Die optimale Lösung hab ich seinerzeit mal ins Gespräch gebracht.Bund der Motorradfahrer https://bvdm.de hat geschrieben:Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben.
Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen
Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden
Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern).
Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller.
Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen:
Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt.
Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!
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