Soderle, wieder schlauer ...
Der machbare Weg wäre die Langstreckenschleppung mit der Stange. Alles andere (Spedition, Autotransporteur) auf offiziellem Weg ist zu teuer.
Die freundliche ÖAMTC-Juristin meinte, nach Kraftfahrgesetz §105 Abs2 ginge es ...
§ 105. Abschleppen und Schieben von Kraftfahrzeugen
(1) Das Abschleppen von Kraftfahrzeu-gen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn
a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirk-sam ist,
b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist,
c) sie gelenkt werden und
d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder der-gleichen gut erkennbar gemacht ist.
Als teilweise hochgehoben gilt ein abzuschleppendes Fahrzeug auch, wenn es auf eine Abschleppachse aufgesetzt ist.
(2) Das Abschleppen eines Fahrzeuges mit einer starren Verbindung ist auch zulässig, wenn nicht mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist (Abs. 1 lit. b), sofern das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wesentlich höher ist als das des abzuschleppenden.
Das hieße in etwa 3 Wochen:
Mit dem Mitsubishi und einem Co-Piloten nach Niederösterreich cruisen, das Schlachtvieh anstangeln, eventuell ein paar Sachen vom Geschleppten abmontieren und in den Schlepper legen (wegen der geforderten Gewichtsdifferenz und Straßenlage) und dann sehr gemytlich auf Bundesstraße zurücktrödeln. Mit Funkverbindung und ein paar Kaffeepausen. Ich müsste nur einen Radsatz auftreiben ...
Ich bin frohen Mutes, im Freundeskreis einen geeignet mutigen Copiloten zu finden!
Gryße!
Andreas, der motorang