Hallo zusammen,
mich interessiert gerade die Frage, ob man in Deutschland ein im Brief als "Kraftrad, Leichtkraftrad" zugelassenes Fahrzeug mit 125ccm/10kW auch als "Krad, Motorrad" zugelassen bekommt. Zum einen geht es mir um ggf. gynstigere Versicherungskosten, zum anderen schlicht darum, das Töff nicht mit diesem Mopedblech bewegen zu müssen.
Aktuell habe ich im Fundus 3 (derzeit nicht zugelassene u. z.T. zerlegte) 125er, bei denen im alten "Brief" noch die Bezeichnung "Kraftrad" (CB 125 J) oder "Kraftrad, Motorrad" (CB 125 J) oder "Krad, Motorrad M. Leistungsbeschraenk." (CB 125K) steht. Laut meinen www-Recherchen werden heutzutage alle Kräder mit einer Leistung bis zu 10 oder 11 kW als "Leichtkraftrad" eingetragen. Bei Neuzulassung würden die ja neue Zulassungsbescheinigungen mit dem vermutlich geänderten Eintrag bekommen.
Vielleicht hat sich hier im erlauchten Kreis schon mal jemand mit dieser Frage beschäftigt und kann mir Tipps geben, wie ich dennoch zum Ziel komme.