Ich war ja heute beim TÜV und habe mal nachgefragt. Da gibt es einen von 10 Prüfern, der
sich damit auskennt und der dann immer gefragt wird.
Gleich vorweg, die finden das alle
In meinem Fall, der wahrscheinlich auf alle zu trifft: "Nur" Nationale Zulassung, keine EG Nummer
"Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis" oderr auch ohne Eintrag:
Wenn ich mir jetzt einen "neuen" Reifen hole, also einen jüngeren als 2020, dann habe ich keine
Betrieberlaubnis mehr. Ich kann dann mit dem Reifengutachten des Herstellers zum Tüv fahren
und es mir eintragen lassen.
Das Reifengutachten der Herstellers ist zwar ungültig, erspart aber einen "Hochgeschwindigkeitstest" auf der Autobahn,
da ja schon vom Reifenhersteller durchgeführt.
Und ja, die haben alle den Kopf geschüttelt.
Grüße
MB