Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Roll » Di 22 Dez, 2020 14:35

Trotz Suche bin ich nicht schlauer geworden bisher, einzig ein Link vom Lallemang in einem älteren Fred hier hin https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
unterschied zwischen L3e und L4e --> hier war die Frage nach der nationalen Umsetzung und deren Zeitpunkt aufgekommen.

Mein Gedankenspiel kreist ums Rumgürkchen, die CB 400 N mit Velorex.
Die macht so viel Spaß, daß ich mir den länger erhalten möchte; was allerdings ersatzteilbedingt nicht leichter wird, auch wenn noch rund 5200 solcher Mopeds zugelassen sind in Deutschland. Jetzt wäre eine Möglichkeit, ein/zwei solcher Mopeds als Baustellen günstig zu besorgen und Leichenfledderei zu betreiben. Die weitere Möglichkeit wäre, solche Motorräder mit einem Wahlweise-Eintrag zu versehen und erst bei Bedarf dauerhaft umzubauen, nur den BW ans näxte Moped. Es gibt diese Kräder ab und an noch in gutem Zustand auf dem Markt, sie werden aber nicht billiger.

Deshalb stellen sich mir mehrere Fragen:
- Ist eine wahlweise Eintragung noch möglich, wenn es sich um ein baugleiches Krad zum bereits zugelassenen handelt?
- Welche Prüforganisation wäre dafür zuständig bzw. welche dürfte das, wenn ich einen passenden Prüfer finde?


Da das Thema eh schon komplex genug ist, bitte ich, beim Antworten nahe an der Fragestellung zu bleiben, wenn möglich.

Kleine Nebenfrage noch: Ein Verkäufer bietet mir eine CB 400 N mit einer 34 PS-Nockenwelle an, mir waren bisher nur Ausführungen mit 27/43 PS bekannt. Er sagt, das sei eingetragen und käme ursprünglich vom japanischen Markt, später auch in Europa. Im Netz kann ich zu dieser Nockenwelle leider gar nichts finden. Hat da schon mal jemand was gehört?

Grüße vom Roll
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Di 22 Dez, 2020 15:24

Hallo Roll
Eine Wahlweise Eintragung zum Gespann ist nach wie vor unverändert möglich.
Mitspielen der Zulassungsbehörde und ein geeigneter TÜVler Vorausgesetzt.
Bevor jetzt Diskussionen losgehen. die Schwenker-Gespanne die es in den letzten Jahren vermehrt gibt, sind alle wahlweise.
Der zweite Punkt ist kritischer!
Du hast in deinen Fahrzeugpapieren eindeutig den Vermerk (zumindest im ursprünglichen Brief war er enthalten) "zum Gespannbetrieb nicht geeignet!"
Das bedeutet ein klares nein. Bei Willigem Prüfer und dem richtigen Bundesland sieht es natürlich anders aus.
Im Klartext bedeutet dass, dass ohne aufwändige Umbauten, welche das Motorrad Gespanntauglich machen, eine Eintragung nicht funktioniert.
Selbst bei den Schwenkern sind ja Hilfsrahmenkonstrukte üblich.
Für deinen Plan würde ich dir raten mal beim Professionellen Gespannbau nachzufragen, wie die das machen und bei wem.
In deinem Fall wären mögliche Ansprechpartner:
http://www.kalich.de/Startseite/startseite.html Auf Schwenker spezialisiert.
Oder
https://www.ef-tech.de/ Spezialist für günstige lösungen und ein Typ mit dem sich quatschen lässt
Eine gängige Praxis der Vergangenheit funktioniert übrigens augenscheinlich nicht mehr, oder nur noch gaaaanz selten.
Mit einem Eintrag aus einem anderen Fahrzeugschein/Brief zum TÜV zu gehen und das gleiche zu verlangen, ist ein aussterbendes Modell. :cry:
Mit einem Gutachten lässt sich halt mehr Geld verdienen.
Grüße
Uwe
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Roll » Di 22 Dez, 2020 16:00

Ich nähm auch gaaaanz seltene Praxen.
Darf nur der TÜV oder auch ein anderer Verein? Also in Ba-Wü...
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Dreckbratze » Di 22 Dez, 2020 16:04

theoretisch mittlwerweile auch andere institutionen, sofern sie prüfer haben, die die entsprechende befähigung (kurse mit abschluss) erlangt haben. praktisch machts quasi nur der tüv.
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Dreckbratze » Di 22 Dez, 2020 16:09

oder im bedarfsfalle anderen rahmen im austausch eintragen lassen, wie ich bei der mz. du kannst ganz offiziell die rahmennummer übernehmen, musst allerdings den "alten rahmen" vernichten, sprich den rahmenteil mit der nummer rausflexen. dient als nachweis, dass es keinen weiteren rahmen mit der gleichen nummer gibt.
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Boscho » Di 22 Dez, 2020 16:10

Die stressfreie Variante ist wohl der Weg über die Leichenfledderei. Wenn der Rumgürkchen-Rahmen nix mehr taugt: umstricken, der nächsste bitte.

Die Eintragung für wahlweisen Gespannbetrieb wird ansonsten wohl nur per Aufwand (also: Gutachten) machbar sein. Meines unsicheren Erinnerns ist das die letzten Jahre nicht einfacher geworden (mal euphemistisch formuliert).

