Mo 22 Nov, 2010 22:32
Mo 22 Nov, 2010 22:39
Mo 22 Nov, 2010 22:45
fleisspelz hat geschrieben:
Folgende Fragen:
Nützt mir das Aufziehen von Schneeketten auf nicht M+S gekennzeichnete Reifen in dem Fall was?
Ich glaube ich lese das Gesetz auf jeden Fall richtig, dass mir ein Sturz auf eisglatter Fahrbahn immer als Gesetzwidrigkeit ausgelegt werden wird.
Was ist aber, wenn ich M+S Reifen habe und es mich querstellt?
Was eventuell ein ganzes Wochenende platzen lässt: kann ein Polizist womöglich ein Verbot aussprechen, weiter zu fahren?
Mo 22 Nov, 2010 22:49
ölfinger hat geschrieben:Ich habe auf der MZ Heidenau K41 M+S montiert. Mit denen habe ich erfolgreich am TT teilgenommen.
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... a3cf8&sv=1
Mo 22 Nov, 2010 22:49
Mo 22 Nov, 2010 23:15
Mo 22 Nov, 2010 23:22
Mo 22 Nov, 2010 23:29
Di 23 Nov, 2010 05:33
Di 23 Nov, 2010 07:34
motorang hat geschrieben:hierzulande sind Schneeketten auf Sommerreifen ein vollwertiger Ersatz für Winterreifen, rechtsmäßig.
Di 23 Nov, 2010 07:56
motorang hat geschrieben:Wenns hilft:
Im Klartext: hierzulande sind Schneeketten auf Sommerreifen ein vollwertiger Ersatz für Winterreifen, rechtsmäßig.
Di 23 Nov, 2010 08:18
Di 23 Nov, 2010 08:48
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§ 254 BGB
Mitverschulden(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Di 23 Nov, 2010 09:10
Blechroller hat geschrieben:
Anders sieht es wieder für ein 3Rad aus. Da kann man auch bei Schnee- und Eis mit geeigneten Reifen/Schneeketten davon ausgehen, dass die Dinger halbwegs beherrschbar sind.
OllY[/b]
Di 23 Nov, 2010 10:22
dirk hat geschrieben:Wir wissen das, aber was denken die Leute, die das zu beurteilen haben? Gutachter und Richter.