zweite Pfote.

Gut, daß der Gesetzgeber seine Entscheidungen nicht zu begründen braucht... :roll:

Edit: ich hab damals auch die "Experten-Anhörungen" live im Web angekuckt, wo die Entscheidungen bzgl. der April-Verschärfungen mit den Herren und Damen Abgeordneten diskutiert wurden. Die Expertenratschläge finde ich in dem Gesetz an nicht besonders vielen Stellen wieder... :roll:
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Beitragvon lehrbua » Do 20 Nov, 2008 20:09

Das ABGB wurde in der Zeit Josefs II entworfen und dann 20 Jahre lang in einer entfernten Provinz getestet.
Dieses Gesetz regelt noch heute mit ein paar Anpassungen die wesentlichen Elemente unseres Zusammenlebens - zumindest dort wo ma an Richter brauchn.

Zur heutigen Gesetzgebung sag oder gar schreib ich bewusst nix. Und unsere nordnordwestlichen Nachbarn sind da vieleicht ein kleines bisschen schlechter dran als wir
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Beitragvon hiha » Fr 21 Nov, 2008 06:57

Als Sportschütze in einem Verein der das Schießen mit Tradition verbindet, gehört natürlich auch Tracht, und damit ein Trachtenmesser dazu. Bis 12cm Klingenlänge kein Problem.
Wie vom Olly schon ausgeführt kann ich das neue Waffengesetz GRUNDSÄTZLICH nicht schlecht finden, aber im Spezialfall ist es zu schwammig und vom entscheidungstragenden Menschen abhängig.
Beispiel, tatsächlich passiert im Jahre des Herrn 2007:
München, Maximiliansstraße, Golf3 mit der letzten Kleinladung eines Umzuges, u.A. ein Luftgewehr, Knicklauf marke "Diana" (vulgo "Spatzenschreck") liegt in einem stöffernen Futteral auf der Rückbank.
Schnitt: das Waffenrecht erlaubt Transporte von Sportwaffen, sofern die Munition nicht mit dabei liegt, und die Waffe nicht "unmittelbar zugriffsbereit" ist, was bedeutet: Nehmen und schießen. Das allein ist mit einem Knicklauf-Einzellader ja vom System her nicht so ohne Weiteres möglich, schon garnicht wenn er im Futteral auf der Rückbank liegt...
Weiter gehts:
Schandarmen, sie müssen das Maximilianeum vor gefährlichen T(err)ouristen schützen, kontrollieren den Golf, beschlagnahmen die Waffe (auf angeblich filmreife Art und Weise) und erstatten Anzeige wegen "führens einer Waffe ohne Waffenschein".
Soweit so dämlich, es kommt aber noch dümmer: Die Richterin sieht das genauso(!!!) und sieht nur deshalb vor einer Gefängnisstrafe (!!!!) ab, weil der Täter nicht auf Herausgabe seiner beschlagnahmten Waffe(Handelswert ca Eur30.- bis 50.-) besteht.
Der für Waffenrecht zuständige Beamte im Landratsamt, mit dem wir über den Verein häufig zu tun haben hat uns noch ein paar Details über diesen Fall berichtet. Ihm sträuben sich allein schon deshalb die Haare, weil allein die völlig falsche Rechtsansicht und Ahnungslosigkeit der Richterin zu diesem Urteil geführt hat.
Rein vom Gesetzestext her hätte es garnicht erst zu einer Verhandlung kommen dürfen. Er ist Ex-Polizist, nimmt seine Kollegen aber trotzdem nur teilweise in Schutz indem er sagt, dass die heut halt nicht alle Gesetzesklauseln, die sich eh dreimal im Jahr ändern, im Kopf haben können. Drum hat er uns seine Visitenkarte mit privater Handynummer überlassen, damit wir ihn im Falle einer Festnahme beim Waffentransport zu z.B. einem Wettkampf alarmieren können.

"Auszubildende des Metzgerhandwerks" auf dem Weg zur Berufsschule haben ja jede Menge Waffen dabei. Genaugenommen illegal, aber bisher mit einem entsprechenden Schreiben des Lehrmeisters noch ohne bekannt gewordene Folgen.

Gruß
Hans
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Beitragvon Riege » Fr 21 Nov, 2008 09:48

Yepp, und jeder Tapezierer hat mindestens ein Einhandkampfmesser dabei...

Bild

:-D


Sorry, aber irgendwie haben da welche voll mitgedacht...
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Beitragvon Robert » Fr 21 Nov, 2008 10:26

:-D So einen Spatzenschreck hatte ich mal als Bub, auch ein Diana. Damals galt das bei uns als Kinderspielzeug. Die Mündungsenergie ist so gering das man nicht mal Tauben damit jagen konnte (Obwohl, aus 2m ins Aug sollt man so ein Stamperl auch nicht bekommen. Es wird zwar net gleich das Aug rausfallen, aber Verletzungen kanns schon geben. Bei Softguns heute sind die aber viel schwerer, da weiß ich, wovon ich rede aus der Praxis).

