Seite 1 von 2
"Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen?(D)

Verfasst:
So 02 Dez, 2018 13:08
von Lindi
Hallo zusammen,
mich interessiert gerade die Frage, ob man in Deutschland ein im Brief als "Kraftrad, Leichtkraftrad" zugelassenes Fahrzeug mit 125ccm/10kW auch als "Krad, Motorrad" zugelassen bekommt. Zum einen geht es mir um ggf. gynstigere Versicherungskosten, zum anderen schlicht darum, das Töff nicht mit diesem Mopedblech bewegen zu müssen.
Aktuell habe ich im Fundus 3 (derzeit nicht zugelassene u. z.T. zerlegte) 125er, bei denen im alten "Brief" noch die Bezeichnung "Kraftrad" (CB 125 J) oder "Kraftrad, Motorrad" (CB 125 J) oder "Krad, Motorrad M. Leistungsbeschraenk." (CB 125K) steht. Laut meinen www-Recherchen werden heutzutage alle Kräder mit einer Leistung bis zu 10 oder 11 kW als "Leichtkraftrad" eingetragen. Bei Neuzulassung würden die ja neue Zulassungsbescheinigungen mit dem vermutlich geänderten Eintrag bekommen.
Vielleicht hat sich hier im erlauchten Kreis schon mal jemand mit dieser Frage beschäftigt und kann mir Tipps geben, wie ich dennoch zum Ziel komme.
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
So 02 Dez, 2018 14:04
von Bernhard S.
Lindi hat geschrieben: zum anderen schlicht darum, das Töff nicht mit diesem Mopedblech bewegen zu müssen.
Das Moped- bzw. "grosse" Blech gabs bei Marinus in 2012 wahlweise, das lag nicht an der Zulassung als Leichtkraftrad.

Ob er es später als Kraftrad zugelassen hat, daran kann ich mich nicht mehr erinnern...

Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
So 02 Dez, 2018 14:19
von Lindi
Danke, Bernhard, diesen Hinweis auf eine
Wahlmöglichkeit hab ich grad auch gefunden
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
So 02 Dez, 2018 14:52
von Dreckbratze
ich glaube, beides ist möglich, als leichtkraftrad oder motorrad. vermutlich dürftest du aber bei der zulassung als motorrad eher ein grosses nummernschild kriegen.
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 10:44
von Zimmi
Heißt das, man kann sich kwasi die Versicherungsklasse bei der Zulassung der 125er Möhre aussuchen?
(Einschränkungen wie "Krad, Motorrad darf nicht von Leuten zwischen 16 und 18 mit 125er Lappen gefahren werden" interessieren mich nicht, da kein Altersgruppenmitglied mit entsprechenden Ambitionen im Bekanntschafts-/Verwandschaftskreis)
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 11:49
von fleisspelz
Das Motorrad kann sowohl als Motorrad, als auch als Leichtkraftrad zugelassen und versichert werden. Wenn es als Motorrad zugelassen ist, benötigt man den A1 Führerschein, um es zu fahren. Der Haken ist, dass sich die Haftpflicht- und Kaskopreise bei den meisten Versicherern nach dem Baumuster richten, und man daher kein großes Sparpotential hat. Ein Bekannter hat daher den Hubraum durch geringfügige Bearbeitung auf 126ccm angehoben und sich dies vom TÜV bestätigen lassen. Leichtkrafträder sind Steuerfrei, 125 ccm Motorräder müssen (geringfügig) versteuert werden. Beim Kennzeichen lassen einem die meisten Zulassungsstellen Wahlfreiheit bei Kleinkrafträdern. Motorräder müssen immer ein großes Kennzeichen tragen
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 14:23
von Lindi
Auch interessant, Justus. Und wie sieht das wohl mit dem alten 3er FS (erworben bis April 1980) aus?
(Falls Du hier auch Bescheid weißt)
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 15:01
von fleisspelz
Der ist dem A1 gleichgestellt, nur halt auf 125cm³ beschränkt
... sprich: Damit darfst Du zulassungsunabhängig jede 125er fahren.
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 15:06
von Lindi
Danke!

Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 15:51
von Zimmi
Merci vielmals, Justus!
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 17:30
von Dreckbratze
@justus: darf in letztgenanntem fall die leistung höher sein als die berühmten 15 ps bei den 16jährigen? ich denke da an so potente geräte aus italien. ich finde es in unserer überregulierten welt merkwürdig, leute ohne entsprechenden eignungsnachweis, nur aufgrund ihres alters, solche geräte bewegen zu lassen.

Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 18:43
von fleisspelz
Im letztgenannten Fall darf das fahrzeug auch 30 PS haben und 150 km/h schnell sein.
Ein beliebter Trick, um die Motorradzulassung zu bekommen war bei 125er Führerschein-Inhabern das Verändern der Sekundärübersetzung, weil bis 2014 die Leichtkrafträder für Jugendliche auf 80 km/h limitiert waren. Grösseres Ritzel rein und das Ding fährt 83 km/h und ist damit ein Motorrad
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 19:07
von Christoph
Dreckbratze hat geschrieben:ich finde es in unserer überregulierten welt merkwürdig, leute ohne entsprechenden eignungsnachweis, nur aufgrund ihres alters, solche geräte bewegen zu lassen.

High,
ist doch erfreulich, dass es manchmal noch sowas wie Eigenverantwortung gibt. Und ich glaube nicht, dass die zu meiner Zeit notwendigen 3 Fahrstunden die Eignung signifikant erhöht haben, zumal ich anschliessend alles hätte fahren dürfen, was der Markt hergab.
Christoph
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Mo 03 Dez, 2018 19:20
von Dreckbratze
da hast du wohl recht, ich hätte auch als frischling ne 1000er fahren dürfen. aber hand aufs herz, christoph, der verkehr ist heute ein anderer.
Re: "Kraftrad, Leichtkraftrad" als "Krad, Motorrad" zulassen

Verfasst:
Di 04 Dez, 2018 08:27
von Christoph
Dreckbratze hat geschrieben: aber hand aufs herz, christoph, der verkehr ist heute ein anderer.
da sagst Du was, wir werden halt alle älter ...
Christoph