Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon fleisspelz » Di 09 Okt, 2018 14:21

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Ab 1. Januar 2019 wird die Zulassung per Einzelabnahme EU weit harmonisiert. Ab dann ist also eine österreichische, rumänische oder estnische Zulassung auch in Deutschland anerkannt und umgekehrt. Darüber hinaus fällt damit in Deutschland das Monopol des TÜV (respektive der DEKRA in den neuen Bundesländern) auf die Begutachtung von technischen Änderungen. KÜS und GTÜ dürfen das künftig auch machen ...
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Julia » Di 09 Okt, 2018 14:32

Aber die Bündelungsbehörde bleibt uns in Hessen wohl erhalten? Dann wird nix einfacher... :cry:
Viele Grüße
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Rei97 » Di 09 Okt, 2018 15:29

Also:
Warte warte nur ein Weilchen, dann kommt der Abmahnverein mit dem Hackebeilchen.
Wenn es EU Recht gibt, sticht das sämtliche untergeordnete Institutionen.
Das ist oft fraglich, aber in dem Fall gut.
Der Hessische Alleingang sollte dann nicht mehr tragfähig sein.
Regards
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon fleisspelz » Di 09 Okt, 2018 15:38

Grundlage ist ein Urteil des EUGH, da kommt das Land Hessen nicht dagegen an. Das bedeutet auch das Ende der Bündelungsbehörde, was das KFZ Wesen angeht. Technische Einrichtungen in Unternehmen sind davon bislang noch nicht betroffen.
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon ETZChris » Di 09 Okt, 2018 17:56

Na das klingt theoretisch prima, schauen wir mal was die Praxis bringt.
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Di 09 Okt, 2018 21:09

ETZChris hat geschrieben:Na das klingt theoretisch prima, schauen wir mal was die Praxis bringt.

Zwei Dumme ein Gedanke :ugly:
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Matthieu » Di 09 Okt, 2018 21:25

Na dann kann ich mit dem anstehenden 21er ja noch bis zum neuen Jahr warten. Mein Prüfer ist bei der GTÜ
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon ETZChris » Mi 10 Okt, 2018 06:46

Uwe Steinbrecher hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:Na das klingt theoretisch prima, schauen wir mal was die Praxis bringt.

Zwei Dumme ein Gedanke :ugly:


Ich hab da gestern Abend nochmal drüber nachgedacht:
Aktuell ist es beim TÜV so, dass nur noch wenige Ings diese Abnahmen machen dürfen.
In SG haben wir gar keinen mehr, dafür müsste einer aus der Regionalzentrale Dormagen kommen.
Meine WoMo-Zulassung lass ich daher in Mönchengladbach vornehmen.
Da die anderen Orgas bisher diese Abnahmen nicht machen durften, werden sie mutmaßlich gar nicht
über die entsprechenden Ings. verfügen und somit dauert das alles noch eine Weile, bis das harmonisiert ist.
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Matthieu » Mi 10 Okt, 2018 08:40

ETZChris hat geschrieben:Da die anderen Orgas bisher diese Abnahmen nicht machen durften, werden sie mutmaßlich gar nicht
über die entsprechenden Ings. verfügen und somit dauert das alles noch eine Weile, bis das harmonisiert ist.

Die werden da aber relativ schnell nachziehen.
Mein aktueller Prüfer bei der GTÜ z.B. ist Unfallsachverständiger, Gutachter bei Gerichtsstreitigkeiten und macht Flugzeug- und Hubschrauberprüfungen und deren Abnahmen.
Meinen Beiwagen am Motorrad darf er mir aber aktuell nicht eintragen....
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er die notwendigen Scheine bald macht um dann gleich Anfang Januar als Konkurenz zum TÜV Süd hier bei uns auftreten zu können.
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Lederclaus » Mi 10 Okt, 2018 09:22

Das ist endlich der Befreiungsschlag, der lange erwartet wurde. Bei einigen Prüforganisationen laufen sich Mitarbeiter warm, ihre Prüfung zum aaS zu machen (amtlich anerkannter Sachverständiger) und die Organisationen sind zum Teil seit zwei oder drei Jahren dabei, die Akreditierung beim KBA zu erhalten.
Da hier im Umkreis von 120 km kein einziger aaS mehr zeitnah erreichbar ist, bedeutet das für mich, daß ich im Moment keine §21 Abnahmen machen lassen kann. Das wird sich dann recht schnell ändern. Dem TÜV hab ich schon angekündigt, daß ich mit allen Prüfvorgängen woanders hin gehe, wenn nicht bis März oder spätestens April etwas Grundlegendes passiert, das mir Planungssicherheit bei meinen Aufträgen bringt. Immerhin lasse ich dort im Jahr einen kleinen fünfstelligen Betrag.
Mal sehen, wann die aufwachen. Zwei andere Prüforganisationen würden das Auftragsvolumen sehr gern übernehmen und waren hier schon vorstellig.
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon ETZChris » Mi 10 Okt, 2018 09:35

Na das klingt doch vielversprechend.
Gruß
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Straßenschrauber » Do 11 Okt, 2018 12:18

Heißt das konkret, daß bald ein in Holland zugelassenes Fahrzeug mit Gasanlage in Deutschland zugelassen werden kann. so wie es ist?
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Zimmi » Do 11 Okt, 2018 13:07

...oder auch in Holland zugelassene Gespanne? :floet:
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon fleisspelz » Do 11 Okt, 2018 13:11

Ja
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Re: Weitreichende EU Harmonisierung des §21 StVZO ab 2019

Beitragvon Lederclaus » Do 11 Okt, 2018 13:20

Noch ist aber nichts im Bundesgesetzblatt aufgetaucht. Für micht liest sich das wie eine Vorrausschau eines KÜS- Lobbyisten. Im Gange ist diese Änderung seit über 3 oder 4 Jahren. Nichts Genaues weiß niemand im Moment.
Ich würde mir wünschen, daß die besagte Änderung der StvzO recht schnell und zügig wirklich kommt. Am 1.1.19 wären ein Traum, allein mir fehlt der Glaube...
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