Re: mäx goes gb
Verfasst: So 03 Okt, 2021 22:08
Schöner Wohnen
Fehlt noch die Ikea Couch und der schwedische Kaminofen
Fehlt noch die Ikea Couch und der schwedische Kaminofen
altf4 hat geschrieben:hi -
kann man so sehen, ja. danke fuer die einschaetzungen.
ich haette ganz gerne einen wisch bei mir zum vorzeigen, wenn ein polizist im hinterwald die sachlage nicht versteht und auf einen 'tuev'-nachweis bestehen sollte. wahrscheinlicher ist. ich werd mir die wiener geschichte von 1968 mal reinzieh'n.
max ~:)
Guten Morgen Justus,
am Wochenende bin ich nicht dazu gekommen Dir zu schreiben.
Eine Nachfrage bei unseren „Profis im Fortbildungsinstitut“ bestätigte unsere Vermutung, dass einer Ausfahrt mit dem von dir geschilderten Moped vorerst nichts entgegen steht.
In der Fahrzeugzulassungsverordnung §20 /II und III steht:
(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten. Satz 1 gilt nicht für ein Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Zulassung durch den Drittstaat im Inland befunden hat.
(3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.
Jetzt ist nur noch das Problem mit der Betriebs- und Verkehrssicherheit! Nachdem es sich um einen Oldtimer handelt, gibt es da nicht so viele „Hürden“, sofern der Zustand „überwiegend Original“ ist. Die Regelung trifft hier das Übereinkommen über den Straßenverkehr (StVÜ). Im StVÜ werden alle technischen Einrichtungen aufgeführt, die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind (Anhang 5). Die wichtigsten hier sind natürlich Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung und Kennzeichnung. Wer allerdings auf ein Moped steigt bei welchem die Bremsen oder Lenkung nicht funktionieren, der sollte meiner Meinung als Zieladresse Lohr, Am Sommerberg, BKH, anfahren, da gehört er hin (Ironie wieder aus)!!!! Im StVÜ wird nicht wirklich viel gefordert, wenn etwas davon allerdings nicht passt, dann sehe ich für eine Weiterfahrt keine Möglichkeit.
Dein Bekannter ist deutscher Staatsbürger, hat aber eine ordentliche Adresse im Vereinigten Königreich. Das Krad ist ja sicherlich auch auf diese Adresse und unter dem Namen deines Bekannten gemeldet. Dies muss ein Polizeibeamter im Rahmen einer Kontrolle erstmal als gegeben hinnehmen und akzeptieren. Solange es keine Hinweise gibt, die die Annahme rechtfertigen, dass eine „Falschbeurkundung“ oder eine falsche Ausstellung der Fahrzeugdokumente vorliegt, sollte die „Rennleitung“ vor Ort keine Einwände haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige Kollegen Schweißausbruch bekommen, wenn diese Kombination in die Kontrolle kommt. Allerdings muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass bei „Schwerpunkt- bzw. Großkontrollen“ immer Kollegen dabei sind, die wirklich fit in der Materie sind und mit denen man reden kann (eigentlich kann man mit fast allen Polizisten reden). Sollte Ihnen die Fahrzeugzulassungsverordnung nicht unmittelbar einfallen, dann kann man sie ja in einer Fachsimpelei mal auf den o. g. §20 hinweisen.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und ihr könnt nächstes Jahr entspannte Ausfahrten machen.
Allzeit gute Fahrt und bleib gesund. Sollten sich noch Fragen ergeben, dann melde dich einfach.
Gruß Stoni
"Funkeleisen"
Maybach hat geschrieben: "ma a so schiane XS ja nimma oft siagt".