Blechroller hat geschrieben:Michael hat geschrieben: die Kennzeichnung M & S ist nun einmal auf Winterreifen/Allwetterreifen aufzufinden, die man im Reifenhandel kaufen kann. Auch sollte es mit Kristallsymbolen und "Winter"-Schriftzügen auf der Reifenflanke keine Probleme mit der Winterreifendefinition geben. Ich meine aber, das ein grobprofilierter Motorradreifen, ohne irgendwelche "schriftlichen Winterhinweise" in der bekannten Form, halt kein Winterreifen ist, mit dem man argumentieren kann!?!??
Einfaches andichten von Wintereigenschaften auf irgendwelche Grobstöller, geht glaube ich im Ernstfall in die Hose!
Du drehst deine Argumentation falsch rum: "M&S" bringt dich auf die sichere Seite, aber es ist m. E. eben nicht "M&S" als Symbol Vorschrift, denn der Gesetzgeber dichtet von wegen grobstollig usw.:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahr-zeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geän-dert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
"M&S" steht hier in Klammern, aber der Gesetzgeber ist nicht auf das Symbol geil, sondern auf die Eigenschaft. Das Schreibt er in seinen Geseztesgründen:
1. Nach Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften ge-währleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im all-gemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinan-der durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
und
M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.
...
Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausges-tattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend.
M. E. müssen die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben ( so auch der Gesetzgeber
"beschriebenen Eigenschaften erfüllen"; das Symbol ist so für mich nicht zwingend vorgeschrieben, zumal es dieses bei Motorrädern schlicht und einfach kaum gibt.
Wenn sie mich mit meinen Heidenauer, die nur "M&S" im Katalog, aber nicht auf den Reifen haben, zieh ich die Sache durch. Das Problem ist eher die Beweispflicht, ob die Reifen "M&S"-Eigenschaften haben. Wenn ich sehe, was so alles als "M&S" verkauft wird, sehe ich dem Beweis gelassen entgegen.
Aber eigentlich ist das alles in der Praxis ziemlich wurscht: 99,9% der Leute gehen bei Eis und Schnee eh erst mal Kaffeetrinken, bis der Salzer da war. Und dann darf man auch wieder mit Sommerreifen. Sprich: Wenn es weiß wintert, muss die Karre halt stehen, aber auch nur dann.
OllY
M & S-Reifen gibt es ja für Motorroller schon seit langem. Der Gedanke der Reifenhersteller war, das Rollerfahrer oft auch im Winter bei jedem Wetter fahren, und somit einen wintertauglichen Reifen für den Roller brauchen. Diese Reifen unterschieden sich profiltechnisch nicht von ihren normalen Sommervarianten, sondern wurden ganz bewußt mit einer weicheren und wintergeeigneten Gummimischung hergestellt! Diese Reifen trugen das M & S-Symbol! Der Verbraucher kaufte mit den Dingern Winterreifen, für seinen Roller. Diese Reifen sind, man kennt das ja von den IMMLERN, in der Tat viel haftfreudiger, als ihre Sommervarianten. Das sind echte Winterreifen.
Und darauf baut der ganze Gesetzestext doch auf.
Im Streitfall wirst du nämlich nicht nur damit argumentieren können, das dein Reifen nach Gesetzestext ein Winterreifen ist, sondern auch der Reifenhersteller wird da ein gewaltiges Wörtchen mitzureden haben. Und wenn dieser den von dir als gesetzestextabhängig, winterreifentauglichen Reifen nicht als diesen bezeichnet, fürchte ich geht die Sache auf ganz dünnes Eis.
Die Reifenhersteller haben technisch unterschiedliche Reifen für Sommer und Winter im Programm. Und das ist wohl unserem Gesetzgeber auch bewußt. Solche Reifen will der als Winterreifen haben! Und diese Reifen kennzeichnen die Reifehhersteller nunmal mit M & S, und dergleichen. Um den einfachen Verbraucher zu informieren, einen Winterreifen erworben zu haben, und keinen Sommerreifen!
Sonnst müßte ja jeder, der einen Winterreifen kauft, erst mal ein wenig Jura studieren, um richtig kaufen zu können!
Witziges Thema!
Wenn zu uns ein Kunde in den Laden kommt, und einen Winterreifen für seinen Roller oder sein Motorrad kaufen will, dann können wir ihm halt nur einen Reifen, der vom Hersteller als Winterreifen auf den Markt gekommen ist, als Winterreifen verkaufen! Wir können da nicht irgendwas grobstolliges als Winterreifen deklarieren, nur weil es so im neuen Gesetzestext steht!
Der Gesetzgeber schreibt ja auch ganz klar was von Profil der Lauffläche und Struktur! Und mit dieser Struktur ist halt der Karkassaufbau und das Materialgemisch gemeint. Das bestätigt dir jeder Chemiker eines jeden Reifenherstellers! Übrigens eine interessante Sache, sich mal von Helmut Dähne bei Metzeler zwei Tage lang das Reifengebrate erklären zu lassen! grins
Irgendwie lässt sich dieses neue Gesetz noch viel zu stark in verschiedenste Richtungen deuten/dichten. Ein echter Fehltritt das Ganze, zumindest für uns Motorradfahrer!
Gryße, Michael