von motorang » So 15 Dez, 2019 15:27
Ich nehm mal an es geht um die Wiener Parkvignette?
In Österreich ist ein Motorrad mit Beiwagen ein mehrspuriges Kraftrad (KfG, STVO).
- Ein Kraftrad wenn es die Asfinag betrifft (Motorrad-Autobahnvignette)
- Ein Kraftrad wenn es die Stvo betrifft (Helmpflicht)
- Ein Kraftrad, wenn es um die Zulassung geht (Wechselkennzeichen mit anderen Krafträdern)
- Ein kraftrad, wenn es Pickerl betrifft (Intervalle etc)
- Ein Kraftrad wenn es z.B. Winterreifenpflicht, Kettenpflicht oder Spikes betrifft.
Wo jetzt ein L4-Dreirad dazugehört ist mir unklar.
Ich nehme aber an, dass das in Richtung Trike geht, also als Kraftrad gewertet wird (Helpflicht, Passagiere etc)
Würde mal in diese Richtung forschen.
Etwas diffizil weil Gemeindegesetzgebung ist lediglich die Frage der Kurzparkzone/Parkgenehmigung.
Da kann jede Gemeinde ihr eigenes Gesetzerl schlossern und munter drauflos definieren.
In Graz bist gebührenpflichtig weil mehrspurig - so lange der Beiwagen montiert ist (= auch Parkpickerlpflichtig). Empfehle elektronische Bezahlung, das entsprechende Pickerl kannst von innen auf den DC-Fix (transparent) picken und das ganze dann auf die Verkleidung.
Ohne Beiwagen bist einspurig, ergo gebührenfrei.
Sieht ja auch kein Kontrollorgan, was in Deinem Zulassungsschein steht. Für mich schaut Dein MZ-Gespann optisch sehr nach L3 aus ...
Gryße!
Andreas, der motorang
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Gerade als die Raupe dachte, die Welt würde untergehen, verwandelte sie sich in einen Schmetterling.