»80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

»80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » Mi 17 Jun, 2020 16:36

Was ich habe: Eine Frage zur Eintragung in den Papieren.

Den Satz wollte ich schon immer mal schreiben: »Ich frage fyr einen Freund«. :D

Es geht um eine 1978er Kawasaki Z 1000 mit Erstzulassung im Frühjahr 1980, also noch nach »alter Geräuschmessung« in Deutschland.

Im Teil I und II wurde nach der Umschreibung bei einem Wohnortwechsel das »(N)« vergessen/weggelassen.

Jetzt hat die Maschine mit der sagenhaften 4-in-4-Anlage der alten Z angeblich 80 db(A) Stand- und Fahrgeräusch... 101 db(A) Standgeräusch kommen der Sache deutlich näher (nach neuer Messmethode).

Wie ist das bei euren Schmuckstücken wenn sie vor 1980 zugelassen wurden -> habt ihr in U.1 und U.3 das »(N)« übertragen bekommen?

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » Di 30 Jun, 2020 09:17

Mir scheint ich habe ein Problem was so wohl nicht häufig vorkommt (bzw. nur Deutschen vorbehalten ist).

Ich lege noch ein paar Bilder nach damit evtl. klarer wird worum es mir geht.

Zunächst der "Brief" (heuer Zulassungsbescheinigung Teil I) mit der Angabe "80 N" bei Stand- und Fahrgeräusch:

Bild

Nach dem Ummelden der Maschine wurde die 80 ohne "N" übernommen - auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II:

Bild

Natürlich könnte (!) jeder Polizist bei einer Kontrolle anhand der Erstzulassung erkennen, dass noch das alte Messverfahren verwendet wurde. Wenn er es denn weiß...

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon motorang » Di 30 Jun, 2020 09:27

Was hilft Dir denn die Information, ob das bei anderen Leuten auch schon vorgekommen ist?

Bei einer Kontrolle werden die Papierwerte geprüft. Dass da ein (technischer) Fehler drin ist wäre meinem Verständnis nach nicht Dein Problem. Oder das von Deinem Freund ...

Wenn Du mit Gas auf Anschlag in eine Kontrolle kommst wird man eher die Legalität oder den Zustand Deiner Anlage bezweifeln als den eingetragenen Wert. Bei einer Lärmkontrolle in Tirol könnte der Wert helfen, oder auch nicht ...

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Meister Z » Di 30 Jun, 2020 09:41

motorang hat geschrieben:Was hilft Dir denn die Information, ob das bei anderen Leuten auch schon vorgekommen ist?


Bei mir wurde das "N" beim Übertrag auf die neuen Papiere auch vergessen... :omg:

bis jetzt ohne Nebenwirkungen... :ugly:

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon S&T » Di 30 Jun, 2020 10:09

Das kann je nach Fahrzeug ein echtes Problem sein, dessen Aufklärung im Einzellfall Sache des Fahrzeughalters ist, auch finanziell. Der wird zumindest in D aufgefordert, neu ausgestellte Papiere zu prüfen und deren Richtigkeit per Unterschrift zu bestätigen.
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Meister Z » Di 30 Jun, 2020 10:14

Lustigerweise haben die auf der Zulassung die alten Papiere dabei einbehalten... :omg:

mein Protest hat da nix genutzt... heute wäre ich schlauer... :keule:

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » Di 30 Jun, 2020 11:05

motorang hat geschrieben:Was hilft Dir denn die Information, ob das bei anderen Leuten auch schon vorgekommen ist?

Wenn andere das "N" eingetragen bekommen haben ist klar, dass die Papiere damals falsch ausgestellt wurden und das es Sinn macht nachzubohren.

motorang hat geschrieben:Bei einer Kontrolle werden die Papierwerte geprüft. Dass da ein (technischer) Fehler drin ist wäre meinem Verständnis nach nicht Dein Problem. Oder das von Deinem Freund ...

Daher müsste dann das "N" vorhanden sein und aus 7 Meter Entfernung gemessen werden. Das ist ja das Problem.

In Deutschland obligt es dem Fahrzeughalter UND -führer nach den Papieren zu schauen. Falsch ist falsch und dann bei einer Kontrolle das Problem des Führers.

motorang hat geschrieben:Bei einer Lärmkontrolle in Tirol könnte der Wert helfen, oder auch nicht ...