Ich hab ohnehin viel lieber die gelben Zündhütchen damit verballert. Knallte schön und gab schöne Leuchtspuren. Das man allerdings nie den Lauf auf Menschen richtet, das hat man mir schon mit der Muttermilch eingebläut. Das ich als Kind mit "Waffen" unter Anleitung (bzw. am Schiessstand) spielen durfte und sie mir nicht strikt verboten wurden, hat jedenfalls eines bewirkt (ich spreche hier nur für mich persönlich) - heute lehne ich gegen Menschen gerichtete Waffen rundweg ab und hab damit absolut nix mehr am Hut. Es ist einfach nicht mehr interessant...

Die heutigen Softguns sind jedenfalls weit gefährlicher, was die Mündungsenergie betrifft. Und die gelten doch auch in D als Spielzeug, oder?

Man sieht an dem Beispiel vom hiha, das sich hier fachliche Inkompetenz mit einer gewissen sturen Regelanwendung paart. In Deutschland scheint man nicht sehr viel Vertrauen in den gesunden Menschenverstand und die Intelligenz seiner Staatsdiener zu haben. Blöde Kieberer und Richter gibts bei uns genauso, aber wenn mal einer übers Ziel schiesst, kann mans eben oft noch reparieren - mit dem ach so österreichischen Ermessensspielraum.

Und bitte: "Das ist ein Einzelfall" ist hier zu dünn, es ist sicher keiner. Auch das Argument "dann bist Du für die Abschaffung aller Regeln!" zieht hier nicht.
"Ermessen" heisst für mich, dem Krawallmacher sein Butterfly gnadenlos zu kassieren, aber auch das Recht zu haben, jemanden, der sein Luftgewehr in der Tasche zum Schiessstand trägt, sagen zu können: "Schau dasd weidakummst".

Wem tut man also was Gutes mit der Reguliererei? Dem Bürger, der unbescholten zum Handkuss kommt, weil er gar nicht mehr alle Regeln in seiner Lebenszeit erlernen kann? Der Exekutive, die man für zu blöd hält, selber zu entscheiden, was gut und was böse ist und die dann immer als grüne Intelligenzia gescholten wird, obwohls manchmal gar nix für die Blödheiten können, weil sie staatlich verordnet blöd sein müssen? Ich würd mich auch als gelernter Jurist, vulgo Richter schön dagegen verwehren, wenn mich die Legislative für zu dämlich hält...

Gut, dann bin ich halt gegen die Regeln, wenn gesunder Menschenverstand nicht gefragt ist. Bin ich halt ein Anarchist.
Das hat bei uns sowieso Tradition. Im Missachten blöder Gesetze war man bei uns immer schon gut...
(Und ich denk, das ist bei unseren Nachbarn net anders, speziell mein geliebtes Bayern darf da mit stolzgeschwellter Brust auf eine gewisse Tradition pochen...)

Und Olly - bitte nimm das jetzt keinesfalls wieder persönlich! Wie Du dem Sermon entnehmen kannst, bin ich ja net gegen dich oder den Kieberer ums Eck...
Und auch nicht grundsätzlich gegen Regeln, wie Du meintest.

Hab dich doch lieb, obwohl du ein Anwalt bist... :smt058
Das einzige unlösbare technische Problem sitzt im Sattel
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Beitragvon hiha » Fr 21 Nov, 2008 19:58

Robert hat geschrieben: Das man allerdings nie den Lauf auf Menschen richtet, das hat man mir schon mit der Muttermilch eingebläut. Das ich als Kind mit "Waffen" unter Anleitung (bzw. am Schiessstand) spielen durfte und sie mir nicht strikt verboten wurden, hat jedenfalls eines bewirkt (ich spreche hier nur für mich persönlich) - heute lehne ich gegen Menschen gerichtete Waffen rundweg ab und hab damit absolut nix mehr am Hut. Es ist einfach nicht mehr interessant...

Ging mir genauso. Ich krieg immer noch Wimmerl, wenn irgend ein Faschingsdödel mit seiner Plastikbuffm auf mich zielt. Da hab ich zero Toleranze, kapito?

Die heutigen Softguns sind jedenfalls weit gefährlicher, was die Mündungsenergie betrifft. Und die gelten doch auch in D als Spielzeug, oder?

Nein, nur bis 0,08J Auftreffenergie. Bis 0,5J sind sie zwar Erwebsscheinfrei, aber Du darfst sie nicht "führen"....
http://www.softairwelt.de/manual/waffg2008-vdb.pdf

Gruß
Hans
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Beitragvon fleisspelz » Fr 21 Nov, 2008 23:04

Danke Robert. Du hast mir aus der Seele gesprochen
..........................
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