Nanno hat geschrieben:... und zwar: müssen die rechten Blinker (wenn der Beiwagen rechts angebracht ist) unbedingt am Beiboot sein, oder reicht es, wenn die Blinker auf der Maschine bleiben ?
Thx
Greg
Die Blinker müssen außen am Fahrzeug sitzen, da gibts einen Mindestabstand. An der Maschine können die rechten Blinker verbleiben, müssen aber "deaktiviert" werden. Sie dürfen also mit dem Beiwagenblinker nicht mitblinken, und müssen deutlich sichtbar als "nicht funktionierend" gekennzeichnet sein. Üblich ist ein X aus schwarzem Isolierband übers Glas, oder (Uwe) ein Kindersocken drübergestülpt.
Bei solchen Fragen hilft auch recht zuverlässig der ÖAMTC-Jurist (wenn man halt Mitglied ist).
Gryße!
motorang