Kann er nicht. Da die 80 (N) 101 dB(A) in der Realität sind. Die ausgewiesenen Straßen in Tirol sind also sowieso tabu.

Funny Fact am Rande: Bei mir wurde die E-Homologationsnummer von meiner 2000er BMW einfach gestrichen. Nicht zulässig und kam dann bei mir heraus als ich Reifen kaufen wollte. Recht haben und Recht bekommen war dann ein größerer Akt. Niemand wollte zuständig/verantwortlich sein. Daher macht es durchaus Sinn nachzufragen "habt ihr das (N) mit drin?".

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Mi 01 Jul, 2020 08:59

Ich glaube ein anderer Aspekt ist noch erwähnenswert.
Bei einer Verkehrskontrolle wird der Schein angeschaut und die darin enthaltenen Werte werden maßgeblich betrachtet.
Wenn da 80 dB (A) steht gilt 80 dB (A)
Wenn der eingetragene Wert nicht dem realen Anschein entspricht, wird eine Messung veranlasst.
Natürlich weicht das ab. Und damit fährst du ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz und bist zumindest der Lärmbelästigung schuldig.
Keine Ahnung wie das insgesamt belangt werden kann.
Aber ich würde mich schon kümmern.
Wie weiter oben schon erwähnt würde ein Referenzdatenblatt vom TÜV (sofern es die überhaupt noch gibt.) oder eine Kopie eines anderen Fahrzeugscheines eines baugleichen Fahrzeuges helfen.
Viel Spaß :ugly:
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » Mi 01 Jul, 2020 14:58

Mit den beiden Fällen hier im Thread sind wir jetzt insgesamt bei drei Fällen angekommen.

Das "N" wurde in den drei Fällen beim Ausstellen von Teil I und II (Umzug bzw. erneute Zulassung) nicht übernommen.

Aus dem Datum der Erstzulassung lässt sich zwar das Prüfverfahren ableiten - aber wenn der Polizist jünger als das Motorrad ist, weiß er das evtl. nicht...

Ich bleibe weiter dran.

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Lindi » Mi 01 Jul, 2020 15:19

Hallo zusammen,

jetzt wurde hier doch schon festgestellt, dass die Richtigkeit der Fahrzeugpapiere Sache des Eigners bzw. Fahrzeuglenkers ist. Wäre nicht noch Zeit, mit dem Problem dahin zu gehen, wo es entstanden ist, und eine Berichtigung zu verlangen? Oder bin ich zu naiv?
Im Idealfall mit dem alten Brief.
Viele Grüße

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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » So 12 Jul, 2020 11:25

Die Frage ist ja eben ob es rein gehört oder nicht. Wenn die EZ reicht das der Beamte erkennen muss welches Prüfverfahren für den Wert damals verwendet wurde -> nicht.

Wenn 101 dB(A) eingetragen werden sollten (!) und das aber niemand bei der Zulassungsstelle sagen kann -> fragt man eben nach wie das bei anderen aussieht.

Offensichtlich kommt man damit aber auch nicht weiter weil niemand etwas weiß - und manche nicht mal mehr den alten Brief haben... Da entfällt dann theoretisch die Möglichkeit das nachtragen zu lassen - außer die EZ reicht. Dann dreht man sich aber im Kreis.

Grüße, Martin
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Lindi » So 12 Jul, 2020 11:49

Na gut, wenn es Dir hilft, gebe ich Dir die Adresse von einem Z1-Schrauber, und Du fragst den vielleicht mal.
Viele Grüße

Dirk
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » So 12 Jul, 2020 11:58

Oder einfach ihn Fragen was bei seiner Kundschaft eingetragen wurde. Ob es mit dem "N" überhaupt gibt -> sieht ja bislang nicht so aus.

Grüße, Martin
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon Lindi » So 12 Jul, 2020 12:03

Genau. Jeder Fahrer sein eigener Mechaniker hier.
Viele Grüße

Dirk
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

Beitragvon X_FISH » So 19 Jul, 2020 16:55

Lindi hat geschrieben:Genau. Jeder Fahrer sein eigener Mechaniker hier.

Also sind Fragen in einem Forum unerwünscht? Und Hilfsangebote nur hypothetischer Natur? Gut zu wissen...

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