Vorrang bei Bergab fahren
Ich war gestern bei strömenden Regen in Klosterneuburg am Weihnachtsmarkt. Verließ den Rathaus Platz mit dem PKW Richtung Babenbergerstrasse. Da steht eine Fahrverbot mit Zusatztafel. Durch die nasse Kleidung war die Windschutzscheibe oben angelaufen, das Verkehrszeichen schmutzig und unbeleuchteten. Also war ich mir nicht sicher ob ich da fahren darf. War schon im um drehen, das fuhren drei PKW mit TU Kennzeichnet die Straße runter. Ich Blinker raus und nach. Da gehts steil Bergab mit einer Engstelle, wo ein Bergauf fahrender wartete. Zwischen den Fahrzeug vor mir endstand ein Abstand von 15 Meter. Wie ich an die Engstelle komme betätig das wartende Auto die Lichthupe. Abbremsen Bergab bei nassem Kopfsteinpflaster geht sich trotz 30km/h nicht aus, also fuhr ich weiter. Es dauerte nicht lange,da war schon Blaulicht hinter mir. Es führte zu einer Diskussion das er gestanden sei, ich ihn nicht behindert, höchstens in der Ehre gestört habe. Er bestand darauf,dass dar Bergauf fahrende Vorrang hat, ich ihm genommen habe. Zu Hause habe in der StVZO nach einen entsprechend Paragraph gesucht, aber keinen gefunden!! Er hat mir wegen Vorfahr genommen um 30€ ein Organstrafverfügung ausgestellt.
einen Rechtsstreit zu beginnen, macht erst jenseits 100€ und in D Punkten Sinn, wenn es als ungerechtfertigt erscheint. Dazu sollte man aber eine Rechtschutzversicherung haben, sonst kann das teuer werden.
