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(Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 18:27
von Madmat
Schönen Abend,

Ich bin gerade dabei mir eine VMAX zu kaufen, ist ein 1999er, Motorversion 2LT. Soweit ist alles klar, nur im Zulassungsschein sind 74,5 kw eingetragen, obwohl sie offen ist, also mit VBoost und ca. 103 kw hat. Kann ich das einfach eintragen lassen oder sind da behördlich Brösel zu erwarten, wenn der Rest Original ist ( Hab nur ein LED Rücklicht gesehen, sonst dürfte alles Original sein)? Über eine Antwort wäre ich dankbar, weil ich eigentlich am Wochenende kaufen möchte.

Lg
Madmat

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 20:24
von Therion
Madmat hat geschrieben: Kann ich das einfach eintragen lassen


Einfach eintragen, nein.

Bräuchtest sicher Gutachten über Leistung, Abgas und Lärmwerte, je nachdem wie willig die Prüfer sind. Da sie nirgendwo in Europa (außer kurzzeitig in F) offiziell "offen" ausgeliefert wurde, braucht du sicher Einzelgutachten.
Als alter Vmax Fahrer und Dragracer muß ich dir sagen das der Gang zum Leistungsprüfstand auch mit einer "offenen "Vmax oft sehr ernüchternd ist.
Wieso willst du eigentlich die Leistung eintragen ? Ist ja beim Motorrad, da nach Hubraum bezahlt wird, kein Steuer- u. Versicherungsbetrug.
Greetz
Steve

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 20:47
von Madmat
Der Hintergrund ist eigentlich versicherungstechnischer Natur, was macht der Haftpflichtversicher im Schadenfall ......
Lg Madmat

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 21:40
von Myke
nyx. der gesetzgeber schreibt kubik, db etz. vor.
über eine leistungsbegrenzung wüsste ich nyx.
wenn ein moped mit 50ccm 12 ps hat, kümmert das niemand, solangs nicht mehr als 45 kmh läuft.
mit dem vollem a-schein is wurscht, was die bixn geht, solange man sich an die stvo hält und keine aussergesetzlichen teile verbaut sind.
der stufenführeschein bezieht sich in ö auch auf ccm.

find ich eh lässiger, als ps beschränkungen. :-D

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 22:57
von gatsch.hupfa
Myke hat geschrieben:
der stufenführeschein bezieht sich in ö auch auf ccm.



Nein!

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 23:15
von Dreckbratze
wäre auch seltsam wenn ich z. bsp. an ne cagiva mito in offener version denke. :gruebel:

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Do 17 Mai, 2018 23:24
von Uwe Steinbrecher
Obacht!
Ich fürchte da werden Aussagen aus einem Juristischen Halbdunkel gemacht, welche so nicht stimmen!
Eine korrekte Angabe des Hubraums, der Leistung des Gewichtes und der Höchstgeschwindigkeit, ist schon seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil aller Zulassungen in allen Europäischen Ländern.
Eine Veränderung von Parametern, welche nicht den örtlichen Prüfbehörden gemeldet und in die Papiere eingetragen wird, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und entbindet die Versicherung vor der Zahlpflicht.
Wird ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt, ist das ein Vergehen, welches juristisch geahndet wird.
(ob das im Zweifel bemerkt wird, steht auf einem anderen Blatt. Nur klar sollte das jedem sein!)

Welche Zulassungsbestimmungen, ob ccm oder PS, in welchem Land gelten, hat mit dieser einfachen Grundregel genauso wenig zu tun, wie der europäische Stufenführerschein, welcher sich an KW und Gewicht orientiert.

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Fr 18 Mai, 2018 05:31
von Madmat
Seh ich auch so, es gibt zwar eine Toleranzgrenze bei PS Abweichung, aber bei 40% is nix mehr mit Toleranz. Die Frage ist, ob die Eintragung ohne Probleme möglich ist. Das Mofa ist einzelgenehmigt, steht zumindest in Zulassungsschein, da frag ich mich wieso der Erstbesitzer nicht gleich die volle Leistung eingetragen hat..... wie auch immer, eigentlich müsste das wie ein Entdrosseln gesehen wären, weil die 2LT ja mit VBoost geliefert wurde und nur die Drosseklappenanschläge entfernt und der VBoost aktiviert werden mussten, lt. meiner Recherche. Vielleicht hat ja schon jemand den Gang gemacht mit der Leistungssteigerung und Eintragung ....

