Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi
Fr 12 Jan, 2018 18:08
Vielleicht sollte Herbert mal einen Wohnort in seinem Profil eintragen, das würde etwas Klarheit schaffen. Zumindest bei mir
Gryße!
Andreas, der motorang
Fr 12 Jan, 2018 18:35
1110 , vermute Simmering.
Aber versteh dich , dachte zuerst auch an Herbert aus Hamburg.
Greetz
Steve
Fr 12 Jan, 2018 18:47
Würde mein Arbeitskollege machen. Da ist es unangenehm, könnte ja ein Gefälligkeits Gutachten sein.
Fr 12 Jan, 2018 18:49
yep, so gings mir auch. in D ist es so wie justus schrieb, allerdings kenne ich eine montesa ohne blinker, die so getüvt wurde und ein blinkerloses mz gespann, an dem der eintrag "ohne fahrtrichtungsanzeiger" aufgrund der nva vergangenheit gemacht wurde.
Fr 12 Jan, 2018 19:46
motorang hat geschrieben:Vielleicht sollte Herbert mal einen Wohnort in seinem Profil eintragen, das würde etwas Klarheit schaffen. Zumindest bei mir
Gryße!
Andreas, der motorang
Herbert H hat geschrieben:... CZ175 ohne Blinker. Sie wurde 1973 erstmal in Österreich zugelassen. Die Typisierung bezieht sich auf das Gesetz von 1967. Im Typenschein sie keine Blinker. Sie war bis vor einem Jahr angemeldet. Nun muss ich zur Abmeldeüberprüfung. ...
Aus der Tatsache, dass die CZ in Österreich zuerst zugelassen wurde und den für den deutschen Amtsapparat untypischen Worten "Typisierung", "Typenschein" und "Abmeldeüberprüfung" schließe ich auf ein in Österreich zum Verkehr zugelassenens Fahrzeug.
Fr 12 Jan, 2018 20:23
[quote="Therion"]Interessante Diskussion. Eurer Auslegung nach bräucht ich für die nicht historisch zugelassene Puch BJ 1959 auch Blinker .
[/quote]
Na. Ich hab die Mecki-Puch und den Roller typisiert.
Beide nicht als historische Kraftfahrzeuge sondern als Alltagsfahrzeuge. Beide Wechselkennzeichen und
KEINE Blinker notwendig.
Fr 12 Jan, 2018 20:27
fleisspelz hat geschrieben: ...und den für den deutschen Amtsapparat untypischen Worten "Typisierung", "Typenschein" und "Abmeldeüberprüfung" schließe ich auf ein in Österreich zum Verkehr zugelassenens Fahrzeug.
Also Abmeldeüberprüfung sagt mir a nix
Fr 12 Jan, 2018 20:32
@ uwe
jep.
hatte ich mal bei ner kur ...
Fr 12 Jan, 2018 21:19
Wenn einer im Mengenkatalog bei den Reifenüberwachung das Datum vergisst, müssen alle Fahrzeuge nachgerüstet werden. Da ist Bürokraten schei---------
Fr 12 Jan, 2018 21:24
Dirk ?
Fr 12 Jan, 2018 22:09
Therion hat geschrieben:Dirk ?
Fr 12 Jan, 2018 22:10
Dann heißt "Abmeldeüberprüfung" sicher "Anmeldeüberprüfung" und des kenn i.
Sa 13 Jan, 2018 09:03
Ich schreib in Foren auch manchmal "TÜV", einfach weil viele Leute mit "Pickerl" oder §57a" nix anfangen ...
Gryße!
Andreas, der motorang
Sa 13 Jan, 2018 10:52
motorang hat geschrieben:Ich schreib in Foren auch manchmal "TÜV", einfach weil viele Leute mit "Pickerl" oder §57a" nix anfangen ...
Aber net am smartphone mit Rechtschreibkorrektur, Wortvorschlägen und einer Schriftgröße von 2mm
So wie diverse Muschelschubser...
Sa 13 Jan, 2018 11:06
Habe auf der Internetseite Kult Moped de, LED Blinker 6 Volt gesehen.
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