Bei der Duc hat sich die Thematik in Wohlgefallen aufgelöst, obwohl die älteste im Trio hat sie tatsächlich schon eine EG-BE, lesen hilft...
Triumph hat mir einen Auszug aus der Original-BE samt Nachtrag geschickt sowie einen Artikel aus "Europas führender Motorradzeitschrift aus Stuttgart"...
Demnach hat sich der TÜV in Tübingen wohl zu der Aussage hinreißen lassen, man könne "im Rahmen des Ermessensspielraums" statt jeweils nur den
aktuellen Reifen separat einzutragen den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" streichen und ersetzen durch "Herstellerbescheinigung
der Reifenkombinatjon ist mitzuführen". Also auch gegen Geld das möglich machen, was die letzen zweieinhalb Jahrzehnte Usus war... mit dem Pferdefuß,
dass der Scherriff diese Ansicht nicht teilen muss.
Vor allem deshalb, weil in vielen Reifenfreigaben oder -Serviceinformationen ergänzend steht:,,Sollte der Fahrzeugschein
bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei Fahrzeuqen ohne EU-Betriebserlaubnis Einschränkungen oder Reifenbindungen beinhalten, so ist eine
Begutachtung gem. § l9 Abs. 2 i. V m. § 21 STVZO notwendig."
Und weiter im Gespräch mit den Ordnungshütern:
grundsätzlich, so die Stuttgarter Experten, ist die Empfehlung der Prüforganisationen bekannt, welche die mögliche Streichung der Reifenbindung
vorsieht. Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften
bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten. Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller die
teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den
Prüforganisationen, dass sich das neue Vorgehen in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss
Bin gespannt, was mir die "Spezialisten der Prüforganisationen" vorschlagen werden und ob sich jemand an die "bekannte Empfehlung" erinnert...
Yamaha übrigens schreibt mir, ohne auf die Frage nach der tatsächlichen Ausrüstung gemäß ABE (alter Brief mit Eintragung nicht mehr vorhanden...) überhaupt
einzugehen, folgendes:
Leider werden Reifen und Felgenfreigaben nicht mehr anerkannt.
Daher ist eine Umrüstung auf andere Felgenfabrikate nur per Begutachtung durch einen Sachverständigen (z.B. Tüv, Dekra, u.a.) möglich, wenn Reifen und Felgenfabrikate in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind und es sich um ein national abgenommenes Fahrzeug handelt.
Wir würden Ihnen empfehlen, vorab mit einem Sachverständigen zu sprechen, damit es nachher keine Probleme bei der Abnahme gibt.
...haben mir aber gleich einen "myYamaha-Account" angelegt... Aha. Doch abwracken, nur ohne Prämie...