Lg
Madmat
Martin

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Fr 18 Mai, 2018 06:41
von Therion
In dieser Runde bin ich vermutlich der Einzige der eine Vmax länger bessesen hat. Hatte eine 2EN mit offenen Vergasern und später nachgerüstetem Vboost (und Brembos, Deget,Koni,Schwarz Lager, etc) typisiert hatte ich nix davon.
Hatte meine 1995 in jugendlichem Leichtsinn auch als kanadische Version mit offener Leistung gekauft um dann später zu merken das die 74kw eh stimmen.
Hast du kanadische Papier oder sonst irgendwas außer der Aussage des Besitzers über die 100kw Leitung in der Hand ?
Weil wie soll das jemand eintragen ohne Nachweis das die Leistung wirklich höher ist ?
Wenn du dich mit einer von außen unsichtbaren Veränderung der Einzelgenehmigung nicht wohl fühlst lass es einfach oder informiere dich auf der Landesregierung oder bei einem Gutachter über den jetzigen Stand der Auslegung bei den Behörden.
Du könntest dich auch im Vmaxxers Forum registrieren ,dort waren aber zu meiner Zeit kaum Österreicher aktiv. Heißer Tipp wären auch die Vmax Owners Austria ,zu denen hatte ich vor zwanzig Jahren losen Kontakt. Da gibts sicher Leute mit Erfahrungen bei Typisierungen.
Greetz
Steve

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Fr 18 Mai, 2018 07:04
von Nanno
Rein rechtlich schauts bei Leistungssteigerungen so aus: Bis +30% gehts ohne Abgasgutachten, es ist allerdings ein Nachweis* der gesteigerten Leistung zu erbringen.

* was in meinem Fall zB bedeutet hat, dass ich für den 850er Motor einen alten Typenschein/Fahrzeugbrief/Datenblatt aufbieten musste.

Ganz ehrlich: Es ist wie der Steve schreibt, zu 99,999% hat das Moped nicht die offene Leistung und selbst wenn, hat sie mit höchster Wahrscheinlichkeit keine 100kW. Wenn du es über einen Sachverständigen machst, dass der dir die Leistung bescheinigt, solltest du im selben Aufwasch gleich noch andere Umbauten mitmachen, die du vorhast, weil dich der Spaß rund 500 Euro kosten wird. Im Zweifelsfall kann ich dir Kontakt zu einem sehr fähigen SV herstellen, mit dem ich zusammenarbeite.

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Fr 18 Mai, 2018 08:15
von motorang
Abgesehen davon ist die Rechtsprechung meines WIssens unterschiedlich in D und A:

  • In D erlischt die Betriebserlaubnis, die Versicherung ist raus.
  • In A muss die Versicherung zahlen (Haftpflicht), kann aber versuchen, sich im Regress das Geld von Dir wieder zu holen, was sie aber nur schaffen wird, wenn die Abweichung von der Zulassung unfallursächlich/unfallbeteiligt war.

Wenn Du also ohne Pickerl einen Unfall baust: schlecht, wenn die Bremsen Deines Wagens versagt haben, weil das wäre bei der Pickerlüberprüfung wahrscheinlich aufgefallen.

Fährst Du hingegen jemandem hinten rein, hast aber ordnungsgemäße Bremsen und warst nicht zu flott, dann sind 50% Mehrleistung nicht unfallursächlich gewesen und Du wärest dem mit der halben Leistung genauso reingefahren > kein Regress.

Das ist jetzt verkürzt dargestellt ...

Allerdings droht anderes Unheil:
Bei fallweisen Stichproben (Stichwort Prüfzug) werden gern mal Moppeds auf die Rolle gestellt. Da sollte die Leistung dann ungefähr mit der eingetragenen Leistung übereinstimmen, sonst ist das Taferl erstmal weg, eine fette Strafe da, und dann geht es zur Landesprüfstelle. Und die schauen dann, was sonst so alles nicht passt ...

Ach ja, beim Stufenführerschein gibt es sehr wohl eine Leistungsbeschränkung, eine ccm-Beschränkung, ein Mindestgewicht UND eine Geschwindigkeits-Obergrenze. Einfach mal nachlesen.

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Fr 18 Mai, 2018 08:33
von Therion
Die Rechstsprechung bzl. Versicherung hab ich auch so gehört. Konnte auf die schnelle aber nix finden und habs deswegen nicht geschrieben.

Das Moppeds <50cc auf die Rolle müssen ist mir neu, macht aber in Zeiten von a1 und a2 Führerscheinen Sinn. Aber bei einer zwanzig Jahre alten 1200er und unbeschränktem Führerschein ...
Man lernt nie aus.
Greetz
Steve

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Sa 19 Mai, 2018 06:41
von Madmat
Nach Anruf auf der Landesregierung folgende Auskunft. Der Generalimporteur muss schriftlich bestätigen, dass auch die Version mit VBoost genehmigt ist und eine Werkstatt muss dies „Umbauarbeiten“ bestätigen, dann kann ich die 100 kw eintragen lassen. Ich werd mal nächste Woche die KW am Prüfstand ermitteln lassen, mal sehen was sich daraus ergibt. So sehr ich die USA in manchen Dingen geringschätze, den Kack gibts dort sicher nicht.

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: Sa 19 Mai, 2018 18:37
von Madmat
Widerstand war zwecklos ....... ich musste mich meinem Jugendwunsch machtlos ergeben :gnack:

Re: (Eigentlich) Österreichspezifische Zulassungsfrage

BeitragVerfasst: So 20 Mai, 2018 16:02
von Myke
ich muss feststellen, dass ich, nach gesprächen am sölk hier anmerken muss, oben einen blödsinn gepostet zu haben. :omg:
natürlich gilt, auch in ö, der europäische stufenführerschein.

sry :oops: