von S&T » Mo 22 Jun, 2020 21:34
Wenns offiziell ist und der Händler/Versender die Papiere vernünftig ausfüllt und anbringt, ist das normalerweise kein größerer Umstand, hierzuland zumindest, EU-mäßig sollt da nix gröber abweichen.
Bei offensichtlichen Copyright-Verletzungen (China-Fake-Apple z.B.) kanns Ärger geben, mir wurde mal angeboten, die Annahme zu verweigern, dann ginge es einfach zurück. Bei Annahme und Feststellung von REchtsveretzungen müsse in jedem Fall ein Verfahren eingeleitet werden... Gut, Screenshots vom Angebot zu haben...
An sonsten ist bis 21€ abgabenfrei, kommt entweder direkt mit der Post durch oder ist beim Zoll abzuholen. Mit CDs mach ich das öfter, nie Ärger gehabt.
Über 21€ ist dann noch, saubere Papiere vorausgesetzt, die Einfuhr-Umsatzsteuer zu entrichten, was hier schlicht der Mehrwertsteuer entspricht.
Da ist es gut, Angebot, Schriftverkehr, Vorab-REchnung und Zahlungsbelege dabei zu haben, die Papiere im Paket sollten dem natürlich entsprechen, ausgepackt wird vor Ort.
Wenn nicht unbedingt eine offizielle Händleradresse draufsteht, kann eine liebe Grußkarte im Päckchen und aussen die Zollinhaltserklärung ("CN22") mit Kreuzchen bei "gift - cadeau - Geschenk" eine Option sein, was ich hier natürlich niemandem als Anstiftung zur Steuerhinterziehung empfehlen möchte, was es eindeutig ist, wenn dann auch noch eine Rechnung mit drin ist... Die Chinesen machen das aber oft ganz ungefragt...
(Falls sich schonmal jemand gefragt hat, warum die jeden Mist um 1€ einzeln verschicken - das vereinfacht die Zollabwicklung gegen Aufwand "0"...)
Edith fragt: 175€ Freigrenze in Kurz'Reich?