Reifenbindung /-kennzeichnung (CCM 644 TÜV)

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Reifenbindung /-kennzeichnung (CCM 644 TÜV)

Beitragvon Dominik » So 03 Mai, 2015 10:48

Hallo,

da ich doch vorerst auf der CCM mit den Supermoto-Rädern unterwegs sein werde und im Juni der TÜV anstehen wird, muss ich doch ein paar Reifen-Ungereimtheiten klären und möchte euch um Rat bitten, zumal ich bald zwei neue Reifen brauche. Und mit den „modernen“ Reifenbezeichnungen habe ich es nicht mehr so.

Im Kfz-Schein steht:

Vorne: 120/60-17 55H
Hinten: 150/60-17 66A

1) Reifenbindung: D.h., dass ich keine Reifenbindung habe, oder? Ich darf also vorne z.B. einen Conti und hinten einen Michelin montieren, also Hersteller kombinieren, oder?
Aber unten steht geschrieben: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ (?)

2) „66A“: A gibt es doch gar nicht, soll doch bestimmt H heißen, oder? H= 210 km/h. Es sind übrigens 160 km/h vmax. eingetragen.

Vom Vorbesitzer sind montiert:

Vorne 120/60 R17 M/C 55H, Tubeless
Hinten 160/60 ZR17 M/C 69W, Tubeless

Vorne ok; hinten zu breit, die 69 und das W müssten nicht sein, dürfen aber.
(W=270 km/h)

3) Tubeless: Die CCM hat Speichenräder und es sind definitiv Schläuche montiert. Kann der TÜV-Prüfer etwas sagen, wenn ich mit TL-Reifen anfahre? Oder gibt es in dieser Sparte überhaupt reine TT-Reifen?
An meiner ehemaligen Skorpion 660 musste ich nach vier Wintern einen Schlauch hinten in die Grimeca-Felge einziehen (sie war durchkorrodiert) und das war auch ein „TL“-Reifen. Probleme hatte ich nie damit.

4) ZR vs. R: Ist doch egal, oder? Sind ja beides Radialreifen und im Schein ist das ja auch nicht vorgeschrieben.

Danke euch! Hat ja auch noch Zeit, die montierten Pneus werde ich erst vollends runterfahren. Jetzt muss erst mal Meckis Diesel-Emme über den TÜV kommen.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag euch,


Dominik
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Re: Reifenbindung /-kennzeichnung (CCM 644 TÜV)

Beitragvon fleisspelz » So 03 Mai, 2015 15:28

Dominik hat geschrieben:...
Im Kfz-Schein steht:

Vorne: 120/60-17 55H
Hinten: 150/60-17 66A

1) Reifenbindung: D.h., dass ich keine Reifenbindung habe, oder? Ich darf also vorne z.B. einen Conti und hinten einen Michelin montieren, also Hersteller kombinieren, oder?

Richtig

Dominik hat geschrieben:Aber unten steht geschrieben: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ (?)

Das ist ein Standardtext, der bei jedem Fahrzeug drin steht und bedeutet: Falls der Hersteller was vorschreibt, muss das beachtet werden. Tut er in Deinem Fall aber nicht....

Dominik hat geschrieben:2) „66A“: A gibt es doch gar nicht, soll doch bestimmt H heißen, oder? H= 210 km/h. Es sind übrigens 160 km/h vmax. eingetragen.

Genau. Das muss H heißen. Der höhere Index als die erzielbare Höchstgeschwindigkeit in der Ebene rührt daher, dass ein Krad z.B. bergab mit Rückenwind durchaus schneller sein könnte und wird eher willkürlich zugeteilt. Man darf Bereifung mit einem niedrigeren Speedindex grundsätzlich fahren, muss dies aber durch einen auffälligen Hinweis im Haupptblickfeld des Fahrers kennzeichnen (z.B. rote Schrift "max. 180 km/h")

Dominik hat geschrieben:Vom Vorbesitzer sind montiert:

Vorne 120/60 R17 M/C 55H, Tubeless
Hinten 160/60 ZR17 M/C 69W, Tubeless

Vorne ok; hinten zu breit, die 69 und das W müssten nicht sein, dürfen aber.
(W=270 km/h)

Richtig

Dominik hat geschrieben:3) Tubeless: Die CCM hat Speichenräder und es sind definitiv Schläuche montiert. Kann der TÜV-Prüfer etwas sagen, wenn ich mit TL-Reifen anfahre? Oder gibt es in dieser Sparte überhaupt reine TT-Reifen?
An meiner ehemaligen Skorpion 660 musste ich nach vier Wintern einen Schlauch hinten in die Grimeca-Felge einziehen (sie war durchkorrodiert) und das war auch ein „TL“-Reifen. Probleme hatte ich nie damit.

Der TÜV Prüfer sagt was, wenn Du einen TT Reifen ohne Schlauch betreibst. Umgekehrt ist es ihm wurscht. Technisch gesehen kommt es halt drauf an, was für eine Felge das ist. Einen Schlauch in einer Schlauchlosfelge zu fahren kann lange gut gehen, muß aber nicht, weil das hin und wieder zu wandernden Schläuchen und Ventilabriss führt.
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Re: Reifenbindung /-kennzeichnung (CCM 644 TÜV)

Beitragvon Straßenschrauber » So 03 Mai, 2015 15:34

Ich darf also vorne z.B. einen Conti und hinten einen Michelin montieren, also Hersteller kombinieren, oder?
Ja, entweder 2 Radialreifen oder 2 Diagonalreifen, auch unterschiedlicher Hersteller.

EDIT:
Aber unten steht geschrieben: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ (?)
Diesen Standardsatz kannst Du Dir beim nächsten Besuch auf der Zulassungsstelle austragen lassen.
~-o|-
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Re: Reifenbindung /-kennzeichnung (CCM 644 TÜV)

Beitragvon Dominik » So 03 Mai, 2015 18:03

Hallo Jungs,

ihr seid super! Vielen Dank für eure Infos.
Dann kann ich ohne Bedenken nach Reifen schauen. Und Schläuchen. Leider werde ich es mich nicht trauen, sie von Hand mit Montierhebeln zu demontieren und zu montieren. Auch wenn ich diese kleinen Plastefelgenschoner habe.

Einen schönen Sonntag euch noch und Grüße,

Dominik
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