Ebenfalls einfach wäre wohl, sich ein baugleiches Duplikat hinzustellen und dann rum und num zu wechseln wie es gerade passt. Allerdings ist das wohl ein eher theoretischer Ansatz; ich vermute die Zahl in Deutschland abgenommener, mehr oder minder baugleicher Gespanne im einstelligen Bereich. Falls da mal ein Exemplar feil sein sollte, muss man das erst noch mitbekommen, und billig wird es dann wohl eher nicht. :roll:

Zu deiner 34-PS-Frage: ich vermute Drosselung über Gasschieber-Anschläge undoder Blenden. Von 34-PS-Nockenwellen für CB 400 N höre ich das erste Mal.

Prüfen darf jetzt jeder, der das nachweislich kann. Zumindest für die Dekra weiß ich, dass der diesbezügliche Ausbildungsbedarf noch hoch ist.

Eine seltene Variante wäre dann, einen Klon mit identischer Rahmennummer zu erschaffen. Das ist verboten, weshalb das natürlich keiner macht.
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Boscho » Di 22 Dez, 2020 16:14

Ruf einfach mal beim TÜV an und frag, wer mit genug Sachverstand dafür zuständig ist. Die sind in der Regel freundlich, und die Abklärung der Grundsätzlichkeiten koschd nix. :floet:
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon nattes » Di 22 Dez, 2020 16:18

Auskunft meines Gespann affinen Tüv Ing. ende letzten Jahres:

Ein wahlweiser Eintrag eines neuen Gespannes oder die Änderung ein bestehenden Gespannes auf wahlweise Betrieb ist nicht mehr zulässig.

Bei einem Schwenker ist das etwas ganz anderes, da z.B. die Reifen weiterhin ganz genutzt werden.

Nachgefragt, habe ich, weil ein Freund von einem Gespannbauer die gleiche Antwort bekommen hat.
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Laternenschrauber » Di 22 Dez, 2020 17:18

Moin Roll,

zu deiner Nebenfrage. Ich kenn die 400er von damals auch nur mit 27/43. War mir ein Dorn im Auge, denn meine XS400 hatte nur 27/38. Zumindest auf dem Papier. Fahrleistungsmäßig haben wir uns damals nix gegeben. Flachliegend im Windschatten des Anderen. Zum Überholen hats dann doch nur knapp gereicht.
Zur 34PS Version. Das muss dann später erfolgt sein, als hier in D der Stufenführerschein erfunden wurde. Möglicherweise hat Honda da extra für ne andere Nocke auf den Markt geworfen.
Genau kann ich das nicht sagen, war nach meiner Zeit und ich weiß auch nicht wann dieser doofe Stufenführerschein raus kam.

Gruß Stefan
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon pilot » Fr 25 Dez, 2020 18:18

servus, es gibt zwar geringe Abweichungen bei den Nockenwellen, ne 34PS Version gibt es nicht. Wenn 34 PS, dann normalerweise mit der "offenen" Nockenwelle und Reduzierscheiben im Stutzen. Gab auch noch die Hondamatic Nockenwelle mit fast dem selben Hub wie die offene nur weniger Überschneidung, also eine auf Drehmoment optimierte Version. Lass dir mal ein Foto schicken.
Gruß Didi
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Myke » Sa 26 Dez, 2020 08:04

hallo roll!
gängige verschleissteile gibs hier:
https://www.davidsilverspares.co.uk/CB4 ... REAM-1979/
auch andere sachen, da die liste bj bezogen erstellt ist.
gewisse teile passen auch von der bolle. ansonsten kann ich dir das deutsche honda-forum sehr ans herz legen. ein user namens olaf-frankfurt wohnt quasi in den eingeweiden der cb 400.
auf anfrage stellt sich, intern, die ersatzteilesituation als entspannt dar.
sich rollende ersatzteillager zuzulegen, halt ich für eine gute idee! :smt023
let there be rock !
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Schmuddliger Typ » Mo 28 Dez, 2020 18:21

Wenn es ohne werkzeug zu lösen ist
Gilt es als gepächstück!
Also mit knebel!
Wird eigentlich gehandelt wie ein Dachgepäckträger!
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Dreckbratze » Mo 28 Dez, 2020 19:34

Nur wenn du den ww Eintrag schon hast, Simon. Hier geht es um ein Tauschmoped für den Notfall und den damit verbundenen Neueintrag.
Ich würde das ggf. per "Rahmentausch" machen. Praktischerweise ist der Motor ja der gleiche und die Motornummer steht nirgendwo in den Papieren :fiessgrinz:
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon Aynchel » Mo 28 Dez, 2020 19:47

ich würde mir den Stress mit den Halbgöttern nicht antun und den Tauschrahmen umbenennen
wozu gibt es Schlagzahlen
Aynchel aus Meddersheim


ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Re: Fragen zum Wahlweise-Eintrag in D

Beitragvon nattes » Mo 28 Dez, 2020 19:52

Ist dann kein Vergehen, sondern eine Straftat.

Da müsste man für sich entscheiden was weniger Stress ist. :-D
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