Wenn du den ersten Transit nicht historisch typisiert hast, gilt die einfache Regel: Motoränderungen bis +30% und -20% bedürfen keines Abgasgutachtens, außer wenn eine offensichtliche Verschlechterung der Abgaswerte eintritt.
Außerdem kannst du weitere Umbauforderungen (Bremsen) dadurch abwiegeln, dass du drauf hinweist, dass es ja den Schweineschnauzen MK1 gegeben hat, der ja serienmäßig einen V6 drin hatte.
Wie groß ist denn der Leistungsunterschied ? Der V4 wird ja normalerweise mit 70 bis 75PS typisiert.
Grysze
Greg