Reifeneintragung

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Reifeneintragung

Beitragvon Zwillingspeter » Fr 28 Mär, 2025 07:14

Schon der erste Satz macht richtig Lust weiter zu lesen.
Derjenige, der ihn mir am Sölk auswendig vorträgt, darf 5 Striche bei mir machen;-)
Ich freue mich schon.
Prost!
Ohne ist auch nix!
Jetzt geht's wieder!
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Mister B » Fr 28 Mär, 2025 07:25

Habe noch die ADAC Zusammenfassung angehängt, sonst wird einem ja übel.

Grüße
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon superknuffi » Fr 28 Mär, 2025 08:57

Die faktische Aussage des Sachverständigen, im Gespräch mit mir und dem Werkstattinhaber:
Markenbindung ist Vergangenheit.
Trotzdem:
Wer an einer vor EU Zulassung Maschine eine Reifenänderung vornehmen mochte braucht Einzelabnahme mit umfangreichen Fahrversuchen.
Diese müssen dokumentiert werden und das Fzg. muss mindestens 48 Std. In Obhut der Prüforganisation sein.
Kosten überschreiten in vielen Fällen den Zeitwert des Fahrzeugs.
Freigabe der Reifenhersteller werden nicht mehr anerkannt.
Dies gilt auch bei Umtrag von zöllig auf metrisch, o.ä.
Mahlzeit
Stefan
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Fr 28 Mär, 2025 09:15



ja ne, das ist der "alte" neue Stand, der in jedem Fall eine Einzelabnahme vorsieht.
Jetzt hingegen soll eine pauschale Austragung möglich sein - lt. Presse und einem Industrieunternehmen, dann muss es in diesen Zeiten wohl stimmen...

Mal sehen, was der angestrebte "Beratungstermin" vor der fälligen HU ergibt... das steht für die nächsten Wochen auf dem Plan der Liste der Notwendigkeiten
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon sejerlänner jong » Fr 28 Mär, 2025 10:26

48 Std beim TÜV und Fahrversuche. Haha
Der Inschinör braucht davon 47,5 Std zum ankicken. Und weil er das nicht kann wird die Eintragung abgelehnt.
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Karsten
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon fleisspelz » Fr 28 Mär, 2025 11:10

sejerlänner jong hat geschrieben:48 Std beim TÜV und Fahrversuche. Haha
Der Inschinör braucht davon 47,5 Std zum ankicken. Und weil er das nicht kann wird die Eintragung abgelehnt.
Willkommen in Deutschland

Karsten

Lieber Karsten, dieser Kommentar entbehrt jeder Grundlage, hilft niemandem weiter, führt aber zu Unmut.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Mister B » Fr 28 Mär, 2025 14:05

S&T hat geschrieben:ja ne, das ist der "alte" neue Stand, der in jedem Fall eine Einzelabnahme vorsieht.


Stand Oktober 2024, neueres gibt es nicht.
Und so die Gesetzeslage, unabhängig, was ein Industrieunternehmen schreibt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren

Grüße
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Fr 28 Mär, 2025 19:48

eben, meine Rede, bzw. Recherche-Ergebnisse nach der Pressemeldung...



aber: Die gleiche Prüfstelle, die mir für die Pirelli einen Spezialtermin mit dem Spezialprüfer aufgenötigt hat, dem einzigen, der Moped-Eintragungen machen wollen darf angeblich, schickt einen anderen Prüfer (beide sind mir persönlich bekannt) zum Mopedschrauber im Städtchen nebenan, der im Zuge der HU für einen Obolus von zusätzlich 80€ ungrad die Fabrikatsbindung austrägt... als Verwaltungsakt, ohne Mopedverwahrung, Hochgeschwindigkeitsprüffahrt und dgl. ... keine werbewirksame Story vom Schrauber, ich hatte zwei Abnahmeprotokolle mit Datum von heute in der Hand.
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon sejerlänner jong » Fr 11 Apr, 2025 05:40

