Hallo,
da ich doch vorerst auf der CCM mit den Supermoto-Rädern unterwegs sein werde und im Juni der TÜV anstehen wird, muss ich doch ein paar Reifen-Ungereimtheiten klären und möchte euch um Rat bitten, zumal ich bald zwei neue Reifen brauche. Und mit den „modernen“ Reifenbezeichnungen habe ich es nicht mehr so.
Im Kfz-Schein steht:
Vorne: 120/60-17 55H
Hinten: 150/60-17 66A
1) Reifenbindung: D.h., dass ich keine Reifenbindung habe, oder? Ich darf also vorne z.B. einen Conti und hinten einen Michelin montieren, also Hersteller kombinieren, oder?
Aber unten steht geschrieben: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ (?)
2) „66A“: A gibt es doch gar nicht, soll doch bestimmt H heißen, oder? H= 210 km/h. Es sind übrigens 160 km/h vmax. eingetragen.
Vom Vorbesitzer sind montiert:
Vorne 120/60 R17 M/C 55H, Tubeless
Hinten 160/60 ZR17 M/C 69W, Tubeless
Vorne ok; hinten zu breit, die 69 und das W müssten nicht sein, dürfen aber.
(W=270 km/h)
3) Tubeless: Die CCM hat Speichenräder und es sind definitiv Schläuche montiert. Kann der TÜV-Prüfer etwas sagen, wenn ich mit TL-Reifen anfahre? Oder gibt es in dieser Sparte überhaupt reine TT-Reifen?
An meiner ehemaligen Skorpion 660 musste ich nach vier Wintern einen Schlauch hinten in die Grimeca-Felge einziehen (sie war durchkorrodiert) und das war auch ein „TL“-Reifen. Probleme hatte ich nie damit.
4) ZR vs. R: Ist doch egal, oder? Sind ja beides Radialreifen und im Schein ist das ja auch nicht vorgeschrieben.
Danke euch! Hat ja auch noch Zeit, die montierten Pneus werde ich erst vollends runterfahren. Jetzt muss erst mal Meckis Diesel-Emme über den TÜV kommen.
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag euch,
Dominik
