Winterreifenpflicht in Deutschland

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Beitragvon KNEPTA » Sa 27 Nov, 2010 22:46

Da sind sie bei uns ja sogar einmal genauer.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.
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Beitragvon Blechroller » Sa 27 Nov, 2010 22:54

Michael hat geschrieben: die Kennzeichnung M & S ist nun einmal auf Winterreifen/Allwetterreifen aufzufinden, die man im Reifenhandel kaufen kann. Auch sollte es mit Kristallsymbolen und "Winter"-Schriftzügen auf der Reifenflanke keine Probleme mit der Winterreifendefinition geben. Ich meine aber, das ein grobprofilierter Motorradreifen, ohne irgendwelche "schriftlichen Winterhinweise" in der bekannten Form, halt kein Winterreifen ist, mit dem man argumentieren kann!?!??
Einfaches andichten von Wintereigenschaften auf irgendwelche Grobstöller, geht glaube ich im Ernstfall in die Hose!


Du drehst deine Argumentation falsch rum: "M&S" bringt dich auf die sichere Seite, aber es ist m. E. eben nicht "M&S" als Symbol Vorschrift, denn der Gesetzgeber dichtet von wegen grobstollig usw.:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


"M&S" steht hier in Klammern, aber der Gesetzgeber ist nicht auf das Symbol geil, sondern auf die Eigenschaft. Das Schreibt er in seinen Geseztesgründen:


1. Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften ge-währleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im all-gemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinan-der durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.



und


M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.



...


Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausges-tattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend.



M. E. müssen die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben ( so auch der Gesetzgeber "beschriebenen Eigenschaften erfüllen"; das Symbol ist so für mich nicht zwingend vorgeschrieben, zumal es dieses bei Motorrädern schlicht und einfach kaum gibt.
Wenn sie mich mit meinen Heidenauer, die nur "M&S" im Katalog, aber nicht auf den Reifen haben, zieh ich die Sache durch. Das Problem ist eher die Beweispflicht, ob die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben. Wenn ich sehe, was so alles als "M&S" verkauft wird, sehe ich dem Beweis gelassen entgegen.


Aber eigentlich ist das alles in der Praxis ziemlich wurscht: 99,9% der Leute gehen bei Eis und Schnee eh erst mal Kaffeetrinken, bis der Salzer da war. Und dann darf man auch wieder mit Sommerreifen. Sprich: Wenn es weiß wintert, muss die Karre halt stehen, aber auch nur dann.

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Beitragvon Michael » Sa 27 Nov, 2010 23:51

Blechroller hat geschrieben:
Michael hat geschrieben: die Kennzeichnung M & S ist nun einmal auf Winterreifen/Allwetterreifen aufzufinden, die man im Reifenhandel kaufen kann. Auch sollte es mit Kristallsymbolen und "Winter"-Schriftzügen auf der Reifenflanke keine Probleme mit der Winterreifendefinition geben. Ich meine aber, das ein grobprofilierter Motorradreifen, ohne irgendwelche "schriftlichen Winterhinweise" in der bekannten Form, halt kein Winterreifen ist, mit dem man argumentieren kann!?!??
Einfaches andichten von Wintereigenschaften auf irgendwelche Grobstöller, geht glaube ich im Ernstfall in die Hose!


Du drehst deine Argumentation falsch rum: "M&S" bringt dich auf die sichere Seite, aber es ist m. E. eben nicht "M&S" als Symbol Vorschrift, denn der Gesetzgeber dichtet von wegen grobstollig usw.:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


"M&S" steht hier in Klammern, aber der Gesetzgeber ist nicht auf das Symbol geil, sondern auf die Eigenschaft. Das Schreibt er in seinen Geseztesgründen:


1. Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften ge-währleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im all-gemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinan-der durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.



und


M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.



...


Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausges-tattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend.



