Lindi hat geschrieben:Danke nochmals für Eure Beiträge! Vielleicht sollte ich nochmals herausstellen, dass es mir bei meiner Eingangsfrage speziell um die §21-Prüfung in D ging! Ich vermute mal, dass dabei genauer hingesehen wird. Manche Eurer Vergleiche sortiere ich aber (ohne es genau zu wissen) in die Kategorie "normale HU" ein. Oder?
Teils-teils. Die letzte §21 war eine BMW R45, die ich auf 860cm umgebaut hatte. Aber mit 650er Köpfen und den großen Vergasern, also keine §19.3, weil das Gutachten nicht galt. Also ein Fall, wo ein schon in D zugelassenes Fahrzeug nach einer Hubraum- und Leistungsänderung eine neue Betriebserlaubnis brauchte. Die Töpfe waren beide unten und auf den Innenseiten durchgerostet. Da der Kunde signalisierte, daß sein Geld begrenzt wäre und er zu einem späteren Zeitpunkt die Auspuffanlage tauschen lassen wolle, hab ich großflächig Bleche draufgeschweißt und mit Zinkstaubfarbe konserviert. Das hab ich dem TÜV auch so kommuniziert. Da die Geräuschwerte ok waren, wurde das einfach achselzuckend so hingenommen.
Aktuell habe ich eine BMW R100GS hier, bei der die Innereien des Endtopfes kaputt sind. Klappert stark und ist recht laut. Ich hab einen gebrauchten Topf aus Edelstahl bekommen, bei dem alle Verschraubungen abgerissen sind. Der wurde aufgeschnitten, die beschädigten Teile ersetzt, gebeizt und überpoliert. Klar sieht man, daß der geöffnet und repariert wurde. Ich nehme aber auf keinen Fall an, daß das zu Problemen führen wird. Sieht eigentlich fast so aus, als ob das so gehört...