Und leider habe ich nun auch etwas zu diesem Thema.
Gestern habe ich mittags Feierabend gemacht und bin zu der TÜV Nord Zweigstelle gefahren, zu der ich schon ewig fahre. Den Prüfer kenn ich seit etwa 40 Jahren.
Leider ist Hochbetrieb und ich muss warten, lange warten.
2 Stunden später kommt der Bursche zu mir und unterbreitet mir dass ich das Reifenfabrikat eintragen lassen muss. Welches bei der Hauptstelle in Siegen gemacht wird. Ich bekomme Schnappatmung, er zuckt die Schultern und sagt dass die neue Vorgehensweise ne Katastrophe ist und er der ist der von Kunden angeschi.. wird.

Anhand der Infopost ( siehe Anhang) Punkt 3. müsste ich ..... bla bla bla
Dann hat er noch mit einem Zettel für interne Zwecke gewedelt und auf Punkt K : D100/2* hingewiesen. Irgendwas mit der ABE für das Motorrad und dem Hinweis zu Punkt 22: Reifenfabrikatsbindung.

Ich habe die Nase gestrichen voll aber gönne mir noch eine selbst durchgeführte AU und habe den CO Gehalt von 1,4 auf 3,3 angehoben

Ich fahre zur Dekra und klage denen mein Leid. Der Prüfer dort schaut sich die Unterlagen an, spricht mit einem Kollegen und beide sagen dass der TÜV einen Fehler gemacht hat- Für das Gespann gilt Punkt 2 der Infopost. Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis ohne Reifenfabrikatsbindung. Auch ist Punkt K: D100/2* für das Gespann nicht zutreffend.

Die Prüfer von der Dekra sind mit den neuen Bestimmungen sehr unzufrieden.
Nu denn, das BMW Gespann hat eine frische Plakette und bin um 98€ ärmer.

Ein Bekannter rief mich gestern abend noch an. Das gleiche Malheur bei seiner BMW RT. TÜV Nebenstelle schickt ihn zur Hauptstelle und die haben keine Zeit. Er fragt einen Kfz Sachverständigen ( Fa. Demmer in Siegen) und zack läuft die Sache. Die Reifenfabrikatsbindung wurde von ihm ausgetragen.

Karsten,
der nächste Woche zur TÜV Nebenstelle fährt und dem Kollegen eine Schulung empfiehlt.
Dateianhänge
TÜV - Reifen 2.pdf
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TÜV - Reifen 1.pdf
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Lindi » Fr 11 Apr, 2025 06:08

im Grunde
um 98€ ämer
reicher
Beste Grüße

Dirk
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Fr 11 Apr, 2025 18:07

Das wird von allen Seiten als "klare Regelung" beklatscht, im Kern macht aber jeder was er will - wenn er will...
Eine verbindliche Regelung geschweige denn einen ableitbaren Anspruch gibt es weiterhin nirgends.

Dass die Dekra mal teurer ist als der TÜV ist auch neu für mich, aber immerhin ein Ausweg aus dem Dilemma
und erstmal Ruhe zumindest für den Einzelfall. Glückwunsch, Karsten!

Ich habe heute ein "Beratungsgespräch" beim TÜV Süd in Anspruch genommen, den Schein der TDM auf den Tisch
gelegt und nach den "Möglichkeiten" gefragt, wie "wir damit und der fälligen HU umgehen können".
Der (zweite) Kollege hat sehr zügig die Betriebserlaubnis aufgerufen und mir die drei "zulässigen" Reifen vorgelesen,
von denen es am Markt keinen mehr gibt. Montiert ist ein Reifen gleicher Größe mit einer bis zum Jahreswechsel
noch gültigen/ausreichenden Herstellerfreigabe - die ihn so gesehen "nicht mehr interessiert"...
Wenn die Größe die gleiche wäre "hätten Sie die Wahl, ob Sie den Reifentyp ein- oder die Fabrikatsbindung
ausgetragen haben möchten"... ah, jetzt auf einmal...
Geht im Rahmen der HU (zusätzlicher Zeitaufwand, zusätzlich ~80€us... neuer Schein auf der Zulassung auch noch, klar...),
er müsse die Freigängigkeit prüfen und dazu die Hüllkurve berechnen usw. usf. ...