M. E. müssen die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben ( so auch der Gesetzgeber "beschriebenen Eigenschaften erfüllen"; das Symbol ist so für mich nicht zwingend vorgeschrieben, zumal es dieses bei Motorrädern schlicht und einfach kaum gibt.
Wenn sie mich mit meinen Heidenauer, die nur "M&S" im Katalog, aber nicht auf den Reifen haben, zieh ich die Sache durch. Das Problem ist eher die Beweispflicht, ob die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben. Wenn ich sehe, was so alles als "M&S" verkauft wird, sehe ich dem Beweis gelassen entgegen.


Aber eigentlich ist das alles in der Praxis ziemlich wurscht: 99,9% der Leute gehen bei Eis und Schnee eh erst mal Kaffeetrinken, bis der Salzer da war. Und dann darf man auch wieder mit Sommerreifen. Sprich: Wenn es weiß wintert, muss die Karre halt stehen, aber auch nur dann.

OllY

M & S-Reifen gibt es ja für Motorroller schon seit langem. Der Gedanke der Reifenhersteller war, das Rollerfahrer oft auch im Winter bei jedem Wetter fahren, und somit einen wintertauglichen Reifen für den Roller brauchen. Diese Reifen unterschieden sich profiltechnisch nicht von ihren normalen Sommervarianten, sondern wurden ganz bewußt mit einer weicheren und wintergeeigneten Gummimischung hergestellt! Diese Reifen trugen das M & S-Symbol! Der Verbraucher kaufte mit den Dingern Winterreifen, für seinen Roller. Diese Reifen sind, man kennt das ja von den IMMLERN, in der Tat viel haftfreudiger, als ihre Sommervarianten. Das sind echte Winterreifen.
Und darauf baut der ganze Gesetzestext doch auf.
Im Streitfall wirst du nämlich nicht nur damit argumentieren können, das dein Reifen nach Gesetzestext ein Winterreifen ist, sondern auch der Reifenhersteller wird da ein gewaltiges Wörtchen mitzureden haben. Und wenn dieser den von dir als gesetzestextabhängig, winterreifentauglichen Reifen nicht als diesen bezeichnet, fürchte ich geht die Sache auf ganz dünnes Eis.
Die Reifenhersteller haben technisch unterschiedliche Reifen für Sommer und Winter im Programm. Und das ist wohl unserem Gesetzgeber auch bewußt. Solche Reifen will der als Winterreifen haben! Und diese Reifen kennzeichnen die Reifehhersteller nunmal mit M & S, und dergleichen. Um den einfachen Verbraucher zu informieren, einen Winterreifen erworben zu haben, und keinen Sommerreifen!
Sonnst müßte ja jeder, der einen Winterreifen kauft, erst mal ein wenig Jura studieren, um richtig kaufen zu können! :-)
Witziges Thema! :-D
Wenn zu uns ein Kunde in den Laden kommt, und einen Winterreifen für seinen Roller oder sein Motorrad kaufen will, dann können wir ihm halt nur einen Reifen, der vom Hersteller als Winterreifen auf den Markt gekommen ist, als Winterreifen verkaufen! Wir können da nicht irgendwas grobstolliges als Winterreifen deklarieren, nur weil es so im neuen Gesetzestext steht!
Der Gesetzgeber schreibt ja auch ganz klar was von Profil der Lauffläche und Struktur! Und mit dieser Struktur ist halt der Karkassaufbau und das Materialgemisch gemeint. Das bestätigt dir jeder Chemiker eines jeden Reifenherstellers! Übrigens eine interessante Sache, sich mal von Helmut Dähne bei Metzeler zwei Tage lang das Reifengebrate erklären zu lassen! grins
Irgendwie lässt sich dieses neue Gesetz noch viel zu stark in verschiedenste Richtungen deuten/dichten. Ein echter Fehltritt das Ganze, zumindest für uns Motorradfahrer!

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Beitragvon motorang » So 28 Nov, 2010 07:14

Zur Frage von Chris:

Sommerreifen am Beiwagenrad?

Wenn der Seitenwagen gebremst ist dann merkt man den Unterschied recht deutlich bergab, dann schiebt der Seitenwagen nämlich absolut ungebremst wenn es glatter wird.

Ich täts nicht.
-------------------
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Beitragvon hiha » So 28 Nov, 2010 07:56

Zum M+S noch was: Der z.B. TKC80 ist ein Sommerreifen mit Sommermischung, wie die meisten M+S-Gelände-Motorradreifen die das schon länger draufstehen haben. Das M+S hat er nur, damit man ihn auf ein Moped montieren kann, das schneller darf als der Reifen. Denn für M+S hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, einen niedrigeren Speedindex zu verwenden, und ein Bickerl in den Sichtbereich (Tacho) zu bappen, wo die Höchstgeschwindigkeit draufsteht. Der TKC ist im Winter genauso schlecht wie ein mittlerer Grobstoller mit Sommermischung eben sein kann.

Zu Winterreifen auf Anhängern: Obs Pflicht ist, weiss ich nicht, aber sinnvoll wär es auf alle Fälle, wie jeder Winter-Anhängerfahrer sicherlich bestätigen kann, den seine Fuhre in der Kurve oder beim Bremsen schonmal überholen wollte...

Gruß
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Beitragvon Michael » So 28 Nov, 2010 10:58

Leute, diskutiert euch nicht ins Bodenlose.
Ob ein Reifen ein Reifen mit Wintereigenschaften ist oder nicht, das legt nicht der Gesetzgeber fest, sondern der Reifenhersteller!
Und die Reifenhersteller kennzeichnen ihre Winterreifen halt schon lange mit den bekannten Symbolen. Auch sogenannte Allwetterreifen gehören zu den Reifen, welche auch im Winter benutzt werden können.
Im Motorradbereich ist das halt bis auf wenige Ausnahmen nicht der Fall!
Auf keinen Fall kann man selber entscheiden, ob ein Reifen nun den, dem eigenen Selbstverständnis der neuen Gesetzgebung entsprechenden Wintereigenschaften entspricht, oder nicht!
@ Olly, du schreibst richtig was von der Gesetzgeberdichtung grobstollig usw., aber er schreibt auch konkret, nicht dichtend was von Struktur, und da wirds spannend, denn da kann man die Gummimischung des Reifens halt nicht mehr wegdichten! Und die unterscheidet sich nun mal von den Sommerreifen!
Und wie diese geheimnisvolle Gummimischung z.B. beim Conti TKC 80 aussieht, das kann wohl auch nicht abgeschätzt werden. Aber NUR aus Geschwindigkeitsgründen, steht da bestimmt nicht M & S drauf!
Nicht umsonnst gibt es den, für russische Motorräder bekannten HEIDENAU K 37 in zwei Ausführungen.............

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Beitragvon hiha » So 28 Nov, 2010 11:08

Michael hat geschrieben:Aber NUR aus Geschwindigkeitsgründen, steht da bestimmt nicht M & S drauf!

Da trau ich mich wetten.
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Beitragvon fleisspelz » So 28 Nov, 2010 11:28

Ich seh das wie der Hans, und deshalb trau ich mich auch, einen Reifen selbst mit M&S Symbol zu versehen. Heidenau ist genau wie IRC und Immler eine Ausnahme. Ich denke, dass Heidenau schlicht ein Marktsegment entdeckt hat, das künftig Potential hat größer zu werden
..........................
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Beitragvon hiha » So 28 Nov, 2010 13:35

Die TKC haben das M+S schon seit so vielen Jahren kleben, damals gabs nur ganz wenige mit Markenbindung. Wie die R80GS aufkam, hatten die natürlich die geländeuntauglichen Metzgerreifen installiert, ohne Markenbindung, und es gab keine Stollenreifen mit dem passenden Geschwindigkeitsindex. Soweit ich das seinerzeit in einem (DEM) Fachblatt gelesen hab, war die BMW-Enduro der erste und bis dahin einzige Grund fürs M+S. Ich kann aber gern mal mit des Schwagers Reifenspezi reden, der hat das größte Reifenhaus hier in der Umgebung, und macht das schon in der mindestens zweiten Generation...

Dass eine Markenbindung an die Marke bindet, gilt heut übrigens nur noch für ganz wenige, sehr leistungsstarke Mopetten. Viele der Reifentypen werden oft nur einige wenige Jahre hergestellt, das würde die entsprechend geknebelten Moped dann ja zwangsweise stilllegen, sobald kein Reifen dieses Typs mehr erhältlich ist.

Gruß
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Beitragvon Michael » So 28 Nov, 2010 13:35

hiha hat geschrieben:
Michael hat geschrieben:Aber NUR aus Geschwindigkeitsgründen, steht da bestimmt nicht M & S drauf!

Da trau ich mich wetten.

Halte ich voll dagegen! ;-)

Ob du einen Reifen montieren darfst oder nicht, bestimmt die Reifenfreigabe! Reifenfreigaben erteilt der Fahrzeughersteller, oder ein Reifenhersteller.
Ohne die geht gar nichts!
Einen Reifen, der eine geringere Höchstgeschwindigkeit erlaubt, als dein Motorrad erreichen kann, darf nur mittels eines Geschwindigkeitsaufklebers im Sichtfeld montiert werden, wenn dieser Vorgang in irgendeiner Freigabe erlaubt ist!

Sowas ist einmal einem unserer Kunden passiert. Der Kleber nutzte ihm nichts. :wink:

hiha hat geschrieben:Die TKC haben das M+S schon seit so vielen Jahren kleben, damals gabs nur ganz wenige mit Markenbindung. Wie die R80GS aufkam, hatten die natürlich die geländeuntauglichen Metzgerreifen installiert, ohne Markenbindung, und es gab keine Stollenreifen mit dem passenden Geschwindigkeitsindex. Soweit ich das seinerzeit in einem (DEM) Fachblatt gelesen hab, war die BMW-Enduro der erste und bis dahin einzige Grund fürs M+S.
Das kann durchaus so sein, nur hilft diese uralte Geschichte nicht weiter, denn der Bundesratsbeschluß vom letzten Freitag ist davon ja wohl nicht beeinflußt worden! :-D
Schau mal, so läuft das jetzt:http://www.reifen-freigaben.de/pdf/535.pdf
Oder hier eine ganz schnelle Geschichte:http://www.reifen-freigaben.de/pdf/260.pdf

hiha hat geschrieben:Viele der Reifentypen werden oft nur einige wenige Jahre hergestellt, das würde die entsprechend geknebelten Moped dann ja zwangsweise stilllegen, sobald kein Reifen dieses Typs mehr erhältlich ist.
Diese Motorräder kannst du natürlich weiter fahren, weil es meistens die Reifenhersteller sind, welche dann für das aktuelle Reifenangebot auch Freigabebescheinigungen für ältere Motorräder herausgeben. Wenn es tatsächlich nichts mehr geben sollte, rettet einen ein Besuch bei einem technisch versierten Sachverständigen! Das geht immer! Größere Reifenhäuser halte ich übrigens für die verkehrtesten Anlaufstellen, was Motorradreifenfragen anbelangt. Leider bestätigt sich das bei uns immer wieder. Motorradreifen werden dort im "Hobbybereich"(kleinste Stückzahlen, daher eher stiefmütterliche Behandlung der ganzen Sache!) behandelt, und leider auch so montiert! :roll: :shock:

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Beitragvon Nutzkrad Treiber » So 28 Nov, 2010 14:12

motorang hat geschrieben:Zur Frage von Chris:

Sommerreifen am Beiwagenrad?

Wenn der Seitenwagen gebremst ist dann merkt man den Unterschied recht deutlich bergab, dann schiebt der Seitenwagen nämlich absolut ungebremst wenn es glatter wird.

