Trotz Suche bin ich nicht schlauer geworden bisher, einzig ein Link vom Lallemang in einem älteren Fred hier hin https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
unterschied zwischen L3e und L4e --> hier war die Frage nach der nationalen Umsetzung und deren Zeitpunkt aufgekommen.
Mein Gedankenspiel kreist ums Rumgürkchen, die CB 400 N mit Velorex.
Die macht so viel Spaß, daß ich mir den länger erhalten möchte; was allerdings ersatzteilbedingt nicht leichter wird, auch wenn noch rund 5200 solcher Mopeds zugelassen sind in Deutschland. Jetzt wäre eine Möglichkeit, ein/zwei solcher Mopeds als Baustellen günstig zu besorgen und Leichenfledderei zu betreiben. Die weitere Möglichkeit wäre, solche Motorräder mit einem Wahlweise-Eintrag zu versehen und erst bei Bedarf dauerhaft umzubauen, nur den BW ans näxte Moped. Es gibt diese Kräder ab und an noch in gutem Zustand auf dem Markt, sie werden aber nicht billiger.
Deshalb stellen sich mir mehrere Fragen:
- Ist eine wahlweise Eintragung noch möglich, wenn es sich um ein baugleiches Krad zum bereits zugelassenen handelt?
- Welche Prüforganisation wäre dafür zuständig bzw. welche dürfte das, wenn ich einen passenden Prüfer finde?
Da das Thema eh schon komplex genug ist, bitte ich, beim Antworten nahe an der Fragestellung zu bleiben, wenn möglich.
Kleine Nebenfrage noch: Ein Verkäufer bietet mir eine CB 400 N mit einer 34 PS-Nockenwelle an, mir waren bisher nur Ausführungen mit 27/43 PS bekannt. Er sagt, das sei eingetragen und käme ursprünglich vom japanischen Markt, später auch in Europa. Im Netz kann ich zu dieser Nockenwelle leider gar nichts finden. Hat da schon mal jemand was gehört?
Grüße vom Roll