Meine Frage nach einsehbaren, niedergeschriebenen klaren Richtlinien erntete einen Verweis darauf, dass es da
"schlecht aussieht" und "im Internet ein Video von MOTORRAD" gibt, "wo unser Herr soundso das erklärt" ...
Er meinte ->dieses hier<- nehme ich an.

Wir haben uns auf einen Termin geeinigt, um die beschriebenen Gedanken tätlich zur Blüte zu bringen.

Dann die Zusatzfrage: Bei meiner Triumph hatte ich mal einen ganzen Stapel Reifenfreigaben eintragen lassen,
damit ich kein Topcase für die Bibliothek brauche. Da sind jetzt unterschiedliche Reifenfabrikate in 180er, 190er
und 200er Breite eingetragen, 190 war Serie. Wie würde der Fall Stand Heute zu handhaben sein? - die Rauchwolke
über der Stirn war schier greifbar, bis die Antwort kam "wir können da auch die Fabrikate austragen und die Größen
stehen lassen, die Freigängigkeit, Tachoabweichung etc. ist ja schon abgeprüft".

Den Gedanken "äh, nein, da wurde Papier abgeschrieben, geprüft haben das allenfalls die Reifenhersteller, was
seit 3,5 Monaten ja nicht mehr ausreicht..." hab ich nicht ausgesprochen... ich hoffe, im August finde ich
jemanden der die obige Ansicht noch teilt...
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Dreckbratze » Fr 11 Apr, 2025 18:22

Was zum Teufel ist eine "Hüllkurve"?
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Fr 11 Apr, 2025 19:08

Dreckbratze hat geschrieben:Was zum Teufel ist eine "Hüllkurve"?

Wenn dein T Shirt zu eng ist? :gruebel:
:weg:
„Schlechte Vorbereitung ist eine solide Basis für Abenteuerreisen.“
Wauschi
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon S&T » Fr 11 Apr, 2025 19:19

hat er bestimmt irgendwo studiert, klingt erstmal fachlicher als "ich schau ob genug Platz in alles Richtungen ist"... der Begriff taucht in verschiedenen Zusammenhängen auf, Wikipedia und dein Mathelehrer sind deine Freunde. Beim Reifen geht es aber wohl um eine Toleranzbetrachtung, was ist die maximal mögliche Verformung/Ausdehnung in alle Richtungen und ist dann immernoch überall genug Abstand... Ich werd ihn nicht fragen, woher er die notwendigen Daten bekommt... "Näherungsformel" wird das Zauberwort sein...
ich unterstelle, dass der Motorradhersteller die Reifenmaße so gewählt halt, dass sie im zurr Verfügung stehenden Bauraum in allen Betriebzuständen unterkommen. Weiter unterstelle ich, dass die Größenbezeichnungen normativen Charakter haben und Abweichungen möglich, aber innerhalb enger Toleranzen und daher unterkritisch sind. Sonst müsste ja doch jeder Reifen einzeln abgenommen werden...
...wie wir das ja vom PKW auch kennen... jedesmal, wenn wir von Yokohama auf Hankook auf Vredestein wechseln... ach so, ne, doch nicht...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aber sie stirbt.

-gefährdetes Halbwissen-
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Re: Reifeneintragung

Beitragvon butzehund » Fr 11 Apr, 2025 19:24

was Lustiges gefunden :
" Krafträder mit EU Typgenehmigung:
Im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern wird die Montage der Bereifung gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers - auch unter dem Gesichtspunkt der geschwindigkeitsbedingten Ausdehnung - nicht behindert wird.

Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert; d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur Hdyn = H × 1,18 zu berücksichtigen."
Gruß,
Lutz
butzehund
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