Ich täts nicht.


russischer standart reifen, geschätze 15 jahre alt, ohne erkennbaren verschleis auf 7000 gespannkilometeren :-D

aber was solls, beim nächsten reifenwechsel bestell ich halt alles wie jetzt nur halt in EM PLUS ES. hinten hab ich eh den K37, vorne den K60 und für die seite gibts ja nen Heidenau in 4.00 19 auch in M+S

die herkules hat auch 3.25 18 K37 und selbst für die enfield wäre es möglich.

dabei hab ich keine bedenken wegen einer möglichen strafe, denn sobald es weiß wird auf den strassen und ergo die winterreifenpflicht in kraft tritt, bricht ja bekanntlich das verkehrschaos aus.(zumindest bei uns hier)
da wird sich die polizei wohl kaum in den berufsvehrkehr stellen und autos zur kontrolle rauswinken und bestrafen. ( die haben dann eher mit auffahrunfällen zu tun.)

das ich selbst bei schneeverwehungen oder krassen steigungen bei denen SUV abkacken, oder besser gesagt ihre fahrer, weiß ich.

das einzige was mich etwas beängstigt, ist der findige anwalt meiner kfz haftplicht, der dann im unfallgutachten gezielt nach dem M+S zeichen sucht. :wink:
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Beitragvon Michael » So 28 Nov, 2010 15:35

Also mal was positives und klares, was die Winterreifen anbelangt :-) , ich komme gerade von meiner Winterreifenprobefahrt auf meiner "Schneeteststrecke" zurück! :-D

Ich glaube, ich werde meine Einstellung den Russenstollen gegenüber, ändern müssen: Das BESSERE (K 37 M & S) ist des bisher GUTEN (Russenstolle) Feind. :roll:
Die Heidenaus kleben regelrecht auf festgefahrener Schneedecke mit Eisflecken drin. :smt023
Wie sie sich auf der Edelrautenauffahrt im spurrillenzerwühlten Tiefschnee machen würden, darf ich ja leider dieses Mal nicht erleben. Schon schade....

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Beitragvon lallemang » So 28 Nov, 2010 16:41

BTW, was die Struktur des Reifens ist, ist leider weder im Gesetzestext noch der EG Richtline definiert...

Warum sollte sich auch die Politik der Werbeverbalmasturbation enthalten, wo das doch so erfolgreich ist :-D

Gry§e Peter
Wherever You Go There You Are :gruebel:
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Beitragvon Michael » So 28 Nov, 2010 17:20

Irgendiw finde ich das mit den Winterreifen sehr erheiternd! :-D

Quer durch alle Foren versucht jeder, der keine Winterreifen für sein Motorrad kaufen kann/möchte, den neuen "Gummiparagraphen" wegzudiskutieren, oder persönlich passend umzudenken! :-D

Bei uns waren am Samstag die ersten verstörten Kunden, die seit Jahren aufs Elefantentrefen fahren im Laden, und haben das auch nicht wahr haben wollen.

Ich fahre halt einfach :smt025 , dem Rest wünsche ich viel Erfolg/Glück, davon wird wohl reichlich benötigt werden!

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Beitragvon hiha » Mo 29 Nov, 2010 06:46

Michael hat geschrieben: Größere Reifenhäuser halte ich übrigens für die verkehrtesten Anlaufstellen, was Motorradreifenfragen anbelangt.


In diesem Zusammenhang möchte ich eine Empfehlung für die Fa. "Reifen Widholzer" aussprechen. Zumindest ist der Scheff selbst (ex)Mopedfahrer (Gelände), es gibt anständige Beratung (steht und fällt natürlich mit dem jeweiligen Mitarbeiter) und der aktuelle Tüff-Sachverständige hat Sachverstand (Stand 2010).

@Michael
Jetzt kapier ichs immer noch nicht: Um einen M+S-Reifen für Geschwindigkeitsbeschränkung benutzen zu können, muss er eingetragen sein? Aber doch nur, wenn Herstellerbindung besteht, oder? Beim Auto muss ja auch im Schein nicht stehen, dass beim niedrigeren Speedindex ein Bäpperl aufm Tacho stehn muss, oder etwa doch? Hab ich noch nie nachgeschaut...

Gruß
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