Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi

So 13 Jan, 2013 22:40
Richtig. Alles, was vor dem 14.09.1953 das erste Mal zum Verkehr zugelassen wurde hat keine Grenzwerte für Fahrgeräusch. Eine wie auch immer geartete Schalldämmung an Krafträdern ist erst seit dem oben genannten Datum vorgeschrieben. Nachzulesen in der StVZO § 49. Sollte das genaue Datum der Erstzulassung unbekannt sein, und nur das Jahr 1953 feststehen, dann gilt immer der 1.7.
Gegebenenfalls hat man nur ein Typenschild, aber keine Papiere mehr zur Hand.
Ach ja: gilt bei dem Baujahr auch für Hupe Licht und alle Leuchten! Müssen vorhanden sein, benötigen aber keine Bauartprüfung egal in welcher Hinsicht.
Mo 14 Jan, 2013 00:19
...das ist eh interessant, weil auf den original-englaender leuchten eh sogutwienix draufsteht.
so hatte ich damals das problem, mein original lucasruecklicht an der roten nicht durch den tuev zu kriegen, mit der "faelschung" mit wellenlinie gings dann aber o)
pfeiffen...
g max ~:)
Mo 14 Jan, 2013 17:28
Bei meinem Rabenei steht unter Fahrgeräusch -- nix
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