Abgesehen davon ist die Rechtsprechung meines WIssens unterschiedlich in D und A:
- In D erlischt die Betriebserlaubnis, die Versicherung ist raus.
- In A muss die Versicherung zahlen (Haftpflicht), kann aber versuchen, sich im Regress das Geld von Dir wieder zu holen, was sie aber nur schaffen wird, wenn die Abweichung von der Zulassung unfallursächlich/unfallbeteiligt war.
Wenn Du also ohne Pickerl einen Unfall baust: schlecht, wenn die Bremsen Deines Wagens versagt haben, weil das wäre bei der Pickerlüberprüfung wahrscheinlich aufgefallen.
Fährst Du hingegen jemandem hinten rein, hast aber ordnungsgemäße Bremsen und warst nicht zu flott, dann sind 50% Mehrleistung nicht unfallursächlich gewesen und Du wärest dem mit der halben Leistung genauso reingefahren > kein Regress.
Das ist jetzt verkürzt dargestellt ...
Allerdings droht anderes Unheil:
Bei fallweisen Stichproben (Stichwort Prüfzug) werden gern mal Moppeds auf die Rolle gestellt. Da sollte die Leistung dann ungefähr mit der eingetragenen Leistung übereinstimmen, sonst ist das Taferl erstmal weg, eine fette Strafe da, und dann geht es zur Landesprüfstelle. Und die schauen dann, was sonst so alles nicht passt ...
Ach ja, beim Stufenführerschein gibt es sehr wohl eine Leistungsbeschränkung, eine ccm-Beschränkung, ein Mindestgewicht UND eine Geschwindigkeits-Obergrenze. Einfach mal nachlesen.
Gryße!
Andreas, der motorang