von Maybach » Mi 25 Dez, 2013 15:34
Also, in AUT ist die zeitliche Befristung auch auf den C1/C1E (bis 7,49 to) relevant.
Bei mir war das auch nur per Zufall erkannt, weil ich meinen alten deutschen grauen Lappen gegen einen besser (bzw. überhaupt noch) lesbaren Kreditkartenschein tauschen musste.
Da gab es dann erst mal Malheur, weil man auf der Polizeidirektion die 7,49 to-Regelung des alten deutschen Dreier-Führerscheins gerne nicht wahrhaben mochte. Dann in einem zweiten Schritt die Auseinandersetzung über dessen nicht bestehenden Befristung. Aus mir nicht mehr nachvollziehbaren Erwägungen ist der C1 und der C1E jetzt mit einer Befristung von 6,3 Jahren(!) versehen. Danach mus ich mich ärztlich untersuchen lassen, damit das Dokument verlängert werden kann.
Gruß
Maybach