Hallo liebe fachkundige Alteisentreiber.
Irgendwie glaube ich mich zu erinnern, dass ein Kickstarter, E-Starter oder sonst eine Anlassvorrichtung nicht TÜV-Relevant ist. Also Anschieben muss ihm reichen. Lieg ich da richtig, oder trügt mich da meine Erinnerung? Finden tu ich nämlich inix im Gesetzestext (was bei mir aber nix heissen will...)
Danke,
Hans

Gibts dazu was Geschriebenes?