Hallo Roll
Eine Wahlweise Eintragung zum Gespann ist nach wie vor unverändert möglich.
Mitspielen der Zulassungsbehörde und ein geeigneter TÜVler Vorausgesetzt.
Bevor jetzt Diskussionen losgehen. die Schwenker-Gespanne die es in den letzten Jahren vermehrt gibt, sind alle wahlweise.
Der zweite Punkt ist kritischer!
Du hast in deinen Fahrzeugpapieren eindeutig den Vermerk (zumindest im ursprünglichen Brief war er enthalten) "zum Gespannbetrieb nicht geeignet!"
Das bedeutet ein klares nein. Bei Willigem Prüfer und dem richtigen Bundesland sieht es natürlich anders aus.
Im Klartext bedeutet dass, dass ohne aufwändige Umbauten, welche das Motorrad Gespanntauglich machen, eine Eintragung nicht funktioniert.
Selbst bei den Schwenkern sind ja Hilfsrahmenkonstrukte üblich.
Für deinen Plan würde ich dir raten mal beim Professionellen Gespannbau nachzufragen, wie die das machen und bei wem.
In deinem Fall wären mögliche Ansprechpartner:
http://www.kalich.de/Startseite/startseite.html Auf Schwenker spezialisiert.
Oder
https://www.ef-tech.de/ Spezialist für günstige lösungen und ein Typ mit dem sich quatschen lässt
Eine gängige Praxis der Vergangenheit funktioniert übrigens augenscheinlich nicht mehr, oder nur noch gaaaanz selten.
Mit einem Eintrag aus einem anderen Fahrzeugschein/Brief zum TÜV zu gehen und das gleiche zu verlangen, ist ein aussterbendes Modell.
Mit einem Gutachten lässt sich halt mehr Geld verdienen.
Grüße
Uwe