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Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D
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Re: »80 db(A) (N)« - Zulassung vor November 1980

So 19 Jul, 2020 17:10

Martin, das N sollte nachgetragen werden. Den A-wert wird zumindest an der Zulassungsstelle nicht eintragen. der müsste bei einer Lärm-Emissionsprüfung beim TÜV zuerst festgelegt werden und in ein Prüfgutachten eingetragen werden. Kostet und ist nicht zielführend (finde ich)
Ich habe das mit dem "vergessenen" N auch öfter bei Kundenmotorrädern gesehen. Bei Kontrollen ärgerlich, weil dann die 80 db nach jetzigem Recht gemessen werden und das probleme macht.
Wenn die Person bei der Zulassungsstelle nicht mit macht, den Bereichsleiter verlangen und darauf hinweisen, daß im alten Papier die richtige Eintragung steht und auf jeden Fall in den neuen Papieren auftauchen soll. Und daß Du keine Mehrkosten bezahlen möchtest, da es ja nicht dein verschulden ist. DAS allerdings klappt nicht immer, hab ich festgestellt.
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