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Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 13:33
von Herbert H
Ich war gestern bei strömenden Regen in Klosterneuburg am Weihnachtsmarkt. Verließ den Rathaus Platz mit dem PKW Richtung Babenbergerstrasse. Da steht eine Fahrverbot mit Zusatztafel. Durch die nasse Kleidung war die Windschutzscheibe oben angelaufen, das Verkehrszeichen schmutzig und unbeleuchteten. Also war ich mir nicht sicher ob ich da fahren darf. War schon im um drehen, das fuhren drei PKW mit TU Kennzeichnet die Straße runter. Ich Blinker raus und nach. Da gehts steil Bergab mit einer Engstelle, wo ein Bergauf fahrender wartete. Zwischen den Fahrzeug vor mir endstand ein Abstand von 15 Meter. Wie ich an die Engstelle komme betätig das wartende Auto die Lichthupe. Abbremsen Bergab bei nassem Kopfsteinpflaster geht sich trotz 30km/h nicht aus, also fuhr ich weiter. Es dauerte nicht lange,da war schon Blaulicht hinter mir. Es führte zu einer Diskussion das er gestanden sei, ich ihn nicht behindert, höchstens in der Ehre gestört habe. Er bestand darauf,dass dar Bergauf fahrende Vorrang hat, ich ihm genommen habe. Zu Hause habe in der StVZO nach einen entsprechend Paragraph gesucht, aber keinen gefunden!! Er hat mir wegen Vorfahr genommen um 30€ ein Organstrafverfügung ausgestellt.

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 13:40
von Therion
Vorrang für Bergauffahrende wurde vor ein paar Jahren wegnovelliert.
Kann man eine Organstrafverfügung beeinspruchen wenn schon bezahlt ist ?

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 13:43
von Herbert H
Ist schon bezahlt, Deppensteuer!!

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 13:46
von frankie303
Muss auf dem Ticket nicht der Paragraph angegeben sein, gegen den verstossen wurde?

Gruss Frankie

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 14:10
von Herbert H
Schwer zu lesen.

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 14:39
von Rei97
Also:
Mag zwar wie Willkür klingen, aber mit den ORGANEN :smt005 einen Rechtsstreit zu beginnen, macht erst jenseits 100€ und in D Punkten Sinn, wenn es als ungerechtfertigt erscheint. Dazu sollte man aber eine Rechtschutzversicherung haben, sonst kann das teuer werden.
my two pence
Regards
Rei97

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 17:43
von KNEPTA
Ist bei uns in die Berg a ungeschriebenes Gesetz und wird in 90 Prozent aller Fälle auch so umgesetzt. Beim TT zu 100%.
Stammt aus der Zeit der PSschwachen Vehikel.
Und auch bei nasser Straße sollte man die Geschwindigleit so anpassen daß man immer punktgenau anhalten kann, des is a Ausred :wink:
Aber, a Ermahnung hätt gereicht a Strafe is a Witz, ich hätt ob der folgenden Diskussion vermutlich mehr bezahlt :omg:

Edith sagt: kein Wunder, a W im Kennzeichen :ugly:

Re: Vorrang bei Bergab fahren

BeitragVerfasst: So 22 Dez, 2019 17:52
von Dreckbratze
ich habe aus diesem grunde vor jahren auf dem TT beim runterfahren mit dem elend breiten lenker der lehmann nen neuen tiguan erlegt :omg:
ich war gewiss nicht schnell und mit dem sw schon in der schneewächte, trotzdem kam ich nicht rechtzeitig zum stehen. ich bin daher immer wieder verwundert mit welchem optimismus da den berg runterschossen wird.