Mi 20 Mär, 2019 14:21
i.V.m. ist Juristendeutsch und bedeutet: "in Verbindung mit" (mußte ich nachfragen).Wichtig ist zunächst, dass die österreichischen Fahrzeugpapiere aus Teil I und Teil II bestehen oder einem Zulassungsschein.
Wenn es sich um ein typengenehmigtes Fahrzeug handelt, ist in der Zulassungsbescheinigung unter K eine Genehmigungsnummer eingetragen.
Ist das der Fall, ist ein COC entbehrlich jedoch ein technisches Datenblatt eines Sachverständigen, einer deutschen Prüfstelle vorzulegen.
Eine österreichische Hauptuntersuchung wird in Deutschland akzeptiert, wenn diese Hauptuntersuchung nach der EU-Richtlinie 2014/45 EU durchgeführt wurde.
Diese EU- Richtlinie muss aus dem Untersuchungsbericht hervorgehen. Wenn diese nicht hervorgeht, ist ein deutscher HU-Bericht vorzulegen.
Handelt es sich um ein nicht typengenehmigtes Fahrzeug, ist ein Gutachten gem.§21 StVZO erforderlich (dann ist ein technisches Datenblatt i.V.m. einem HU-Bericht nicht erforderlich).
Die Gebühren belaufen sich auf 31,50 Euro bis 104,10 Euro je Aufwand.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. III - Kraftfahrzeugwesen