von motorang » So 26 Apr, 2020 05:33
DAS war schon lange Zeit vor der zentralen Datenbank ... dass die Zulassungsbehörden immer schon die Daten Eurer Fahrzeuge haben wusstet ihr? Und dass es sogar die gesetzlich festgeschriebene Pflicht der Landesprüfstellen ist, stichprobenweise zu prüfen? Nach welchen Kriterien ist denen überlassen. In A wird damit die korrekte Arbeit der §57a-Überprüfer festgestellt, und aus gutem Grund wie einige Skandale um gekaufte "no show"-Pickerl gezeigt haben.
In Graz war es eine Zeit lang en vogue, dass direkt bei Ausfahrt aus der Werkstatt stichprobenweise verdachtsunabhängig nachgeschaut wurde ob alles seine Richtigkeit hatte beim Pickerl. Da war es schwierig mit beispielsweise falschen Reifen Pickerl zu kriegen, weil die Ausrede "die muss der Kunde nach der Prüfung getauscht haben" nicht zog. Das war so um 2007-2008 herum ...
Anfang der 2000er gab es eine Zeit lang keine Pickerl ohne festgestellte Mängel, weil sich herumgesprochen hatte, dass mängelfreie Fahrzeuge eines gewissen Alters ziemlich sicher nachüberprüft werden.
"Ich find nix, aber ich schreib Dir trotzdem zwei leichte Mängel in den Bericht, weil ..."
Und das sind nur die Geschichten, die ich aus eigener Erfahrung kenne ...
Gryße!
Andreas, der motorang
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Beim Aufstehen helfen lassen, Krönchen richten, weiterfahren !! (nur langsamer ...)