Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi

Di 12 Aug, 2014 12:41
Hallo liebe fachkundige Alteisentreiber.
Irgendwie glaube ich mich zu erinnern, dass ein Kickstarter, E-Starter oder sonst eine Anlassvorrichtung nicht TÜV-Relevant ist. Also Anschieben muss ihm reichen. Lieg ich da richtig, oder trügt mich da meine Erinnerung? Finden tu ich nämlich inix im Gesetzestext (was bei mir aber nix heissen will...)
Danke,
Hans
Di 12 Aug, 2014 12:54
Für den TÜV muss es keine Anlassvorrichtung geben. Er kann aber auf die Funktion einer bestehenden bestehen. Wie gesagt: kann, das ist also Prüferabhängig.
Auf der sicheren Seite bist Du dann, wenn Du den Kickerhebel abbaust und das Starterknöpferl eliminierst
Di 12 Aug, 2014 13:07
Ah, so is des.

Gibts dazu was Geschriebenes?
Merci,
Hans
Di 12 Aug, 2014 16:21
Da der Kicker nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist bleibt da nur der Paragraph 19/2 StvZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Da das alles bei einem Anlassmechanismus nicht der Fall ist, darf das Fahrzeug trotz eines nicht funktionierenden Anlassers weiter im Betrieb bleiben.
Di 12 Aug, 2014 16:43
Zum Punkt zwei wird der Amtsschimmel sicher Argumente finden, die schwer zu widerlegen sein werden.
Di 12 Aug, 2014 18:29
Fahr vielleicht woanders hin
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