Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Fr 08 Nov, 2019 21:06

Die dürfen nichts in die amtlichen Dokumente eintragen.
Die Prüforganisationen bereichern sich damit, Änderungen abzunehmen, fängt so bei 35.- für Kleinigkeiten an, nach oben weit offen.
Auf dem teuer erkauften Papier (Gutachten des Sachverständigen) steht, ob Du sofort oder bei der nächsten Gelegenheit, wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen, zur Zulassungsstelle mußt.
Die stellt Dir eine neue Zulassungsbescheinigung mit den Änderungen aus. Kostet natürlich was.
In Berlin geht das so.

Sicherheitshalber würde ich das Gutachten des Sachverständigen aufheben, genau wie den letzten HU-Bericht.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Johudarm » Sa 09 Nov, 2019 04:19

War das nicht immer so, dass die Zulassungsstelle Änderungen aufgrund des (TÜV) Gutachtens vorgenommen hat.
Jetzt hat man aber doch, imho, mindestens 2 weitere Anlaufstellen zur Erstellung des Gutachtens. Dort kann man Anfragen, ob sie den Änderungswunsch anders sehen, und in diesem Fall auf die Montage der Reifen verzichten. Das wäre doch schon die halbe Miete für den Eintrag bei der Zulassungsstelle.

Gruß
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon lallemang » Sa 09 Nov, 2019 08:45

haben die jetzt wieder die Markenbindung eingeführt, oder sind die Reifentypen nur Nebendiskussion :gruebel:
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 10:35

In dem Artikel, den Joachim verlinkt hat, steht "Monopol § 21 StVZO ist gefallen. Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle". Nicht mehr, nicht weniger.
Sie können es aber noch nicht alle, steht auch in dem Artikel.
Die KÜS z.B. kann es in Berlin erst ab 2020, der Sachverständige wird noch ausgebildet.

Das ändert nichts daran, daß die Prüforganisationen inzwischen nur montierte Reifen abnehmen wollen.
Verständlich, wenn Reifen in größeren Abmessungen montiert werden sollen.
Bei metrischen Größen, die den eingetragenen zölligen Größen entsprechen, und bei geringfügig kleineren Größen ist das Unsinn!
Also z.B. 90/90, wenn 100/90 oder 3.5" eingetragen sind.
Da besteht keine Gefahr, daß irgendwas irgendwo scheuert oder daß der Tacho übermäßig vorgeht.
Aber die Herren Sachverständigen wollen das an jedem einzelnen Fahrzeug sehen :gewitter:

Jetzt haben halt ein paar mehr Organisationen eine Lizenz zum Gelddrucken, nicht nur TÜV und DEKRA.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Laternenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 11:13

Zimmi hat geschrieben:Da gibt's doch schicke Freigaben, z.B. von Heidenei, die man angeblich nur mitzufyhren braucht, so kwasi mit ohne Eintragung - oder ist das schon wieder hinfällig?

Grysze, Michael


Moin zusammen,
unser Bundesverkehrsministerium hat mal wieder eine neue Geldquelle erschlossen
Die Freigaben gehören somit der Vergangenheit an, s. hier : https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/
Gruß Stefan
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon lallemang » Sa 09 Nov, 2019 11:41

Wer wâhlt eigendlich dauernd solche @*sch%§&er :omg:

Äh, Dabke für die Info :wink:

@Markus: Nachgewie§enerma§en den Vorschriften entsprechend.
Letztendlich ist das Problem, da§ man keinen Rechtsanspruch darauf hat, wie und in exakt welcher Form
der Herr Prüfer seiner Sorgfaltspflicht bei der Prüfung nachkommt.

Mir hat schon vor 40Jahren einer dadrauf geantwortet "ich will das aber sehen." :smt013
TüV wechseln oder umdisponieren.
Damals hab' ich umdisponiert und meine Liste mit grob 8-10 Kombinationen dann auch nur knapp zur Hälfte
praktisch erprobt. Ohne bei TüV oder Zulassung vorstellig zu werden. :floet:
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 11:44

Die wollen ALLE alles sehen :gewitter:
In der Heidenau-Freigabe für den K60 90/90-18 steht auch der K37 3.50-18P.
Den laß ich aufziehen.
"Mein" Prüfer sagt, er trägt Geschwindigkeitsindex P ein, aber er will den montierten Reifen sehen :omg:
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon lallemang » Sa 09 Nov, 2019 11:59

Das wâr' mir's fast wert.

Ging' vielleicht auch M? :weg:
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 12:02

eine SR kann schon ETWAS schneller unterwegs sein.
Die meisten schaffen aber - verbastelt und vernachlässigt - tatsächlich keine echten 120 mehr. Auf dem Tacho sieht das anders aus ...

Vielleicht fahr ich den K37 mit speedindex P auch einfach so.
Zu dem Thema hat Andreas mal was geschrieben.
Ist scheint's legal.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon lallemang » Sa 09 Nov, 2019 12:07

Bin ich fein raus. Ich fahr ja hauptsächlich leicht Stolliges, also Winterreifen :D
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Dreckbratze » Sa 09 Nov, 2019 12:09

galten denn die bisherigen herstellerfreigaben für unterschiedliche grössen? ich glaube nicht, oder? da ging es doch eher um die legalität anderer fabrikate bei reifenbindungin den papieren, oder täusche ich mich da?
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 12:10

Winterreifen: Das ist wieder so ne Baustelle.
Nach Herstellungsdatum 2017 (des Reifens) muß das Schneeflockensymbol auf dem Reifen sein, sonst ist es kein M&S-Reifen.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Dreckbratze » Sa 09 Nov, 2019 12:11

ist auch keine pflicht mehr bei motorrädern.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Straßenschrauber » Sa 09 Nov, 2019 12:12

Dreckbratze hat geschrieben:galten denn die bisherigen herstellerfreigaben für unterschiedliche grössen? ich glaube nicht, oder? da ging es doch eher um die legalität anderer fabrikate bei reifenbindungin den papieren, oder täusche ich mich da?
Freigaben/Gutachten der Reifenhersteller gelten nichts mehr.
Die Reifenbindung (Herstellerbindung) in den Fahrzeugpapieren gilt schon seit einiger Zeit nicht mehr.

Du darfst Reifen beliebiger Hersteller aufziehen, wenn Größe, speed- und loadindex stimmen.
Reifen unterschiedlicher Hersteller vorne und hinten sind erlaubt.
Mischbereifung (Diagonal/Radial) ist nicht erlaubt, nur wenn das ausdrücklich so in der Zulassungsbescheinigung steht.
Zuletzt geändert von Straßenschrauber am Sa 09 Nov, 2019 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eintragung zusätzlicher Reifengrößen, nicht montiert

Beitragvon Dreckbratze » Sa 09 Nov, 2019 12:16

ich meine damit, dass sich eigentlich nicht viel geändert hat. die früheren freigaben haben dir auch nicht das eintragen anderer grössen erspart.
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