Lindi hat geschrieben:Meine Güte
, ich hab' Preußen immer woanders verortet
Beamtentum, Vurschrift etc - quasi eine Erfindung des KuK-Verwaltungsapparates.
Ich lese dass der Auspuff vom Krsztof GEMESSEN wurde ... und erlaubt ist der damalige eingetragene originale Schallpegel, der dürfte aktuell gemessen deutlich höher sein als er bei Zulassung war.
Momentan geht es nur darum ob sein Mopped seiner Zulassung entspricht, nicht wie man da was legalisieren kann. Am allereinfachsten ist es, die Liste mit Originalteilen oder akzeptiertem Ersatz abzuarbeiten. Die Eintragung anderer Größen etc ist in Österreich bei so altem Gerät leider sehr sehr unüblich ...
Beim normalen regelmäßigen Pickerl ist das nicht so relevant, da muss schon grob was offensichtlich und technisch daneben sein damit es Ärger gibt.
Aber eine Vorführung beim Amt (Landesprüfstelle) ist weder freiwillig, noch kann man sich die Prüfstelle aussuchen (es sei denn man zieht um oder das Prüfobjekt ist nicht mehr verfügbar (Verschrottung, Abmeldung ...). Ich weiß nicht mal wie das bei einem Verkauf wäre ...
Und wenn man eine historische Zulassung hat, dann muss es Mopped halt auch original und in einem gewissen Mindestzustand sein, und das wird gegen den Typenschein geprüft. Da könnte auch ein neuerer Auspuff drauf sein der leiser ist - das würde beanstandet. Ob es noch Originalteiule gibt interessiert den Apparat nicht ...
Gryße!
Andreas, der motorang